Anzeigepflicht

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mär 2004

Angenommen jemand bezieht Arbeitslosengeld und hat nach Arbeitslosmeldung einen Minijob gefunden. Er hat dies mit der Veränderungsmitteilung mitgeteilt, d. h. abgeschickt. Nach 7 Wochen kommt immer noch kein Bescheid. Er erkundigt sich. AA behauptet keine Mitteilung erhalten zu haben. Der Arbeitslosengeldbeziehende kommt nochmal selber vorbei und klärt die Sache. Denkt er... Denn 2 Monate später kommt ein Brief, dass Ermittlungsverfahren eröffnet worden ist, weil er der Anzeigepflicht nicht nachgekommen sei. Sollte so ein Betroffener dazu Stellung nehmen (denn es wird was falsches behauptet aber diese Person hat auch keinen schriftlichen Beweis) oder lieber abwarten wie das Verfahren weitergeht nach Entscheidung nach Lage der Akten?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 37 Minuten 0 hilfreich
    Re: Anzeigepflicht

    Hallo,

    das mal etwas bei einer Behörde untergeht und dann in die falschen Bahnen läuft kommt vor, da dort auch nur Menschen arbeiten, die alle nicht ganz 100% fehlerfrei sind (obwohl man bei Arbeitsämtern immer wieder den Verdacht hat, dass die Fehlerquote dort wirklich deutlich überproportional ist). Daher sollte man natürlich sofort die Sache aufklären, bevor einem irgendwelche vermeidbaren Nachteile entstehen.

    Wie bei momentanem Kenntnisstand des Arbeitsamtes eine Entscheidung nach Aktenlage ohne Stellungnahme ausfallen dürfte ist doch wohl klar. Warum dann also bis zum Widerspruchsverfahren warten?

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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