Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004

Ich möchte ev. in eine GbR eintreten, um gemeinsam Wohnungen zu bauen und zu verkaufen. Hafte ich dabei mit meinem gesamten Vermögen? Ev. noch mit dem meines Mannes?

Waltraud

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 34 Minuten 0 hilfreich
    Re: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Ich möchte ev. in eine GbR eintreten, um gemeinsam Wohnungen
    zu bauen und zu verkaufen. Hafte ich dabei mit meinem gesamten
    Vermögen? Ev. noch mit dem meines Mannes?

    Waltraud
    Hallo,

    warum GbR bei einem mit Risiko behaftetem Geschäftzweig. Hier wäre die Gründung einer GmbH dringend angezeigt. Ansonsten haftete jeder Gesellschafter der GbR nach außen gegenüber den Gläubigern bis zum letzten rostigen Nagel mit seinem Privatvermögen. Eventuell auch der Ehemann, wenn er Mit-Gesellschafter ist. Wenn nicht, es gibt den Zauber eines Ehevertrags, in dem die gestzliche Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden kann und die Eheleute bei dem Notar dann Gütertrennung vereinbaren. Empfehlung hierzu am Rande: Ein Anwalt und /oder Notar berät hier-jedoch nicht kostenlos.

    Gruß
    Jürgen

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: GBR ist schlimmer als schlimm

      Und noch schlimmer Er haftet sogar für die Ansprüche die gegen seine MitGBRler vorhanden sind. Das heist der Anspruchsteller kann sich einfach einen aus der GBR aussuchen, den er zur Kasse bittet.
      Die GBRler können sich dann im Innenverhältnis auseinandersetzen.
      Die Obigen Ratschläge kann man nur unterstreichen

      Johannes [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!