Pfandrecht

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mär 2004

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Kreditvertrag, dem ein Pfand hinterlegt ist.
Angenommen jemand hat sich ein Fahrzeug, sagen wir ein Motorrad, gekauft.
Der Kauf wird über einen subventionierten Kredit getätigt, die Kreditzinsen sind 0%.
Zur Sicherheit wird der Brief hinterlegt und das Fahrzeug auch im Kreditvertrag erwähnt.
Nach einem Jahr schickt dide Bank den Brief zurück, mit freundlichen Grüßen als Zeichen des Vertrauens und um dem Käufer die winterliche Abmeldung zu vereinfachen. Der Kreditvertrag läuft aber noch weitere 4 Jahre. Gleichzeitig weist sie darauf hin, daß weiterhin Pfandrecht am Motorrad besteht und der Kreditvertrag, da auf das konkrete Fahrzeug bezogen, auch nicht anderweitig besichert werden könne. Der Käufer dürfe keinesfalls das Fahrzeug ohne vorherige Kreditkündigung verkaufen.
Angenommen der Käufer tut dies nun doch. Er verkauft das Motorrad, zahlt aber weiterhin die Raten. Wenn die Bank nun davon erfährt, was sind die Folgen? Sicher wird der Kredit sofort fällig gestellt, eventuell mit Strafzinsen für die Zeit seit dem Verkauf. Hat es aber darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen. Ich denke da an Unterschlagung des verpfändeten Gegenstandes o.ä.

Danke und Gruß,

Max

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Pfandrecht

    Hallo Maximilian,

    was Du schreibst, hört sich für mich recht ungewöhnlich an.
    Üblicherweise werden Kreditverträge meines Wissens nicht mit einem
    Pfandrecht gesichert, sondern im Wege der Sicherungsübereignung.

    Wenn Du eine genaue Antwort möchtest, schau bitte nach, was im
    Vertrag steht bezüglich "Sicherheiten" und schreibe, wie das
    Verhältnis Verkäufer - finanzierende Bank ist sowie was der Käufer
    wusste und wollte, besonders im Bezug auf den Wiederverkauf.

    Gruß - Jaschiii

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