Schadenersatzpflicht bei Ebay-Verkauf?

Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004

Hallo!

Jemand (Person A) hat bei Ebay privat einen Camcorder verkauft. Leider wurde ihm das Gerät 2 Tage nach Auktionsende aus dem Auto gestohlen. Der Höchstbieter (Person B) will ihn nun auf Herausgabe des Gerätes oder Schadenersatz verklagen (weil er das Gerät sehr billig ersteigert hatte). Das gezahlte Geld hat er von Person A bereits zurückbekommen.

Nun meine Fragen:

Hat Person A in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder hat sich der Vertrag gar selbst aufgelöst, weil die Sache nicht mehr vorhanden ist? Kann Person A haftbar gemacht werden, weil die Kamera im Auto lag? (Fahrlässigkeit?) Ist Person A verpflichtet, den Diebstahl anzuzeigen? (Hat Person A bisher nicht gemacht, weil sie sich davon nichts versprochen hat - sollte Person A das nachholen?)

Vielen Dank für die Hilfe!

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schadenersatzpflicht bei Ebay-Verkauf?

    Hallo, Jemand (Person A) hat bei Ebay privat einen Camcorder
    verkauft. Leider wurde ihm das Gerät 2 Tage nach Auktionsende
    aus dem Auto gestohlen. Der Höchstbieter (Person B) will ihn
    nun auf Herausgabe des Gerätes oder Schadenersatz verklagen
    (weil er das Gerät sehr billig ersteigert hatte). Das gezahlte
    Geld hat er von Person A bereits zurückbekommen.
    Welcher Schaden soll den hier entstanden sein, wenn das Geld bereits erstattet wurde? Bankgebühren? Onlinekosten? Hat Person A in diesem Fall das Recht, vom Vertrag
    zurückzutreten oder hat sich der Vertrag gar selbst aufgelöst,
    weil die Sache nicht mehr vorhanden ist?
    Das wird wohl so sein, wenn es kein Gattungsverkauf war, und der kann eigentlich bei einem Verkauf gebrauchter Einzelstücke von Privat schwerlich vorliegen. Kann Person A haftbar
    gemacht werden, weil die Kamera im Auto lag? (Fahrlässigkeit?)
    Schwer zu sagen. Grundsätzlich ist es nicht fahrlässig, sein Privateigentum im Auto aufzubewahren. Anders sieht es sicherlich aus, wenn man eine teure Kamera deutlich sichtbar auf den Beifahrersitz legt und den Wagen dann Nachts im Industriegebiet abstellt. Ist Person A verpflichtet, den Diebstahl anzuzeigen? (Hat
    Person A bisher nicht gemacht, weil sie sich davon nichts
    versprochen hat - sollte Person A das nachholen?)
    Das würde zumindest seine Glaubwürdigkeit stärken, denn ansonsten liegt der Verdacht nahe, daß der Artikel aufgrund des geringen Erlöses "gestohlen" wurde und von dem "Dieb" bereits wieder bei eBay eingestellt wurde.

    viele Grüße,

    Ralf

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Schadenersatzpflicht bei Ebay-Verkauf?

      Welcher Schaden soll den hier entstanden sein, wenn das Geld
      bereits erstattet wurde? Bankgebühren? Onlinekosten?
      Na, Person B will auf Herausgabe eines gleichwertigen Modells zum ersteigerten Preis klagen, oder alternativ um Zahlung der Differenz zum Beschaffungswert. Kann Person A haftbar
      gemacht werden, weil die Kamera im Auto lag? (Fahrlässigkeit?)
      Schwer zu sagen. Grundsätzlich ist es nicht fahrlässig, sein
      Privateigentum im Auto aufzubewahren. Anders sieht es
      sicherlich aus, wenn man eine teure Kamera deutlich sichtbar
      auf den Beifahrersitz legt und den Wagen dann Nachts im
      Industriegebiet abstellt.
      Naja, die Kamera war nicht von außen sichtbar, allerdings kann es sein, daß der Wagen an der hinteren Schiebetür nicht abgeschlossen war. Allerdings stand er in diesem Zustand auch nur etwa 45 min. unbeaufsichtigt.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Schadenersatzpflicht bei Ebay-Verkauf?

        Na, Person B will auf Herausgabe eines gleichwertigen Modells
        zum ersteigerten Preis klagen, oder alternativ um Zahlung der
        Differenz zum Beschaffungswert.
        Das gibt es nur beim Gattungs(Ver-)kauf: beispielsweise wenn er die Kamera neu in einem Shop bestellt, dann hat er in jedem Fall Anspruch darauf, ein Exemplar der bestellten Kamera zu erhalten, solange der Artikel überhaupt noch verfügbar ist. Wenn er hingegen eine bestimmte gebrauchte Kamera bei einem Privatmann kauft, dann hat er nur Anspruch auf den angebotenen Artikel und nicht auf irgendwelche Differenzbeträge, eine neue Kamera oder was man dergleichen noch immer hört.



        viele Grüße,


        Ralf

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schadenersatzpflicht bei Ebay-Verkauf?

    Hallo Knauer,

    trotz der Antworten, die Du schon bekommen hast, hier noch meine
    Meinung: gebrauchter Camcorder=Stückschuld, der Diebstahl macht die
    Herausgabe/Erfüllung der Vertragsverpflichtung unmöglich (gem. § 275
    I BGB), das erhaltene (Geld) ist zurückzugewähren (bereits
    geschehen). Etwaige Schadensersatzansprüche: Tel.-online-gebühren,
    Portokosten. Alles andere wohl kaum durchsetzbar, da würde jeder
    Schiedsmann sagen, kauft euch lieber ein Eis, wo´s doch jetzt
    Frühling wird. Also: locker bleiben!

    Gruß - Jaschiii

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