Domainrecht: Spezialfall im Impressum

Von: , Frage gestellt am Do, 11. Mär 2004

Hallo,

es geht im Domainrecht speziell um die Trennung Firmensitz-Wohnsitz in Bezug auf deren Nennung im Impressum.

So könnte es sein:

Ein im Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann handelt mit Münzen. Sein Büro ist als ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ordnungsgemäß beim Finanzamt angemeldet. Die Münzen befinden sich im Tresor im Büro.

Jetzt möchte der Kaufmann eine de.-website betreiben, hat aber natürlich kein Interesse daran, seinen Firmensitz, der ja zugleich auch Wohnsitz ist, im Impressum öffentlich zu machen und Einbrechern Tür und Tor zu öffnen.

Welche Möglichkeiten gibt es hier? (Natürlich steht das Logo, die Adresse usw auf Briefbögen, Visitenkarten usw, nur halt auf der website soll DIESE Adresse nicht veröffentlicht werden).

Wer von den Domain-Profis kann mir Tipps geben, wie hier vorzugehen ist? (Das TDG ist hier IMHO viel zu schwammig)

Vielen Dank und
Gruß Marlene

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: Domainrecht: Spezialfall im Impressum

    Zur not würd ich eine .com nehmen, die kannst du ohne öffentlichen Eintrag reservieren, kostet dann aber eine Extra-Gebühr.

    • Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Domainrecht: Spezialfall im Impressum

      wow, ist das wahr???? Wo steht das? Infos? Bin begeistert!! Würde das aber gerne fundiert nachlesen können! Danke für diese Info!

      Bitte an die anderen: Gebt mir trotzdem bitte eine Antwort auf die Ursprungsfrage

      Danke
      Marlene Zur not würd ich eine .com nehmen, die kannst du ohne
      öffentlichen Eintrag reservieren, kostet dann aber eine
      Extra-Gebühr.

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Domainrecht: Spezialfall im Impressum

        Hallo Marlene, wow, ist das wahr???? Wo steht das? Infos? Bin begeistert!!
        Würde das aber gerne fundiert nachlesen können! Danke für
        diese Info!
        Das bezieht sich wohl auf die Denic o.ä.

        Grundsätzlich besteht eine Impressumspflicht und mir sind keine Ausnahmen bekannt (sehr wohl aber teure Abmahnungen, wo das Impressum fehlt oder unvollständig war).

        Hätte der Münzhändler einen Laden und würde diese Adresse angeben, dann bestünde auch Gefahr, daß dort eingebrochen wird, zumal man den Laden ja von der Straße aus sieht und nicht im Netz danach suchen muß. Ich würde zu einer Versicherung raten oder eventuell wirklich wertvolle Stücke in einem Bankschließfach in der Nähe deponieren, sofern möglich.



        viele Grüße,

        Ralf

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Domainrecht: Spezialfall im Impressum

        www.networksolutions.com - der ehemalige monopilist, jetzt deutlich billiger, kostet wohl weniger als .de .ch etc.

        Kann schon sein, dass solche Richtlinien zum Offenlegen der Infos für generische Domains nicht gelten.

        Aber irgendwie muss man ja mit dem Händler in Kontakt treten..

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Domainrecht: Spezialfall im Impressum

      Zur not würd ich eine .com nehmen, die kannst du ohne
      öffentlichen Eintrag reservieren, kostet dann aber eine
      Extra-Gebühr.
      Die Impressumspflich besteht aber trotzdem.

      Gruß Ivo

  2. Antwort von nach 53 Minuten 0 hilfreich
    Re: Domainrecht: Spezialfall im Impressum

    die Adresse usw auf Briefbögen, Visitenkarten usw, nur halt
    auf der website soll DIESE Adresse nicht veröffentlicht
    werden).


    Guten Tag,

    Wie ist es denn mit guten Freunden ?
    Jeder kann auch eine c/o Anschrift haben.
    Z.B. Meier c/o Müller, Hosengasse 13 ;-)

    Gruß aus der Hauptstadt

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Domainrecht: Spezialfall im Impressum

    Hallo,

    ich befürchte das sieht schlecht aus. Das Teledienstegesetz verlangt eine "ladungsfähige Adresse", d.h. ein Postfachj genügt nicht. Also irgendeine Adresse muss definitiv angegeben werden.

    Ciao
    Kaj

  4. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Domainrecht: Spezialfall im Impressum

    Hallo Marlene,

    wie wäre es wenn eine Werbeagentur o.ä. für den Inhalt verantwortlich zeichnet. (keine Ahnung in wieweit das das zulässig ist).

    Im übrigen erscheint mir deine Frage ziemlich Akademisch. Wer an eine Adresse rankommen möchte schaft das auch. Zur not mit einer Bestellung.

    Gruss
    Nils

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Domainrecht: Spezialfall im Impressum

      Hallo Marlene,

      wie wäre es wenn eine Werbeagentur o.ä. für den Inhalt
      verantwortlich zeichnet. (keine Ahnung in wieweit das das
      zulässig ist).
      Ist nicht zulässig lt. §6 TDG.

      Ciao
      Kaj



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