FAQ 1129

Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Mär 2004

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu der FAQ 1129: Warum dürfen denn in diesem Brett eigentlich nicht wie in anderen Brettern konkrek Fragen zu einem Problem gestellt werden? Dass das der Seitenbetreiber sicher nicht aus Gaudi so festgelegt hat, ist mir klar - es gibt irgendein Gesetz, welches das verbietet.
Warum aber gibt es das Gesetz? Kann mir das jemand näher bringen? Irgendeinen grund muss es doch dafür geben, oder?

Gruss,
Ralf

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: FAQ 1129

    Hallo!

    Es gibt in Deutschland das Rechtsberatungsgesetz, welches die geschäftsmäßige Rechtsberatung, auch dann wenn sie unentgeltlich erfolgt, Rechtsanwälten vorbehält. Ich weiß nicht, ob es noch andere Länder gibt, in denen es auch so ein Gesetz gibt. International üblich ist: entgeltliche Rechtsberatung und -vertretung ist den Rechtsanwälten vorbehalten, unentgeltliche darf das jeder machen.

    Der Hintergrund des Rechtsberatungsgesetzes ist die Nazizeit. Man wollte verhindern, dass insb. jüdische Rechtsanwälte, die nach den Nürnberger Rassegesetzen Berufsverbot bekamen, sozusagen als "Nichtanwälte" dann kostenlose Rechtsberatung weiterbetreiben. Die Anwälte konnten dieses Gesetz bis heute aufrecht erhalten.

    Ich persönlich halte nicht viel von einem derart rigiden Gesetz. Ich denke es ist zwar gerechtfertigt und richtig, die entgeltliche Rechtsberatung Anwälten vorzubehalten, aber für unentgeltliche Hilfe ist dieses Verbot nicht angebracht. Es ist aber natürlich eine Entscheidung der Deutschen, ob sie das Gesetz noch weiter wollen.

    Gruß
    Tom

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: FAQ 1129

      Hallo Tom,
      vielen Dank für die Aufklärung. Ich denke, das wußten außer mir noch etliche andere Leser nicht. Ich persönlich halte nicht viel von einem derart rigiden
      Gesetz.
      Ich auch nicht. Beratung gegen Geld sollte man Profis überlassen - sonst kann man natürlich schnell reinfallen (obwohl es ja auch Leute gibt, die gegen Geld zu Wahrsagern gehen). Aber eine öffentliche Diskussion faktisch per Gesetz zu verbieten, das ist schon wieder irgendwie ziemlich deutsch... Es ist aber natürlich eine Entscheidung der Deutschen, ob sie das
      Gesetz noch weiter wollen.
      nunja, wohl eher eine Entscheidung des Gesetzgebers. Aber bevor hier ein Gesetz verschwindet, entstehen ja erstmal zwei neue :-|

      Danke Dir jedenfalls für die Informationen.
      Ciao
      Ralf

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        'gewerblich'

        Hallo, nunja, wohl eher eine Entscheidung des Gesetzgebers. Aber
        bevor hier ein Gesetz verschwindet, entstehen ja erstmal zwei
        neue :-|
        um noch kurz zu ergänzen: Im Prinzip wäre das RBerG für ein kostenloses Forum kein Problem, wenn denn nicht bei der Auslegung des Wortes "gewerblich" einigen Gerichten keine Mißgeschicke passiert wären. So wurde "gewerblich" auch dahingehend ausgelegt, daß das man durch eine Antwort zu erkennen gibt, daß man für zukünftige Antworten auch zur Verfügung stände. Das würde den Tatbestand "gewerblich" erfüllen und damit wäre eine Antwort ein Verstoß gegen das RBerG.

        Ich habe schon viel gelesen, aber das hat gute Chancen für einen Spitzenplatz in den Top 10 des Schwachsinns.

        Gruß,
        Christian

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re: 'geschäftsmäßig'

          Hallo!

          Es steht "geschäftsmäßig" und nicht "gewerblich", das ist ja das ganze Problem:

          § 1 RechtsBerG

          (1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

          Gruß
          Tom

          • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
            Wer ist eigentlich der Übeltäter dann?

            Hi,

            nur mal interessehalber, wer verstößt dann gegen das Gesetz, der Betrieber der Seite (Geschäftsführer epublica) oder der Autor des Artikels oder der Moderator? Ist es eine unerlaubte Handlung, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? Und welche Sanktionen drohen theoretisch?

            Gruß


            Yoyi [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
              Re: Wer ist eigentlich der Übeltäter dann?

              Hallo, nur mal interessehalber, wer verstößt dann gegen das Gesetz,
              der Betrieber der Seite (Geschäftsführer epublica) oder der
              Autor des Artikels oder der Moderator?
              der Beratende bei entsprechender Auslegung des Gesetzes mit Sicherheit. Was die Betreiber der Plattform angeht müßte man mal die Spinner fragen, die die Probleme verursachen, und damit meine ich sowohl Abmahner, wie auch einige Anwälte und einige Richter. Ist es eine unerlaubte
              Handlung, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? Und
              welche Sanktionen drohen theoretisch?
              Ordnungswidrigkeit mit Maximalstrafe von 5000 Euro.

              Gruß,
              Christian

            • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
              Re^2: Wer ist eigentlich der Übeltäter dann?

              Hallo,
              ich habe immer noch nicht verstanden, warum das BGH-Urteil nicht zur Richtschnur für den Tatbestand Rechtsberatung bzw. wann keine Rechtsberatung genommen wird.
              Da ist doch klar festgestellt, dass es sich dann um keine Rechtsberatung handelt, wenn für den Fragenden klar ist, dass die Antwort nur kursorisch und nicht alle Aspekte des Sachverhalts erfassen kann.
              Der Frager somit immer noch auf einen Anwalt angewiesen ist, um im konkreten Fall eine juristisch fundierte Antwort zu erhalten

              "....Die Auskünfte konnten aufgrund des mit der Sendung verbundenen Zeitdrucks und der fehlenden Möglichkeit, sämtliche Aspekte des Falles einschließlich der schriftlichen Vertragsunterlagen in die rechtliche Beurteilung einzubeziehen, nicht abschließend sein und mußten deshalb unverbindlich bleiben. Das war für die Anrufer und Zuschauer auch erkennbar. Diese konnten nicht erwarten, umfassend informiert und beraten zu werden, wie es eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes voraussetzt. Auf den nicht abschließenden Charakter der Auskünfte wurde wiederholt hingewiesen (Fälle Nr. 2, 3, 4 und 14) und die Notwendigkeit, weitere Beratungsmöglichkeiten (Schuldnerberatung und Rechtsanwälte) in Anspruch zu nehmen, betont....."
              http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/b...

              Gruß
              Peter nur mal interessehalber, wer verstößt dann gegen das Gesetz,
              der Betrieber der Seite (Geschäftsführer epublica) oder der
              Autor des Artikels oder der Moderator?
              der Beratende bei entsprechender Auslegung des Gesetzes mit
              Sicherheit. Was die Betreiber der Plattform angeht müßte man
              mal die Spinner fragen, die die Probleme verursachen, und
              damit meine ich sowohl Abmahner, wie auch einige Anwälte und
              einige Richter. Ist es eine unerlaubte
              Handlung, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? Und
              welche Sanktionen drohen theoretisch?
              Ordnungswidrigkeit mit Maximalstrafe von 5000 Euro.

              Gruß,
              Christian

          • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: 'geschäftsmäßig'

            Hallo,

            vielleicht noch ein ergänzender Erklärungsansatz zu der frage, warum das uralte Rechtsberatungsgestz nicht "abgeschafft " wird:
            Es gibt inzwischen 120.000 zugelassene Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte,
            mehrere tausend rechtsbeistände, einige Zehntausend Steuerberater in diesem, unserem Lande. Wenn die gesetzlichen Schranken wegfallen würden, sind die Mehrzahl dieser Deerns und Jungs " arbeitslos ". Die Lobbyisten haben deshalb ein gewichtiges Interesse an der Beibehaltung des jetzigen Zustandes und ab dem 01.07.2004 die Gebühren angehoben.
            Allerdings darf eben nicht jeder hier tätig werden. Schon allein aus haftungsrechtlichen Erwägungen. Für die praktizierenden Ärzte gelten ja auch gesetzliche Beschränkungen. Sonst wäre jeder Pfuscher bald Arzt und die jetzige Situation wäre noch dramatischer. Gruß Jürgen [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
              Re^3: 'geschäftsmäßig'

              Hallo!

              Du hast Recht, es geht hier mE nur um (unbegründete) Angst vor Konkurrenz. Ich bin ja nicht gerade jemand, der dem Marktfetischismus huldigt und es gibt durchaus ein öffentliches Interesse an einem unabhängigen Anwaltsstand, aber diese Sorge der deutschen Anwälte halte ich für völlig unbegründet.

              Ich bin selbst Mitglied des Vorstandes in einem Verein für kostenlose Rechtsberatung für Ausländer im österreichischen Ausländerrecht. Das habe ich gemacht seit ich Student bin und ich kann daher aus Erfahrung sagen: Wir haben der anwaltlichen Beratung keinesfalls geschadet. Vielmehr haben wir diese ergänzt, insb. für Leute, die einen Anwalt nicht in Anspruch nehmen würden und das nicht nur aus finanziellen Gründen. Gerade auch in für den Anwalt nicht sehr lukrativen Bereichen (zum Beispiel einmal länger zuhören, was jemand zu erzählen hat) können solche Vereine sehr viel bewirken. Wir haben insgesamt den Anwälten sicherlich mehr Mandanten gebracht als genommen. Jedenfalls arbeiten wir hervorragend mit Anwälten zusammen.

              Gerade im sozialen Bereich ist es zB in Österreich selbstverständlich, dass zB ein Asylwerber sich bei der Caritas unterstützen lassen kann, einen Asylantrag zu stellen. Genauso können Juristen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Arbeitnehmer beraten oder Juristen eines Frauenberatungsvereines eine Frau psychisch unterstützen und auch in Scheidungsangelegenheiten beraten (das ist ja wohl auch eine Vertrauensfrage). Wenn es dann hart auf hart vor Gericht geht, dann geht es weiter mit Hilfe des Anwaltes.

              Ich habe ja auch oft genug mit Deutschland zu tun und muss sagen, dass gerade in diesen sozial problematischen Bereichen in Deutschland, trotz vergleichsweise großzügiger Beratungshilfe, der Zugang zum Recht durch dieses Rechtsberatungsgesetz wahnsinnig umständlich ist und das dass den Anwälten nutzen soll, wage ich eher zu bezweifeln.

              Gruß
              Tom



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