Hallo Leute!
Folgender Fall wäre doch denkbar:
Jemand, der die eMails seiner (!!) alternativen d-onlineadresse nur abrufen konnte, wenn er sich auch mit der Mitbenutzerkennung -002 einwählte, bekam vom Menschen an der Hotline von d-online geraten, sich ab sofort nur noch mit der entsprechenden Mitbenutzerkennung -002 einzuwählen.
Nun verlangt d-online nun aus 2 1/2 Monaten die Minutenpreise (60Minuten*24Stunden*30Tage*2,5Monate, da nur der Hauptnutzer („jemand“, Mitbenutzerkennung -001) die Flatrate nutzen kann, wenn „jemand“ sich aber mit der Mitbenutzerkennung -002 einwählte, galt die Flatrate nicht. Obwohl „jemand“ sich dann während 2 1/2 Monaten nachweislich gar nicht über die Flatrate eingewählt hatte…
Meiner Meinung läge hier (in so einem rein fiktiven Fall natürlich)ein eklatanter Beratungsmangel vor, hat einer von Euch damit denn evtl. schonmal wirklich Probleme gehabt?
Vielleicht gibt es ja schon entsprechende Urteile?!
Gruß und vielen Dank