nachforderungen des vermieters.
Von: , Frage gestellt am Di, 16. Mär 2004
moin zusammen,
ich versuche es kurz zu machen.
nehmen wir mal an, eine person hat von november bis july 2003 in einem 2familienhaus gewohnt und ist dann ausgezogen. beim auszug stellte der vermieter fest, das im kinderzimmer der teppichboden (ca 6 jahre alt)beschädigt war und wollte ersatz dafür. die mieterin bestritt aber den schaden selbst verursacht zu haben,
lenkte aber ein, sich zu einem teil an den kosten zu beteiligen um keinen ärger zu machen. beim auszug ließ sie die von einem fachmann montierte satelliten anlage mit 2 digital receivern für die nachmieter zu einem preis von 50€ zurück.
heute bekam sie einen anruf von dem vermieter, mit der bitte um überweisung der kosten für den teppichboden. im gleichen atemzug fragte sie nach der überweisung der kosten für die sat anlage.
angeblich haben aber die nachmieter selbst eine sat anlage montiert. die receiver und die schüssel seien seit dem verschwunden.
die mieterin will die anlage abholen und auch die kabellage am haus entfernen. gehört ja alles zusammen.
darf sie das oder wäre es dann sachbeschädigung??
anteff
