Auskunftsrecht - Adressdateien - GEZ

Hallo,
habe trotz tagelanger Suche, auch im Archiv, und bei Google, nichts
gefunden.
Es ging in einem Beitrag um diese Postwurf/Briefkastenwerbung trotz
entsprechender Schilder „Werbung usw verboten“. Da
antwortete jemand mit einem Hinweis auf bestimmte Gesetzestexte/
Paragrafen, das man vom Absender dieser Werbung einen Rechtsanspruch
auf Nachweis der Herkunft seiner Adressdaten hat. Er hatte sogar eine
URL mit download-Möglichkeit eines Formbriefes angegeben.
Das finde ich leider nicht mehr wieder.
Wer kann hier weiterhelfen?

Der aktuelle Fall bei mir : ich bin aktiver Radio /
Fernsehverweigerer. Habe auch keine Geräte oder Multimedia-PC.
Dauernd belästigen mich diese GEZ-Typen und Anschreiben. Vermutlich
bekommen die ihre Daten vom Einwohnermeldeamt. Das ist aber laut
Datenschutzgesetz verboten. Und jetzt möchte ich mal ein Faß
aufmachen.

Danke und Gruss
TeeBird

Hallo

Vermutlich
bekommen die ihre Daten vom Einwohnermeldeamt. Das ist aber

Dort und von Adresshändlern.

laut
Datenschutzgesetz verboten. Und jetzt möchte ich mal ein Faß
aufmachen.

Leider falsch. Meldegesetzte und Meldeübermittlungsverordnungen der Bundesländer und Bundesdatenschutzgesetz erlauben dieses Vorgehen.
Es bleibt dir aber unbenommen, bei der GEZ Auskunft über deine gespeicherten Daten zu verlangen, und aus welcher Quelle sie stammen.

Gruß, DW.

Zusatz
Hallo

Hab nicht richtig gelesen, bzw. nur halb beantwortet…

Es ging in einem Beitrag um diese Postwurf/Briefkastenwerbung
trotz
entsprechender Schilder „Werbung usw verboten“. Da

Direkt adressierte „Werbung“ lässt sich damit nicht verhindern, wie z.B. von der GEZ.

antwortete jemand mit einem Hinweis auf bestimmte
Gesetzestexte/
Paragrafen, das man vom Absender dieser Werbung einen
Rechtsanspruch
auf Nachweis der Herkunft seiner Adressdaten hat. Er hatte

Generell (es mag Ausnahmen geben…) hast du das Recht von jedem, der Daten über dich speichert, die Auskunft über diese Daten zu bekommen, woher er sie hat, und das sie gegebenenfalls gelöscht werden, falls der Grund der Datenspeicherung nicht mehr vorliegt (oder nie bestand).

sogar eine
URL mit download-Möglichkeit eines Formbriefes angegeben.
Das finde ich leider nicht mehr wieder.
Wer kann hier weiterhelfen?

Du meinst wahrscheinlich die bekannte „Spam-Antwort“ T5F oder TFFFFF.
Einfach mal danach suchen. Pass auf das du eine aktuelle Version findest, damit nicht die falschen/veralteten Paragraphen zitiert werden.
Alternativ kannst du auch ganz formlos deine Auskunftsrechte einfordern, Gesetzesbezüge wirken zwar wichtig, sind aber nicht nötig.

Gruß, DW.

Hallo

Vermutlich
bekommen die ihre Daten vom Einwohnermeldeamt. Das ist aber

Dort und von Adresshändlern.

Die GEZ erhält die Daten definitiv vom Einwohnermeldeamt und Du kannst dies im An-bzw Ummeldeauftrag auch nicht ausschließen, wie für Parteien oder Religionsgemeinschaften!

laut
Datenschutzgesetz verboten. Und jetzt möchte ich mal ein Faß
aufmachen.

Falsch: Name Strasse und Wohnort ist „relativ“ frei handelbar, die Berufung auf das Datenschutzgesetz ist Quatsch und bringt in diesen Fäällen nichts. Bei weiteren Infos (Titel,Telnummer, Gebdatum u.a) sieht die Sache dann schon komplett anders aus!
Gruss
Hermann

Leider falsch. Meldegesetzte und
Meldeübermittlungsverordnungen der Bundesländer und
Bundesdatenschutzgesetz erlauben dieses Vorgehen.
Es bleibt dir aber unbenommen, bei der GEZ Auskunft über deine
gespeicherten Daten zu verlangen, und aus welcher Quelle sie
stammen.

Gruß, DW.

Danke, Danke! owt
danke, der Hals ist auch schon wieder abgeschwollen