Markenrecht

Von: , Frage gestellt am Do, 11. Mär 2004

Hallo,

In ebay gibt es viele Anbieter von ferngesteuerten Modell-Autos, bei denen ich meine Bedenken habe. So gibt es dutzende von angebotenen autos, die eine kleine Markenänderung an den Werbeschriften auf den Autos haben. So heißt es dann Vokafone statt Vodafone, G2 statt D2, Shekl statt Shell, usw. . Ist so eine klitze-kleine Marken-Änderung erlaubt? Zusätzliche Frage: Gibt BMW, Mercedes und Audi an solche Anbieter/Hersteller überhaupt eine Genehmigung diese Autos zu verkaufen/herzustellen? Denn die Form entspicht ja genau der des Originals! Oder reicht es hier auch wenn ich einen Mercedes-Stern mit 4 Zacken anklebe?
Hier mal ein paar Links, damit ihr konkrete Beispiele sehen könnt:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=31...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=31...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=31...

Wo kann man außerdem nachprüfen, ob solche Autos die Lizenz von den Autoherstellern haben? (Da ich selber plane solche Autos zu importieren, natürlich nur MIT Lizenz)

Mit freundlichen Grüßen
Frizy

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Markenrecht

    Firmen, die Modellautos herstellen, brauchen die Genehmigung des Originalherstellers. Das gilt auch für die Logos. Wenn nun jemand ein solches Auto samt Logo "nachempfindet", dann kommt es auf die Ähnlichkeit an. Ist diese dem Original sehr ähnlich, kann der Inhaber der Marke abmahnen. Bei Daimler, VW u.a. wird das teuer! Unsere Zollämter sind ohnehin sehr sensibel auf diesem Gebiet (nicht nur bei nachgebauten Rolex-Uhren!). So hat gestern der Internetdienst Heise ein interessantes Urteil dazu veröffentlicht:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/45495

    Der BGH hat Ricardo dazu verurteilt, nach gefälschte Markenartikel zu suchen, wenn der Rechteinhaber oder andere (ehrliche Wettbewerber) meckern, und diese aus dem Angebot zu nehmen, sonst haftet das Unternehmen für die bösen Buben, die so ein Zeugs versteigern wollen. Das Urteil gilt natürlich auch zu Lasten ebay.

    Ob der potentielle Lieferant Dir eine glaubwürdige Zusage geben kann, daß er die Lizenz des Markeninhabers hat, mußt selbst prüfen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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