Re^2: Wer ist eigentlich der Übeltäter dann?
Hallo,
ich habe immer noch nicht verstanden, warum das BGH-Urteil nicht zur Richtschnur für den Tatbestand Rechtsberatung bzw. wann keine Rechtsberatung genommen wird.
Da ist doch klar festgestellt, dass es sich dann um keine Rechtsberatung handelt, wenn für den Fragenden klar ist, dass die Antwort nur kursorisch und nicht alle Aspekte des Sachverhalts erfassen kann.
Der Frager somit immer noch auf einen Anwalt angewiesen ist, um im konkreten Fall eine juristisch fundierte Antwort zu erhalten
"....Die Auskünfte konnten aufgrund des mit der Sendung verbundenen Zeitdrucks und der fehlenden Möglichkeit, sämtliche Aspekte des Falles einschließlich der schriftlichen Vertragsunterlagen in die rechtliche Beurteilung einzubeziehen, nicht abschließend sein und mußten deshalb unverbindlich bleiben. Das war für die Anrufer und Zuschauer auch erkennbar. Diese konnten nicht erwarten, umfassend informiert und beraten zu werden, wie es eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes voraussetzt. Auf den nicht abschließenden Charakter der Auskünfte wurde wiederholt hingewiesen (Fälle Nr. 2, 3, 4 und 14) und die Notwendigkeit, weitere Beratungsmöglichkeiten (Schuldnerberatung und Rechtsanwälte) in Anspruch zu nehmen, betont....."
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/b...
Gruß
Peter
nur mal interessehalber, wer verstößt dann gegen das Gesetz,
der Betrieber der Seite (Geschäftsführer epublica) oder der
Autor des Artikels oder der Moderator?
der Beratende bei entsprechender Auslegung des Gesetzes mit
Sicherheit. Was die Betreiber der Plattform angeht müßte man
mal die Spinner fragen, die die Probleme verursachen, und
damit meine ich sowohl Abmahner, wie auch einige Anwälte und
einige Richter.
Ist es eine unerlaubte
Handlung, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? Und
welche Sanktionen drohen theoretisch?
Ordnungswidrigkeit mit Maximalstrafe von 5000 Euro.
Gruß,
Christian