Re: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Ich möchte ev. in eine GbR eintreten, um gemeinsam Wohnungen
zu bauen und zu verkaufen. Hafte ich dabei mit meinem gesamten
Vermögen? Ev. noch mit dem meines Mannes?
Waltraud
Hallo,
warum GbR bei einem mit Risiko behaftetem Geschäftzweig. Hier wäre die Gründung einer GmbH dringend angezeigt. Ansonsten haftete jeder Gesellschafter der GbR nach außen gegenüber den Gläubigern bis zum letzten rostigen Nagel mit seinem Privatvermögen. Eventuell auch der Ehemann, wenn er Mit-Gesellschafter ist. Wenn nicht, es gibt den Zauber eines Ehevertrags, in dem die gestzliche Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden kann und die Eheleute bei dem Notar dann Gütertrennung vereinbaren. Empfehlung hierzu am Rande: Ein Anwalt und /oder Notar berät hier-jedoch nicht kostenlos.
Gruß
Jürgen