Schadenersatzpflicht bei Ebay-Verkauf?
Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004
Hallo!
Jemand (Person A) hat bei Ebay privat einen Camcorder verkauft. Leider wurde ihm das Gerät 2 Tage nach Auktionsende aus dem Auto gestohlen. Der Höchstbieter (Person B) will ihn nun auf Herausgabe des Gerätes oder Schadenersatz verklagen (weil er das Gerät sehr billig ersteigert hatte). Das gezahlte Geld hat er von Person A bereits zurückbekommen.
Nun meine Fragen:
Hat Person A in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder hat sich der Vertrag gar selbst aufgelöst, weil die Sache nicht mehr vorhanden ist? Kann Person A haftbar gemacht werden, weil die Kamera im Auto lag? (Fahrlässigkeit?) Ist Person A verpflichtet, den Diebstahl anzuzeigen? (Hat Person A bisher nicht gemacht, weil sie sich davon nichts versprochen hat - sollte Person A das nachholen?)
Vielen Dank für die Hilfe!
