notarielles Schuldanerkenntnis

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Mär 2004

Hallo Zusammen!

Eine Person hat Girokontenschulden (ca. 1200€) bei einer Bank. Es wurde eine Stundung vereinbart. Bank gibt Fall an Inkasso-Unternehmen weiter. Die verlangt ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel bevor es Stundungsbitte gewährt.
Was bedeutet dies im Detail, welche Folgen hat das u. entstehen dadurch weitere Kosten (Notarkosten etc.)?

Vielen Dank!!!

Gruß

Stefan

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