Liefermengen bei Werbungsartikeln/Aktionsartikeln
Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Mär 2004
Hallo,
gibt es irgendwelche juristischen Grundlagen, die etwas darüber aussagen, in welchen Mengen ein Artikel, der von einem Geschäft beworben wird vorhanden sein muss?
Man kennt ja durchaus solche Fälle: große Supermarktketten bewerben in Postwurfsendunden "Schnäppchen". Im Laden erfährt man dann, dass der Filliale angeblich nur 1 Stück oder nur wenige geliefert wurden (der Kunde also umsonst dorthin kommt).
IIRC gab es da wettbewerbsrechtliche Probleme.
Wer-Weiss-Was dazu?
Gruß
Arne
