Anzeigepflicht
Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mär 2004
Angenommen jemand bezieht Arbeitslosengeld und hat nach Arbeitslosmeldung einen Minijob gefunden. Er hat dies mit der Veränderungsmitteilung mitgeteilt, d. h. abgeschickt. Nach 7 Wochen kommt immer noch kein Bescheid. Er erkundigt sich. AA behauptet keine Mitteilung erhalten zu haben. Der Arbeitslosengeldbeziehende kommt nochmal selber vorbei und klärt die Sache. Denkt er... Denn 2 Monate später kommt ein Brief, dass Ermittlungsverfahren eröffnet worden ist, weil er der Anzeigepflicht nicht nachgekommen sei. Sollte so ein Betroffener dazu Stellung nehmen (denn es wird was falsches behauptet aber diese Person hat auch keinen schriftlichen Beweis) oder lieber abwarten wie das Verfahren weitergeht nach Entscheidung nach Lage der Akten?
