Doppelte staaatsbuergerschaft

Ich bin 1983 in Gent- Belgien geboren worden.Mein Vater ist gebuertiger Belgier.
Meine Mutter(Deutsche) hat meinen Vater 1981 in Belgien geheiratet und somit die belg. Staatsbuergerschaft erhalten. D.h. zum Zeitpunkt meiner Geburt war ich Kind belg. Eltern. 1985 ist meine Mutter nach Deutschland mit mir zurueck gekehrt und hat sich vor einem dt. Gericht in Abwesenheit meines Vaters scheiden lassen. Demnach ist diese Scheidung nur in Deutschland rechtskraeftig und meine Eltern sind nach wie vor in Belgien verheiratet. Ich habe mit 16 Jahren in Deutschland einen Personalausweis erhalten.
Meine Frage ist nun welche Nationalitaet mir zusteht? Ob ich eventuell Anrecht auf einen belg. Ausweis habe ? Und ob ich die dt. Nationalitaet ueberhaupt tragen darf?
Vielen Dank
M. Dauwe

http://www.uni-konstanz.de/FuF/ueberfak/fzaa/alt/mpf…
schau da mal rein
recht gut und verständlich geschrieben
Bernd

Hallo!

Mir wird aus Deinem Brief nicht klar, ob Deine Mutter zum Zeitpunkt Deiner Geburt noch die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Hat sie die vielleicht abgegeben, als sie die belgische SA beantragt hat? Oder hat sie die belgische SA durch Heirat automatisch (und ohne Antrag) bekommen und dadurch die deutsche auch behalten?

Wenn Deine Eltern 2 verschiedene Staatsbürgerschaften haben, dann „erlaubt“ Dir auch Deutschland die doppelte SA. Das ist eine der Ausnahmen in unserem Recht (ich weiß allerdings nicht, seit wann dies gilt, vermute aber, daß dies auch schon zur Zeit Deiner Geburt der Fall war.

Daß Du einen deutschen Personalausweis bekommen hast, deutet darauf hin, daß Du ein solcher Fall bist, denn wenn Papiere ausgestellt werden, dann überprüfen die Behörden i.A. solche Dinge.

Ich an Deiner Stelle würde einfach in beiden Ländern einmal nachfragen, ob ich die SA besitze. Oder einfach in beiden Ländern einen Paß beantragen, dann wirst Du es ja sehen. (Einen Paß zu beantragen ist nicht das Gleiche, wie eine Nationalität zu beantragen!). Wenn Du eine andere Nationalität beantragst, wird Dir die deutsche SA aberkannt (allerdings kannst Du seit Neuem vorher einen „Beibehaltungsantrag“ stellen.)

Da Du offenbar in Deutschland lebst, stellt das neue Staatsbürgerschaftsrecht für Dich leider eine Verschlechterung dar. Deutsche, die im Inland lebten, konnten nämlich bis Ende letzten Jahres eine weitere SA beantragen, ohne die deutsche dabei zu verlieren. Leider wurde das im neuen Recht geändert (Abschaffung der Inlandsklausel.)

Ich füge vorsichtshalber bei, daß ich keine Juristin bin, und Du Dich für verbindliche Auskünfte natürlich an einen Anwalt wenden müsstest. Auf meiner Homepage habe ich in der Linkliste
http://www.diskussionen-im-netz.de/links.shtml (Rubrik „Leben im Ausland“) Adressen zu vielen kompetenten Stellen im Netz gesammelt, die Dir sicher ebenfalls weiterhelfen können. Außerdem diskutiere ich unter http://www.diskussionen-im-netz.de/diskussion.shtml über das Thema „Doppelte Staatsbürgerschaft“. Ich finde es schade, daß sie nicht generell erlaubt wurde und wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg!

Viele Grüße, Stefanie