Re: Was tun als Gläubiger - Teil 2
Hallo Bundschuh,
falls sich noch jemand daran erinnert,
leider nicht
Der Insolvenzverwalter hat vor 3 Monaten alle Unterlagen per
Einschreiben/Rückschein erhalten. Nach welchem Zeitraum sollte
der Insolvenzverwalter reagiert haben, und wohin kann man sich
wenden, wenn er das nicht tut?
Das Gericht setzt bei der Insoeröffnung den Termin für den Prüfungstermin fest, bei dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Der ist meist so drei Monate nach Eröffnung.
Wenn ein Insoverwalter eine Forderung erhält, muss er nur eine Benachrichtigung rausschicken, wenn die Forderung nicht anerkannt wird. Du hast, so wie ich Dich verstanden habe, den Rückschein erhalten, Deine Anmeldung ist also angekommen. Wenn keine Nachricht kommt, ist alles paletti.
Dieses Nicht-Benachrichtigen hängt damit zusammen, dass es bei einigen Verfahren sehr viele Anmeldungen gibt. Alle Gläubiger zweimal zu benachrichtigen, so wie es bis 2001 Pflicht war, bedeutet einen enormen Aufwand. Persönlich bin ich aber der Meinung, dass eine Benachrichtigung zum guten Ton gehören sollte, und bei anerkannten Forderungen z.B. per eMail erfolgen kann (ist halt nur ein kleiner Aufwand).
Wenn Du ganz sicher gehen willst, schaue mal, welchen Termin der Verwalter in seinem Anschreiben als Anmeldungsfrist gesetzt hat. Packe drei Monate drauf und schreibe ihn dann an. Ein frankierter Rückumschlag oder eine eMail-Adresse beschleunigen eine Antwort häufig.
Gruß
Oskar van der Kaalstraat