wenn jemand gerne in seiner Wohnung nackt herumspaziert und dabei von der Straße/einem Parkplatz aus gesehen werden kann: ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses? Oder kann jeder in seiner Wohnung nackig machen, was er will?
es kommt - wie immer - auf die weiteren Umstände an. In Amsterdam gibt es (gab es?) vor Jahren einmal einen öffentlichen Selbstdarsteller, der das - kostenlos - sogar auf Wunsch gemacht hat. Manch einer hier in Deutschland nimmt den Mund gern voll mit scheinbar strafbaren Handlungen.
ist nicht der Sänger Drafi Deutscher Ende der 60er Jahre mal verknackt worden weil er in seiner Wohnung nackt rumlief und von draussen spielenden Kindern gesehen wurde? Zumindest war seine Karriere danach erstmal für Jahre ruiniert…
na, spazieren natürlich! Manchmal auch Rückengymnastik, aber gevögelt wird ohne Zuschauer.
Zur Erklärung: wenn man frisch eingekremt ist nach dem Duschen, ist es voll eklig, in die Kleider zu steigen.
dass es damals auch eine Medienverurteilung war. Ich denke schon, dass so etwas heute noch möglich ist, allerdings ist es viel weniger wahrscheinlich als vor 40 Jahren. Andererseits ist im Zuge der Schlagwörter „Dutrout“ und „Kinderschänder“ heute wieder mehr möglich als etwa noch vor 20 Jahren. Wenn also schon Drafi Deutscher damals nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, kann ich mir nicht vorstellen, dass es in einem ähnlichen Prozess heute anders wäre, wenn eine Strafe überhaupt in Betracht gezogen würde.
StGB § 183a sagt: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
wenn jemand gerne in seiner Wohnung nackt herumspaziert
Das läßt sich wohl nur mit Mühen als sexuelle Handlung bezeichnen.
Oder kann jeder in seiner Wohnung nackig machen, was er will?
Da bin ich nicht sicher, ich vermute aber schon.
Gruß Ralf
À propos nackig:
Bitte zwei Pfund Nackend!
Sie meinen wohl Nacken?
Ebend!
Hi Wendy,
hier in Sachsenhausen gibt es einen mittlerweile prominenten „Nacktläufer“, allen bekannt als „der nackte Jörg“. Der rennt im Sommer wie im Winter nur mit Sandalen und Walkman durch die Gegend, geht einkaufen und in Kneipen (wo er ein Handtuch gereicht bekommt, bevor er sich auf den Barhocker setzt). Der Mann ist psychisch gestört, aber völlig harmlos. Er hat Narrenfreiheit, auch bei der Polizei.
In der eigenen Wohnung kannst Du machen was Du willst. Wer sich allerdings masturbierend ans Fenster stellt, der kriegt tatsächlich massiv Probleme (zu Recht).
Gruß,
Anja
Mann, während ich die ganzen Antworten las, überlegte ich, ob ich mir einen gleich gearteten Kommentar verkneife. Aber ich kannte mal eine Ökotrophologie ( das nennt man gemeiniglich auch Ernährungswissenschaften ) - Studentin, die sah echt Klasse aus.
HM )))
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bitte, ich will nicht inhaltlich dafür oder dagegen Stellung nehmen, sondern nur darauf hinweisen, dass „Nacktheit“ immer noch interpretierbar ist und dass die Umstände vor Gericht sehr verschieden bewertet werden können.
ich weiss nicht wie das in Deutschland ist, aber hier in den USA kann sowas unerwuenschte Folgen haben. Wenn hier jemand nackt durch seine Wohnung laeuft und dabei vom Parkplatz aus gesehen wird, dann kann das schon sein, dass der „nackte“ Schadensersatz zahlen muss. Wenn es um Schadensersatz geht geht es hier meistens um unendliche Summen. Kommt wohl darauf an, wer von draussen zufaellig hereinschaut, aber man sollte die Vorhaenge zuziehen wenn man nackt durch die Bude laeuft.
Gruss,
Stefanie
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einleuchtend. aber die meisten modernen behausungen verfügen
über blickdichte/beschattende installationen: gardine/vorhang,
rolladen…?
Wenn ich durch die frisch-sanierte Altbausiedlung in meiner Heimatstadt spaziere, sehe ich immer mehr Fenster bewohnter Wohnungen, die entweder über gar keine gardinen/vorhänge etc. oder nur über minimalistische Deko verfügen, die den ungehinderten Ausblick nach draußen erlauben. Und nein, zumindest von außen sieht das dann noch lange nicht unbewohnt/kahl/kalt aus.
soviel ist geklärt: öffentliches ärgernis isses nicht, dazu müßte man schon eindeutig zur tat schreiten. fühlt sich die allgemeinheit genügend belästigt, kann es eine ordnungswidrigkeit sein, so weit so gut.
was passiert wenn A nackt in seiner bude rumläuft und B sich am weiter entfernten parkplatz mit dieser wundertüte positioniert: