Liefermengen bei Werbungsartikeln/Aktionsartikeln

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Mär 2004

Hallo,

gibt es irgendwelche juristischen Grundlagen, die etwas darüber aussagen, in welchen Mengen ein Artikel, der von einem Geschäft beworben wird vorhanden sein muss?

Man kennt ja durchaus solche Fälle: große Supermarktketten bewerben in Postwurfsendunden "Schnäppchen". Im Laden erfährt man dann, dass der Filliale angeblich nur 1 Stück oder nur wenige geliefert wurden (der Kunde also umsonst dorthin kommt).

IIRC gab es da wettbewerbsrechtliche Probleme.

Wer-Weiss-Was dazu?

Gruß
Arne

5 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Nachfrage

      Hallo exc,
      leider bin ich ein juristischer Dummy - darum eine kurze Nachfrage.
      Angenommen, ich bekomme bei der nächten Verkaufsaktion von ALDO den superschnellen ultrabilligen PC nicht mehr, da er innerhalb weniger Stunden ausverkauft ist. Was dann?
      Dann kann ich zwar ALDO verklagen, die bekommen dann auch eine Strafe und dürfen nicht mehr mit Billig-PCs werben. Ich kann ALDO dann aber nicht gerichtlich zwingen, mir doch noch einen der PCs zu besorgen und zu verkaufen?
      Gruß
      Manfred

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re: Nachfrage

        Hallo Manfred,
        jedenfalls habe ich mehr Vertrauen zu Händlern, die garantieren, daß man die Artikel in der Werbung auch bekommt, oder eben den nächst teureren zum Werbepreis. Da, wo ich meist einkaufe ist das so. ;-)
        cu Rainer

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re: Nachfrage

        Hallo Greifswalder, Angenommen, ich bekomme bei der nächten Verkaufsaktion von
        ALDO den superschnellen ultrabilligen PC nicht mehr, da er
        innerhalb weniger Stunden ausverkauft ist.
        Gerade von ALDO hab ich mehrmals gehört, dass die solche Aktions-Elektronik innerhalb von Tagen nachliefern, wenn man das Verkaufspersonal anspricht. Ob dies auch in deiner Filiale klappt ?

        Tschuess Marco.
        p.S.: Abgesehen davon, dass im Moment nicht mehr solche Zustände herrschen wie bei den ersten Angeboten. Teilweise stehen noch Wochen später entsprechende Kartons mit PCs und PC-teilen herum.

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re: Nachfrage

        Hallo, leider bin ich ein juristischer Dummy - darum eine kurze
        Nachfrage.
        Angenommen, ich bekomme bei der nächten Verkaufsaktion von
        ALDO den superschnellen ultrabilligen PC nicht mehr, da er
        innerhalb weniger Stunden ausverkauft ist. Was dann?
        Dann kann ich zwar ALDO verklagen, die bekommen dann auch eine
        Strafe und dürfen nicht mehr mit Billig-PCs werben. Ich kann
        ALDO dann aber nicht gerichtlich zwingen, mir doch noch einen
        der PCs zu besorgen und zu verkaufen?
        sicherlich nicht. Allein schon, weil Du diesen PC gar nicht mehr haben willst, wenn es zum Urteil kommt. ;-)

        Gruß,
        Christian

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