Domainrecht: Spezialfall im Impressum
Von: , Frage gestellt am Do, 11. Mär 2004
Hallo,
es geht im Domainrecht speziell um die Trennung Firmensitz-Wohnsitz in Bezug auf deren Nennung im Impressum.
So könnte es sein:
Ein im Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann handelt mit Münzen. Sein Büro ist als ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ordnungsgemäß beim Finanzamt angemeldet. Die Münzen befinden sich im Tresor im Büro.
Jetzt möchte der Kaufmann eine de.-website betreiben, hat aber natürlich kein Interesse daran, seinen Firmensitz, der ja zugleich auch Wohnsitz ist, im Impressum öffentlich zu machen und Einbrechern Tür und Tor zu öffnen.
Welche Möglichkeiten gibt es hier? (Natürlich steht das Logo, die Adresse usw auf Briefbögen, Visitenkarten usw, nur halt auf der website soll DIESE Adresse nicht veröffentlicht werden).
Wer von den Domain-Profis kann mir Tipps geben, wie hier vorzugehen ist? (Das TDG ist hier IMHO viel zu schwammig)
Vielen Dank und
Gruß Marlene
