Haftungsfragen

Hallo Forum,

hier gab es schon mal die Frage der Haftung eines Hundehalters, wenn der Hund z.B. einen Verkehrsunfall verursacht. Wie ist das aber mit Katzen (bitte nicht lachen)? Angenommen die Katze (Freigänger) rennt über die Straße, Autofahrer bremst - Unfall. Kann der Besitzer der Katze haftbar gemacht werden? Welche Versicherung zahlt (es gibt wohl eine Hundeversicherung aber keine Katzenversicherung)? Verletzung der Aufsichtspflicht liegt ja wohl nicht vor. Oder zählt ein Katzen-Unfall wie ein Wild-Unfall?

gruß - hans
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Hallo Hans,

Katzen und andere Kleintiere sind über deine eigene private Haftpflichtversicherung versichert.

Gru,
Maja

Haftung für Katzenschaden :wink:
Oder zählt ein Katzen-Unfall wie ein Wild-Unfall?

gruß - hans
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Hallo Hans,
egal ob Hund oder Katze oder Kanariebvogel, § 833 BGB spricht von Tieren, und Haustieren.
Auch der Tieraufseher kann haften (§834 BGB).
Gruß aus Berlin
Lür