Übertragung von Forderungen?

Von: , Frage gestellt am Do, 11. Mär 2004

Hallo Forum! ;-)

Jemand war vor einiger Zeit selbständig (in der Rechtsform einer GmbH). Aus dieser Zeit existieren noch einige vollstreckbare Titel gegen zahlungsunfähigen Kunden, bei denen im Moment nichts zu holen ist. Diese Titel lauten natürlich auf die GmbH als Gläubiger.

Im Rahmen der Unternehmensauflösung (Liquidation) wird die GmbH demnächst erlischen. Kann der Gesellschafter der GmbH als Privatperson diese Titel übernehmen? Es besteht die Hoffnung, die Forderung innerhalb der nächsten dreißig Jahre doch noch zu realisieren.

In welcher Form kann bzw. muss eine solche Titelübernahme geschehen?

Viele Grüße

Jens

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Übertragung von Forderungen?

    Als Abtretungserklärung

    Johannes [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Factoring

    Hallo Forum! ;-)
    hallo du,

    versuchs mal unter dem Begriff "Factoring", der ist bei mir noch aus der FuI Vorlesung hängen geblieben. Verkauf von Forderungen, so was ist ein Kreditsubstitution zur Fremdfinanzierung. [Quelle: Olfert, Finanzierung, 10. Aufl, Ludwigshafen (Reihn) 1999, S.333ff.]

    Grüße

    Jens

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