Re: Verauf von gefälschten Marken
Hallo diamant,
jemand anderes aus diesem Forum wird sich wahrscheinlich ärgern, weil
ich im zuvorkomme, aber: es könnte sich diesmal tatsächlich um Betrug
handeln, § 263 StGB.
Es kommt drauf an, was man in seine Artikelbezeichnung schriebe. Sagt
man, sie sind original, ist mE Betrug zu bejahen, denn jedem muss
klar sein, dass Gucci nicht über eBay vertreibt. Originale gebrauchte
könnten theoretisch möglich sein, aber dann auch immer nur ein Teil,
nicht zwanzig...
Sagt man, sie sind gefälscht, scheidet Betrug zu Lasten des Käufers
sicher aus, allerdings hat man dann die Sorge, dass irgendjemand
Gucci darauf aufmerksam macht (z.B. eBay?) und die aus Marken-/
lizenzrechtlichen Gründen gegen einen vorgehen...
Alles in allem wenig attraktive Aussichten in dem Fall, wie Du in
angedacht hast...
Gruß - Jaschiii