Erbrecht

Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004

Hallo,

eine Mutter hatte drei Söhne. Zu Lebzeiten hat sie ihr Haus dreigeteilt. Zwei Söhnen hat sie je eine Wohnung überlassen und die dritte selbst behalten. Sohn Hans erhielt 420/1000-tel, Sohn Peter 250/1000-tel. Die Mutter behielt also 330/1000-tel. Im Übergabevertrag steht nun:
Im Wege des hiermit vereinbarten Teilpflichtteilsverzichtsvertrags verzichtet Hans gegenüber seiner dies annehmenden Mutter als Erblasserin auf jegliche Pflichtteilsansprüche aus dem Wert der vertragsgegenständlichen Teilfläche sowie des Wohnungseigentumsrechts der Mutter, welches sich aus dem Wohnungseigentumsbegründungsvertrag (=Miteigentumsanteil von 330/1000-tel an Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung) bzw. auf Heranziehung dieser Vermögenswerte als Nachlass im Falle der Geltendmachung und Berechnung seiner mütterlichen Pflichtteils, und zwar unter der Voraussetzung und Bedingung, dass die vorgenannten Vermögenswerte an Abkömmlinge der Mutter fallen.

Bedeutet diese Formulierung, dass Sohn Peter und Sohn Fritz (der dritte Sohn) alleine die Wohnung mit Grundstücksanteil der verstorbenen Mutter erben? Diese Mutter hat auch noch ein Testament hinterlassen, in dem steht.
Mein Sohn Peter hat das Recht, meine Wohnung, bestehend aus dem Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung um die Hälfte des Wertes zu übernehmen mit der Verpflichtung, den halben Schätzwert an seinen Bruder Fritz auszuzahlen. Dieses Recht hat Peter nicht ausgeübt.

Gruß
Otto

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