nachforderungen des vermieters.

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Mär 2004

moin zusammen,
ich versuche es kurz zu machen.
nehmen wir mal an, eine person hat von november bis july 2003 in einem 2familienhaus gewohnt und ist dann ausgezogen. beim auszug stellte der vermieter fest, das im kinderzimmer der teppichboden (ca 6 jahre alt)beschädigt war und wollte ersatz dafür. die mieterin bestritt aber den schaden selbst verursacht zu haben,
lenkte aber ein, sich zu einem teil an den kosten zu beteiligen um keinen ärger zu machen. beim auszug ließ sie die von einem fachmann montierte satelliten anlage mit 2 digital receivern für die nachmieter zu einem preis von 50€ zurück.
heute bekam sie einen anruf von dem vermieter, mit der bitte um überweisung der kosten für den teppichboden. im gleichen atemzug fragte sie nach der überweisung der kosten für die sat anlage.
angeblich haben aber die nachmieter selbst eine sat anlage montiert. die receiver und die schüssel seien seit dem verschwunden.
die mieterin will die anlage abholen und auch die kabellage am haus entfernen. gehört ja alles zusammen.
darf sie das oder wäre es dann sachbeschädigung??
anteff

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: nachforderungen des vermieters.

    lenkte aber ein, sich zu einem teil an den kosten zu
    beteiligen um keinen ärger zu machen. beim auszug ließ sie die
    von einem fachmann montierte satelliten anlage mit 2 digital
    receivern für die nachmieter zu einem preis von 50€
    zurück.
    Hallo,

    wurde mit dem Vermieter verbindlich vereinbart, dass dieser die SAT Anlage für den Preis übernimmt, muss er zahlen. Wurde mit dem Nachmieter verbindlich vereinbart, dass dieser die SAT Anlage für den Preis übernimmt, muss dieser zahlen. Wurde nichts wirklich vereinbart zahlt keiner, die Anlage gehört dann noch dem Mieter und der darf sie fachgerecht demontieren (lassen). Da sie nun weg ist müsste der Mieter ermitteln, wer sie weggenommen hat und die Ansprüche dann an diese Person stellen.

    Gruß

    Matthias

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: nachforderungen des vermieters.

      hallo matthias,
      schönen gruß nach oldenburg (meine alte heimat)

      gelten mündliche absprachen mit beteiligten auch als verbindlich?
      schon mal schönen dank für deine antwort
      anteff
      Hallo,

      wurde mit dem Vermieter verbindlich vereinbart, dass dieser
      die SAT Anlage für den Preis übernimmt, muss er zahlen. Wurde
      mit dem Nachmieter verbindlich vereinbart, dass dieser die SAT
      Anlage für den Preis übernimmt, muss dieser zahlen. Wurde
      nichts wirklich vereinbart zahlt keiner, die Anlage gehört
      dann noch dem Mieter und der darf sie fachgerecht demontieren
      (lassen). Da sie nun weg ist müsste der Mieter ermitteln, wer
      sie weggenommen hat und die Ansprüche dann an diese Person
      stellen.

      Gruß

      Matthias

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: nachforderungen des vermieters.

        hallo matthias,
        schönen gruß nach oldenburg (meine alte heimat)
        Na, das "von Oldenburg" bezieht sich nicht auf meine Herkunft sondern ist Teil meines Nachnamens :-) gelten mündliche absprachen mit beteiligten auch als
        verbindlich?
        Natürlich, nur haperts es oft an der Beweisfrage.

        Gruß

        Matthias

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