Dosenpfand

Von: , Frage gestellt am Di, 13. Apr 2004

Hallo Rechtsexperten,

kann ein Dosenpfand verfallen? Kann also in dem Geschäft, in dem die Dose gekauft worden ist, die Dose samt Pfandmarke zurückgewiesen werden mit dem Argument, es sei zu spät?

Danke und viele Grüße

Lorenz

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Dosenpfand

    Hi Lorenz,
    bin kein Rechtsexperte, aber mein logischer Menschenverstand sagt: wieso soll es zu spät sein? Ist das Dosenpfand abgeschafft? Wohl eher nicht. Und Pfand kann doch nicht verfallen!
    Um welches Unternehmen könnte es sich denn - nur mal so angenommen - handeln? Haben sie vielleicht die Dose aus dem Warensortiment genommen? Oder auf andere Pfandmarken umgestellt? Findest Du im Laden einen Aushang etc., wo steht, daß vor dem Datum x gekaufte Dosen nur bis zum Datum y zurückgegeben werden können?

    MfG
    Julia [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Danke

      für alle Antworten. Wie ich inzwischen erfahren habe, gilt für die Rückerstattung des Pflichtpfands bei Getränke-Einwegverpackungen eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Es gab Aushänge in Geschäften, mit denen die Kunden zur Rückgabe innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert wurden. Das sind aber lediglich Bitten ohne rechtliche Bedeutung.

      Viele Grüße, Lorenz

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Dosenpfand

    Hi,

    was für ne Dose, was fürn Laden, wann gekauft? kann ein Dosenpfand verfallen? Kann also in dem Geschäft, in
    dem die Dose gekauft worden ist, die Dose samt Pfandmarke
    zurückgewiesen werden mit dem Argument, es sei zu spät?
    Möglich ist vieles, daher meine Fragen.

    Gruß,
    Christian

  3. Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Dosenpfand

    kann ein Dosenpfand verfallen? Kann also in dem Geschäft, in
    dem die Dose gekauft worden ist, die Dose samt Pfandmarke
    zurückgewiesen werden mit dem Argument, es sei zu spät?
    Nein. Nach § 8 Abs. 1 S. 3 VerpackV ist das Pfand bei Rückgabe der Verpackung zu erstatten - ohne wenn und aber. Von einer zeitlichen Beschränkung dieser Erstattungspflicht ist dort weit und breit nicht die Rede. Wer das Pfand nicht erstattet, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

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