Ich habe eine Wohnung mit einem befristeten Mietvertrag (leider nachher erst erfahren, was das bedeutet!). Der Vermieter hat mehrmals Hausfriedensbruch begangen. Bei dem letzten „Besuch“ hat er dann noch versucht, meine Eltern meiner Wohnung zu verweisen. Als diese nicht gehen wollten, hat er sie angegriffen. Beide wurden verletzt, mein Vater mußte am Auge genäht worden. Wir haben Strafanzeige erstattet, aber diese wurde jetzt abgewiesen, da es kein öffentliches Interesse sei.
a) ist das normal?
b) was ist jetzt am Sinnvollsten, der Staatsanwalt redete von Schiedsgericht, nütze mir das was?
c) wie sind meine Chancen, aus dem Mietvertrag herauszukommen und Schadensersatz für meine Eltern zu bekommen?
Hi,
gleich vorweg: Ich bein KEIN Jurist, ich antworte aufgrund meiner Laienkenntnisse, aber ich will schon mal das loswerden, was ich zu wissen glaube. Du solltest aber auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und/oder abwarten, was hier die Juristen in w-w-w dazu sagen.
Bei dem letzten „Besuch“ hat er
dann noch versucht, meine Eltern meiner
Wohnung zu verweisen. Als diese nicht
gehen wollten, hat er sie angegriffen.
Beide wurden verletzt, mein Vater mußte
am Auge genäht worden. Wir haben
Strafanzeige erstattet, aber diese wurde
jetzt abgewiesen, da es kein öffentliches
Interesse sei.
Eine Tat wird nur dann VON AMTS WEGEN VERFOLGT, wenn öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Wenn dies nicht der Fall ist, muß man STRAFANTRAG stellen, dann wird die Tat aufgrund des Strafantrags und nicht von Amts wegen verfolgt. Das hätte man Euch aber eigentlich sagen müssen. Also gegebenenfalls noch nachträglich Strafantrag stellen.
b) was ist jetzt am Sinnvollsten, der
Staatsanwalt redete von Schiedsgericht,
nütze mir das was?
Daß bei Körperverletzung erst das Schiedsgericht angerufen werden muß, ist mir neu, ich will es aber mal nicht ganz ausschließen. Einen Juristen fragen …
c) wie sind meine Chancen, aus dem
Mietvertrag herauszukommen und
Schadensersatz für meine Eltern zu
bekommen?
Kündigung aus wichtigem Grund! Das würde ich als Erstes mal machen, aber, wie gesagt, am Besten mit einem Anwalt, vielleicht über einen Mieterschutzverein.
Schadenersatz für Deine Eltern können nur diese selbst von dem gewalttätigen Vermieter einklagen, Du bist ja nicht die Geschädigte. Sollte aber eigentlich kein Problem sein, falls beweisbar ist, daß die Verletzungen von dem Angriff des Vermieters stammen. Du bist zwar Partei im Rechtsstreit in der Mietsache, aber nicht in der Schadenersatzsache wg. Körperverletzung, also kannst Du als Zeugin aussagen.
Nach den gewalttätigen Übergriffen würde ich den Vermieter vorläufig erstmal nicht mehr in die Wohnung lassen. Er hat zwar das Recht, die Mieträume nach Absprache mit dem Mieter zu betreten, daber unter diesen Umständen ist Dir das wohl nicht zuzumuten.
So, Juristen in w-w-w, sacht wat dazu …
Alles Gute und viel Erfolg!!!
Hau ihm (juristisch) auf die Schnauze!!
Grüße
Sebastian
Ich habe eine Wohnung mit einem
befristeten Mietvertrag (leider nachher
erst erfahren, was das bedeutet!). Der
Vermieter hat mehrmals Hausfriedensbruch
begangen. Bei dem letzten „Besuch“ hat er
dann noch versucht, meine Eltern meiner
Wohnung zu verweisen.
Waren Deine Eltern Mieter oder waren sie nur Besucher in der Wohnung???
Als diese nicht
gehen wollten, hat er sie angegriffen.
Beide wurden verletzt, mein Vater mußte
am Auge genäht worden. Wir haben
Strafanzeige erstattet, aber diese wurde
jetzt abgewiesen, da es kein öffentliches
Interesse sei.
a) ist das normal?
Ja!!!
Deine Eltern müssen eine Zivilklage bei Gericht einreichen, um Schmerzensgeld etc. zu erhalten; bei „Familienstreitigkeiten“ und Mietstreitigkeiten halten sich Gerichte bzw. Staatsanwälte i.d.R. etwas zurück, da hier das Grundgesetz zum tragen kommt.
b) was ist jetzt am Sinnvollsten, der
Staatsanwalt redete von Schiedsgericht,
nütze mir das was?
Nein! Und falls doch, seeeehr wenig.
c) wie sind meine Chancen, aus dem
Mietvertrag herauszukommen
Du mußt prüfen lassen, ob Du genügend rechtliche Möglichkeiten hast, frstlos zu kündigen.
Offensichtlich sind aber schon „einige Tage oder Wochen vom Vorfall“ ins Land gezogen???
und
Schadensersatz für meine Eltern zu
bekommen?
Deine Eltern müssen , wie oben erwähnt, Klage einreichen; Du kasst das nicht, weil Du nicht verletzt wurdest.
Wie ist das Verhältnis derzeit mit dem Mieter und wie bzw. warum hat er Deinen Eltern „Hausverbot“ erteilt?
MfG
Ich habe eine Wohnung mit einem
befristeten Mietvertrag (leider nachher
erst erfahren, was das bedeutet!). Der
Vermieter hat mehrmals Hausfriedensbruch
begangen. Bei dem letzten „Besuch“ hat er
dann noch versucht, meine Eltern meiner
Wohnung zu verweisen.Waren Deine Eltern Mieter oder waren sie
nur Besucher in der Wohnung???
Ich bin und war die Mieterin, meine Eltern haben mich in der Wohnung besucht.
Als diese nicht
gehen wollten, hat er sie angegriffen.
Beide wurden verletzt, mein Vater mußte
am Auge genäht worden. Wir haben
Strafanzeige erstattet, aber diese wurde
jetzt abgewiesen, da es kein öffentliches
Interesse sei.
a) ist das normal?Ja!!!
Deine Eltern müssen eine Zivilklage bei
Gericht einreichen, um Schmerzensgeld
etc. zu erhalten; bei
„Familienstreitigkeiten“ und
Mietstreitigkeiten halten sich Gerichte
bzw. Staatsanwälte i.d.R. etwas zurück,
da hier das Grundgesetz zum tragen kommt.b) was ist jetzt am Sinnvollsten, der
Staatsanwalt redete von Schiedsgericht,
nütze mir das was?Nein! Und falls doch, seeeehr wenig.
c) wie sind meine Chancen, aus dem
Mietvertrag herauszukommenDu mußt prüfen lassen, ob Du genügend
rechtliche Möglichkeiten hast, frstlos zu
kündigen.
Ich habe direkt fristlos gekündigt, da mein Anwalt meinte, mit dieser Tatsache sei ich aus dem Vertrag heraus.
Offensichtlich sind aber schon „einige
Tage oder Wochen vom Vorfall“ ins Land
gezogen???
Ja, aber es wurde direkt Strafanzeige erstattet und gekündigt.
und
Schadensersatz für meine Eltern zu
bekommen?Deine Eltern müssen , wie oben erwähnt,
Klage einreichen; Du kasst das nicht,
weil Du nicht verletzt wurdest.Wie ist das Verhältnis derzeit mit dem
Mieter und wie bzw. warum hat er Deinen
Eltern „Hausverbot“ erteilt?
Zum Vermieter sehr schlecht. War es schon von Anfang an, da ich aus dem Vertrag rauswollte und er mich nicht herauslassen wollte. Bei einer Renouvierung der Wohnung, die ich zwar zahlte, aber in der ich nicht wohnte, befand er sich ohne mein Wissen in meiner Wohnung und weigerte sich diese zu verlassen, so daß ich die Polizei rief.
Irgendwie wollte er durchsetzen, welches Recht er habe (er war der Meinung, als Vermieter könne er kommen und gehen wann er wolle) und dadurch wollte er meine Eltern der Wohnung verweisen. Als diese sich weigerten, kam es zu seinem Angriff, mit dem wir nicht rechneten.
Ich weiß, viel komplizierter geht es nicht, aber ich habe es mir nicht ausgesucht.
danke schon mal
MfG
Information:
Die Wohnung war von mir gemietet und bezahlt worden. Ich wohnte dort nicht, sondern suchte sie nur mit Interessenten auf, fand aber wegen der großen Renouvierungsarbeit keinen Nachmieter.
Als wir die Wohnung dann selbst vorher renouvieren wollten, paßte das dem Vermieter nicht, der sich wie schon öfters frecherweise einfach in der Wohnung aufhielt.
Grüße
Petra
am Auge genäht worden. Wir haben
Strafanzeige erstattet, aber diese wurde
jetzt abgewiesen, da es kein öffentliches
Interesse sei.
a) ist das normal?
hi petra
das ist leider so - wer sich evtl. keinen anwalt leisten kann - darf auf der strasse krankenhausreif geschlagen werden.
eine möglichkeit wäre zb wenn ihr ein öffentliches interesse nachweisen könnt.
das dürfte euch gelingen wenn der typ allgemein gewalttätig ist und schon des öfteren aufgefallen ist.
bis denne
thomas