Wie kommt man wieder zu seinem Eigentum?

Hallo!

Also das Problem ist einer dieser Probleme die wohl nur entstehen wenn man „naiv“ durch die Welt rennt. Habe dazugelernt. Nun ist es so. Angenommen, eine Person hat per Ebay ein Handy mit Vertragsübernahme verkauft, deutlich unter dem Wert, da es ja ihr nur um die Vertragsübernahme gegangen ist €5,50. Nun denn es hat einer ersteigert und anschließend wurde die Vertragsübernahme gemacht… Das ganze hat 1 Monat gebraucht, bis ihr der Anbieter gesagt hat, es gehe nicht, wegen der Bonitätsprüfung. Da das ganze sich 300km weiter weg abgespielt hat und es imme rhin und her ging hat die Person nach 1,5 monaten das Handy sperren lassen. Es war ja nicht in ihrem Besitz und ist es noch immer nicht. So heute sind seitdem ca 2 monate vergangen. Aufgrund dessen dass die Person natürlich auch die Rechnungen bezahlt haben will und ihr das „schicken“ ja doch nicht ganz geheur ist (immerhin sagt er dann womöglich: ist es nicht angekommen? und da die Person diesen typen nicht einschätzen kann, hat sie ihn zur Unterlassung aufgefordet) Nun, da sie ja nicht weiss was abgeht, überlegt sie ob sie eine Anzeige machen soll. Sollte das Geät beschädigt oder sonstwas sein, oder will er es ihr nicht zurück geben, dann muss sie ja was in der hand haben, oder?! Mein Gott, kenne mich nicht aus. Kann mir jemand sagen was die Person tun könne!!! In der Zwischenzeit rückt der Person natürlich die Mobilfunkfirma nahe wegen den Rechnungen, da sie bei der Bank eine Überweisungssperre gemacht hat… die Firma weiss ja, wer das Hanyd in Besitz hat. Sodale wer hat ne Idee? Was wäre intelligent zu tun? Und wenn Anzeige, was ist das für eine?

Danke!

Hi Victoria,
oha!

per Ebay ein Handy mit
Vertragsübernahme verkauft, deutlich unter dem Wert, da es ja
nur um die Vwrtragsübernahme gegangen ist €5,50. Nun denn
es hat einer ersteigert und anschließend wurde die
Vertragsübernahme gemacht…

Sehe ich das richtig, die Person hat es ihm schon mal geschickt, er hat damit schon mal telefoniert, und nach einem Monat hat der Anbieter ihr gesagt, ihr Käufer könne wegen der schlechten Bonität das Handy nicht übernehmen?
Falls sie das Handy nochmal versteigert, würde ich das Handy besser direkt nach dem Kauf sperren oder mir vom Käufer eine Schufa-Auskunft geben lassen.

nicht ganz geheur ist (immerhin sagt er dann womöglich: ist es
nicht angekommen? und da sie diesen typen nicht einschätzen
kann, hat sie ihn zur Unterlassung aufgefordert)

Hat die Person den Mensch denn mal angemailt, warum er einen Handy-Vertrag übernehmen will, obwohl er eine schlecht Schufa hat? Was sagt er denn zu dem ganzen Problem? Oder hat sie das Gefühl, er hat nur die Zeit ausgenutzt, die er auf ihre Kosten damit telefonieren konnte?

ob ich eine Anzeige machen soll. Sollte das Geät beschädigt oder
sonstwas sein
[…]
Und wenn Anzeige, was ist das für eine?

Das Optimum wäre:
Der Käufer sendet das Handy versichert zurück. Es ist unbeschädigt. Außerdem ersetzt er der Person alle Kosten ab Erhalt des Handys.

Vermutlich läuft es so:
Der Käufer behält das Handy. Da der Vertrag weiterläuft, hat die Person kein Handy mehr, muß aber trotzdem bis Vertragsende die Grundgebühr bezahlen. Die Firma weiß zwar, wer das Handy hat, aber da die Vertragsübernahme nie erfolgte, ist die Person der Schuldner. Nützt ihr also nichts, die Rechnungen würde ich schnellstens bezahlen. Sonst hat sie bald ein Inkassounternehmen am Hals, und dann wird es noch teurer.

Wie gesagt, ich weiß nicht, wie ihr Kontakt zum Käufer ist. Ich würde das Handy und die bisher entstandenden Rechnungsbeträge seit Zusendung per Einschreiben einfordern. Zeigt er keine Reaktion, muß sie einen Mahnbescheid beantragen, um ihr Geld wiederzubekommen.

Ob eine Anzeige und in welcher Form etwas nützt, kann ich Dir leider nicht sagen…

MfG
Julia

Hallo Victoria,

leider hat die Person die Vertragsbedingungen nicht gelesen, sonst hätte sie gewusst, dass sie das Ding nicht so einfach verkaufen kann.
Man darf vermuten dass der Käufer bereits bekannt ist als säumiger Zahler, von daher ist der Verdacht gerechtfertigt, dass er von Anfang an nicht die Absicht hatte zu zahlen. Seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit bewusst war.

Schlicht Betrug 263StGB.

Zu tun gibt es folgendes: Ein Brief an die Staatsanwaltschaft: Strafanzeige wegen Betrug im Sinne des 263StGB.
Die Person schildert die Kaufvertragsbedingungen und den gesamten Vorgang. Sie kopiert alle Belege und fügt sie bei - und dann in den nächsten Briefkasten. Leider sind die Ansprüche des Mobilfunkanbieters gerechtfertigt, er muss nicht jeden nehmen, die Person konnte denen keinen Kunden aufpressen. Sie sollte sich versichern, dass die nicht das Mahnverfahren gegen sie einleiten. Kostet unnötig Geld und ist später ein uneinbringlicher Schaden für sie.

Wenn die damit drohen wird sie zusätzliche Kosten haben, die sie sich sparen kann. Am besten lässt sie sich bescheinigen, dass dieses Handy gesperrt ist. Leider wird sie den Vertrag trotzdem erfüllen müssen, es sei denn die lassen sie gehen. Abstand zahlen.

Um dein Geld wieder zu bekommen kann die Person einen Mahnbescheid erwirken.

Wichtig ist dass sie ihn in Verzug setzt, es gibt da etwas, was man Fristsetzung mit Ablehnungsandrohnung nennt.

Ich fordere Sie auf mir bis zum … … zu zahlen. und natürlich ihr das Handy im Paket komplett zurückzuschicken. Sie schreibt, dass sie das hat sperren lassen, gibr an für was er zahlen soll … usw.

WICHTIG:
Wenn Sie die Zahlung und Rücksendung nicht bis zum … leisten, werde ich das Mahnverfahren einleiten. Sie müssen dann den Wert des Handys ersetzen mit ---- Euro. Die Person gibt einen Wert des Handys an was es auf dem freien Markt kostet ohne Vertrag denn so besitzt er es auch (ohne Vertrag)
Diese Summe schuldet er der Person.

Traurig, sie sollte ihren Mobilfunkanbieter bezhalen.

Das Strafverfahren das e.v. gegen den Missetäter in Gang kommt, ist unabhängig davon. Braucht er nicht zu wissen DIE können schreiben und laden Ihn dann vor.

viel Glück damit
Johannes.

Moien!

Das die Person erstmal den Provider bezahlen sollte dürfte nun klar sein! Sie ist hier in der Verantwortung und kein anderer und je länger sie dort nicht bezahlst, desto teurer wird es.
Wenn schon Strafanzeige, dann wegen Verdacht auf vorsätzlichen Betrug, denn bisher weiß sie ja nicht was seine Absicht ist/war - sie kann also nur einen Verdacht äußern.
Sie hat ja die Nummer sperren lassen. Natürlich kann sie eine Ersatzkarte beantragen, sodaß sie zumindest weiter den Vertrag nutzen kann sofern sie sich ein neues Handy besorgt. Desweiteren kann die Person auch das Handy sperren lassen, sodaß dieses wertlos ist - den Weg hierfür erfährt sie bei ihrem Provider sofern sie die dafür nötigen Daten noch hat.
Mit ihren Ansprüchen ist es etwas schwieriger, da sie ja durch die Sperrung ihm nicht mehr ermöglicht das Handy zu nutzen. Ich würde ihm eine Frist von zwei Wochen setzen das Handy zurückzusenden und die zwischenzeitlich angefallenen Gebühren zu ersetzen.
Sofern dies nicht geschieht ist es eine zweischneidige Sache zu klagen, denn solche Leute haben meist kein Geld sodaß die Person evtl. auf den weiteren Kosten auch noch hängen bleibt. Allerdings bekommt sie dadurch einen Titel der dreißig Jahre lang hält und irgendwann hat jeder mal etwas Geld ;o)

Gruß

Bernd

Falls das Handy nochmal versteigert, würde ich das Handy
besser direkt nach dem Kauf sperren oder mir vom Käufer eine
Schufa-Auskunft geben lassen.

Ja so klug bin ich auch schon geworden. So eine Erfahrung lässt mal an dem eigenen VErstand zweifeln, bzw. an der Erziehung.

den Mensch denn mal angemailt, warum er einen
Handy-Vertrag übernehmen will, obwohl er eine schlecht Schufa
hat? Was sagt er denn zu dem ganzen Problem? Oder hat die Person das
Gefühl, er hat nur die Zeit ausgenutzt, die er auf ihre
Kosten damit telefonieren konnte?

Also, sie hat ihn mehrmals gesprochen. Er selbst tat so als ob er nichts davon wüsste, bzw meinte ja dass es wenn nur sein könnte, dass es wegen irgendwas mit eiem Auto vor 3(?) Jahren war (an dem Tag hat die Person auch das Handy gesperrt… weil da war ihr das wohl mehr als klar- so ein typischer Burli der eben mal das neue Auto in den Graben gefahren hat…so klang das) Also das Gefühl dass er es ausgenutzt hat, hat die Person erst nachdem sie gemerkt hat, dass er nicht kooperiert bekommen. Außerdem hat er versucht ( weil er wohl glaubte er ist klug) das Handy per passwort ( was der Verkäufer jedoch sofort nach dem problem geändert hatte) das auf der Vertragsübernahme stand , wieder freizuschalten… Das war nicht ganz koscher… Wobei als die Person Rechnr 1 bekommen habe, dieses Gefühl noch schlimmer wurde… Im Vertrag enthalten sind nämlich 800min Freie telefonie… also kaum zu schaffen… er hatte sie geknackt… etwas was der Person bis heute ein rätsel ist…

Vermutlich läuft es so:
Der Käufer behält das Handy. Da der Vertrag weiterläuft, hat
die Person kein Handy mehr, muß aber trotzdem bis Vertragsende die
Grundgebühr bezahlen. Die Firma weiß zwar, wer das Handy hat,
aber da die Vertragsübernahme nie erfolgte, ist sie der
Schuldner. Nützt ihr also nichts, die Rechnungen würde ich
schnellstens bezahlen. Sonst hat sie bald ein
Inkassounternehmen am Hals, und dann wird es noch teurer.

Also Rechnungen hat die Person jetzt bezahlt und jetzt fehlt ihr noch das Handy… In der ZWischenzeit würde der VErkauf des Handys ohen VErtrag die letzten Monate Gebühr auf jeden Fall ausgleichen… jetzt ist eben die Frage wie es zurück kommt… und dafür ist ihr das schicken etwas zu „gefährlich“…

Ob eine Anzeige und in welcher Form etwas nützt, kann ich Dir
leider nicht sagen…

Hm frage ich mich auch! Aber vielen Dank für die Info!

Lg
Victoria

Ja so klug bin ich auch schon geworden. So eine Erfahrung
lässt mal an dem eigenen VErstand zweifeln, bzw. an der
Erziehung.

Sorry, sollte nicht so oberlehrerhaft rüberkommen :wink:

jetzt ist eben die Frage wie es zurück kommt…
und dafür ist ihr das schicken etwas zu „gefährlich“…

Ich würde ihm erstmal einen Brief schreiben (das ist ein bißchen offizieller als Mail): da er den Teil des Ebay-Vertrags, nämlich die Vertragsübernahme des Handys, ja nicht erfüllt hat, gehört das Handy ab sofort wieder dem Verkäufer. Er soll es als versichertes Paket an diese Person schicken (falls es dann „nicht ankommt“, muß er den Beleg noch haben und man kann es nachverfolgen). Und dann würde ich hoffen, daß er wenigstens das macht…
Würde auch, bevor ich den Empfang quittiere, gucken, ob auch wirklich das Handy drin ist und wie es aussieht. Außerdem würde ich ihn auch an Ebay melden, weil es ja schon so aussieht, als hätte er nie ernsthaft eine Übernahme in Erwägung gezogen.