Rechtsanwalt zurückpfeifen: Und dann?

Hallo,

„Jemand“ hat mal einen Anwalt beauftragt, einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken.

Dieser wurde erwirkt, auch der Gerichtsvollzieher wurde geschickt (erfolglos). Jetzt kann „Jemand“ (laut Anwalt) einen Beschluss bewirken, dass der Gerichtsvollzieher gewaltsam die Tür des Schuldners öffnet.

Da „Jemand“ aber inzwischen genug Geld in den Schuldner gesteckt hat möchte er das nicht (würde 100,-€ Vorschuss kosten).

Meine Fragen nun dazu:
Kommen noch einmal Kosten auf „Jemand“ zu, wenn er den RA nun „zurückpfeift“?
Bekommt „Jemand“ dann vom RA die ganze Akte oder verbleibt die beim RA?
Wie sieht es mit dem Vollstreckungsbescheid aus? („Jemand“ hat vom RA nur einmal die Kopie eines Briefes vom Obergerichtsvollzieher bekommen, aus dem hervorgeht, dass dieser den Schuldner wiederholt nicht angetroffen hat. Aber eben den Vollstreckungsbescheid selbst nicht.)
Was kostet es „Jemand“, wenn er dem Schuldner eine EV ablegen ließe?

Wie immer sind „Jemand“ und ich schon gespannt auf eure Antworten.

Liebe Grüße
Timid

Hallo, ich bin da kein Fachmann.
Habe aber leider die erfahrung gemacht das man eien Nackten Mann nirgends ind ie Tasch3en langen kann.
Wenn du keine persönliche Rache üben möchtest würde ich ihn erst einmal in Ruhe lassen udn auch auf keein Fall eine EV erwirken.
Würde warten bis er eien Einnahmequelle hat und ihn dann zu einer hohen ratenzahlung auffordern. Sollte er diese einmal nicht nachkommen eine Lohnpfändung. Diese nicht vorher, da ihn dann ja niemand einstellt.
Hört sich doof an, aber willst du dein Geld wieder haben musst du schaun das der etwas legales Arbeitet mit regelmässigen Einkommen.
Mach dir einfach mal die Arbeit und schneide ihn am Wochenende aus einer Zeitung alle möglichen Hiwi Jobs, bei Zeitarbeitsfirmen usw. aus die möglichst Tel. oder persönliche Bewerbung haben udn schicke ihn dies mit der Post zu. Wenn du Glück hast arbeitet er dann was.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zoomi,

Hallo, ich bin da kein Fachmann.
Habe aber leider die erfahrung gemacht das man eien Nackten
Mann nirgends ind ie Tasch3en langen kann.
Wenn du keine persönliche Rache üben möchtest würde ich ihn
erst einmal in Ruhe lassen udn auch auf keein Fall eine EV
erwirken.
Würde warten bis er eien Einnahmequelle hat und ihn dann zu
einer hohen ratenzahlung auffordern. Sollte er diese einmal
nicht nachkommen eine Lohnpfändung. Diese nicht vorher, da ihn
dann ja niemand einstellt.
Hört sich doof an, aber willst du dein Geld wieder haben musst
du schaun das der etwas legales Arbeitet mit regelmässigen
Einkommen.
Mach dir einfach mal die Arbeit und schneide ihn am Wochenende
aus einer Zeitung alle möglichen Hiwi Jobs, bei
Zeitarbeitsfirmen usw. aus die möglichst Tel. oder persönliche
Bewerbung haben udn schicke ihn dies mit der Post zu. Wenn du
Glück hast arbeitet er dann was.

Leider hab ich die Erfahrung mit ihr (ist nen Mädel) gemacht, dass sie keinen Job lange behält. Ich habe nämlich mit ihr zusammen gearbeitet und „Jemand“ soagr noch überredet, ihr Geld zu leihen (so flüssig war ich in dem Moment nicht). Keine Woche später kam sie einfach nimmer zur Arbeit, weil sie „keinen Bock mehr“ hatte (ihre Aussage).

Uns ging es von Anfang an nur um den Titel. Gerade deswegen wollen wir jetzt auch nimmer weitermachen. Inzwischen übersteigen nämlich diese „Vorschüsse“ auch schon fast die Hauptforderung :frowning:

Außerdem muss man auch mal bedenken, wie hoch die Pfändungsfreigrenze liegt. Nen Gerichtsvollzieher nimmt ja fast nichts mehr mit, weil alles „Wegwerfartikel“ geworden sind, egal ob Handy oder TV.

Danke schon mal für deine Antwort, die eigentlichen Fragen stehen natürlich weiterhin zur Beantwortung frei.

Liebe Grüße
Timid

Hallo!

Also die Originalunterlagen (also Titel und so) kannst du natürlich haben, wenn du möchtest.

Ich würde an deiner Stelle einmal ein paar Jahre warten und dann wiederum einen Versuch zur Zwangsvollstreckung starten. Wenn du Glück hast, bekommst du mal etwas.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

genauso haben wir das vor (also ein paar Jahre warten).

Aber kostet mich denn das jetzt noch was, wenn ich den Anwalt jetzt absäge und die Unterlagen haben möchte (Brago usw.)?

Timid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]