Jemand wurde geblitzt

jemand wurde an einer roten ampel geblitzt. Das auto mit dem dieser jemand fuhr ist auf seine mutter zugelassen. Die mamma von dem typ hat jetzt post gekriegt das sie die person identifizieren soll die mit ihrem auto diese ordnusngswidrigkeit begangen hat. Auf der rückseite des briefes steht aber wenn der jemand mit dem halter des fahrzeugs verwandt ist kann sie von dem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

D.h im klartext, die mutter von dem jemand könnte einfach sagen sie ist mit dem fahrer ihres fahrzeuges verwandt und deshalb die aussage verweigern, also keine strafe oder wie ? Kann ich mir nicht vorstellen das wäre ein bischen zu leicht oder ?

Weiterhin steht noch, falls die mutter nicht weiss wer das fahrzeug gelenkt hat sie in zukunft verpflichtet sein wird ein fahrtenbuch zu führen. Wäre das die einzige konsequenz ? Oder würde noch bußgeld, punkte und evtl. fahrverbot folgen ?

danke im voraus

hallo peter,

*laienkenntnis*

D.h im klartext, die mutter von dem jemand könnte einfach
sagen sie ist mit dem fahrer ihres fahrzeuges verwandt und
deshalb die aussage verweigern, also keine strafe oder wie ?
Kann ich mir nicht vorstellen das wäre ein bischen zu leicht
oder ?

kannst du dir vorstellen.
AAAAAABER achtung!

Weiterhin steht noch, falls die mutter nicht weiss wer das
fahrzeug gelenkt hat sie in zukunft verpflichtet sein wird ein
fahrtenbuch zu führen.

ja, kann sie!
(stell dir mal den aufwand vor!!!)

Wäre das die einzige konsequenz ? Oder
würde noch bußgeld, punkte und evtl. fahrverbot folgen ?

bussgeld würde die mutter zahlen müssen, punkte & fahrverbot nicht.

aber die auflage des fahrtenbuchs (in dem dann wirklich jeder meter eingetrage werden muss) ist nicht ohne.

also wirklich bedenken ob sich der aufwand lohnt!

geldbeutel muss sowieso aufgemacht werden, die punkte verjähren…
pech gehabt!

grüße von
tinchen

Hallo!

D.h im klartext, die mutter von dem jemand könnte einfach
sagen sie ist mit dem fahrer ihres fahrzeuges verwandt und
deshalb die aussage verweigern, also keine strafe oder wie ?
Kann ich mir nicht vorstellen das wäre ein bischen zu leicht
oder ?

Stimmt, das wär ein bisschen leicht! Sie kann zwar tatsächlich die Angaben verweigern, wenn der Sohnemann der Fahrer war, aber es werden seitens der Polizei weitere Ermittlungen folgen. Z. B. mit dem Foto des Fahrers in der Nachbarschaft des Halters klingeln und fragen, ob diese Person bekannt ist. Es ist i. d. R. auch nicht schwer, die Namen Angehöriger herauszufinden und bei diversen Behörden Fotovergleiche mit in Frage kommenden Personen zu machen (Führerscheinstelle, Gemeinde/Stadt, oder überall dort, wo Bilder vorhanden sind). Das kann zuweilen für die Betroffenen ganz schön peinlich werden, aber es ist jedem Angehörigen selbst überlassen, ob er vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht oder nicht.

Weiterhin steht noch, falls die mutter nicht weiss wer das
fahrzeug gelenkt hat sie in zukunft verpflichtet sein wird ein
fahrtenbuch zu führen. Wäre das die einzige konsequenz ? Oder
würde noch bußgeld, punkte und evtl. fahrverbot folgen ?

Stimmt auch, es ist durchaus möglich, dass die Halterin ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt. Vielleicht nicht gleich beim ersten Fall dieser Art, aber wenn das öfter vorkommt, ist es sehr wahrscheinlich. Die Konsequenzen der Geschwindigkeitsüberschreitung hinsichtlich Bußgeld, Fahrverbot oder Punkte hat allein der Fahrer zu tragen. Wenn er nicht ermittelt werden könnte, käme diesbezüglich NICHTS auf die Halterin zu. Der Fahrer hätte dann Glück gehabt - aber das ist nicht sehr häufig der Fall.

Viele Grüße

Walter

Nur eins!
Hi!

bussgeld würde die mutter zahlen müssen,

Öhm - nö! Wieso sollte sie? Weil sie von ihrem Zeugnisverweigerungs recht Gebrauch macht?

Oder weil die Behörden nicht in der Lage sind, den Fahrer zu ermitteln (was gerade bei Verwandtschaften vermutlich nahezu ausgeschlossen sein dürfte)?

Liebe Grüße
guido

Hallo Guido,

bussgeld würde die mutter zahlen müssen,

Öhm - nö! Wieso sollte sie? Weil sie von ihrem
Zeugnisverweigerungs recht Gebrauch macht?

Oder weil die Behörden nicht in der Lage sind, den Fahrer zu
ermitteln (was gerade bei Verwandtschaften vermutlich nahezu
ausgeschlossen sein dürfte)?

Nö, weil der halter haftet, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist.
In Folge des Zeugnisverweigerungs rechts ist er das dann nämlich nicht.

cu Rainer

Fehler!!!

Nö, weil der halter haftet, wenn der Verursacher nicht zu
ermitteln ist.

Hi Rainer,

die sog. „Halterhaftung“ gilt nur bei Verstößen im ruhenden Verkehr, also bei Halte- und Parkverstößen.
Auch da beschränkt auf die Verfahrenskosten (ca. 18€)

Gruß
HaweThie

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Hallo,

jemand wurde an einer roten ampel geblitzt. Das auto mit dem
dieser jemand fuhr ist auf seine mutter zugelassen. Die mamma
von dem typ hat jetzt post gekriegt das sie die person
identifizieren soll die mit ihrem auto diese
ordnusngswidrigkeit begangen hat. Auf der rückseite des
briefes steht aber wenn der jemand mit dem halter des
fahrzeugs verwandt ist kann sie von dem
Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

D.h im klartext, die mutter von dem jemand könnte einfach
sagen sie ist mit dem fahrer ihres fahrzeuges verwandt und
deshalb die aussage verweigern, also keine strafe oder wie ?

Sie sollte schreiben: „Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch“. Fertig. den Teil mit den persönlichen Angaben muss sie natürlich auch noch ausfüllen. Nur eben keine Aussage zum Verstoß.

Kann ich mir nicht vorstellen das wäre ein bischen zu leicht
oder ?

Ist es aber.

Weiterhin steht noch, falls die mutter nicht weiss wer das
fahrzeug gelenkt hat sie in zukunft verpflichtet sein wird ein
fahrtenbuch zu führen. Wäre das die einzige konsequenz ?

Ja. Und beim ersten Vorfall dieser Art auch eher nicht.

Oder
würde noch bußgeld, punkte und evtl. fahrverbot folgen ?

Sie hat nichts getan, was das rechtfertigen würde.

Natürlich wird es Nachforschungen geben. Aber ein Horrorszenario von wegen „alle Leute im Dorf werden zusammengetrommelt“ ist das auch nicht. Ob das peinlich ist, wenn auf dem Amt Fotos abgerufen werden ist wohl eher persönliche Ansicht. Dort hat man öfters mit solchen Fällen zu tun.

Am Ende ist aber die Ermittlung des wahren Delinquenten wahrscheinlich.

Gruss, Niels

Nö, weil der halter haftet, wenn der Verursacher nicht zu
ermitteln ist.

Hi Rainer,

die sog. „Halterhaftung“ gilt nur bei Verstößen im ruhenden
Verkehr, also bei Halte- und Parkverstößen.
Auch da beschränkt auf die Verfahrenskosten (ca. 18?)

Gruß
HaweThie

Das heisst wenn der verursacher nicht gefunden wird, kann der halter auch nicht bestraft werden. Wenn sie nicht rausfinden können wer gefahren ist, haben sie halt pech gehabt oder wie ?

Hallo!

Das heisst wenn der verursacher nicht gefunden wird, kann der
halter auch nicht bestraft werden. Wenn sie nicht rausfinden
können wer gefahren ist, haben sie halt pech gehabt oder wie ?

Genauso ist das.

Gruß
Tom

Hallo!

Eine kleine wahre Geschichte aus meinem Freundeskreis:
Dort war die Sache im Grunde genauso: Jemand fährt und baut Mist, Mama ist Halter.
Eines schönen Tages klingelt es an der Tür, und davor stand ein netter Polizeibeamter mit einer Durchschrift der Anzeige und einem schönen Foto. Für den Beamten war dies ein schöner Tag, weil „Jemand“ die Tür in seinem jugendlichen Leichtsinn sogar selbst öffnete. Der Wiedererkennungswert war hoch. Die Freude nicht.

Das klingt jetzt vielleicht etwas zu lustig geschrieben, ist aber tatsächlich passiert. Ich will damit zeigen, dass - vielleicht nicht immer - die Möglichkeit solcher Ermittlungen besteht. Und hätte in diesem Fall niemand geöffnet, wer weiß, wen der Beamte in der Nachbarschaft hätte fragen können…

Mein Tipp an „Jemanden“: Steh zu deinem Verstoß und vermeide den Stress und das schlechte Gewissen deiner Mutter! Eine rote Ampel zu überfahren gibt zumindest kein Fahrverbot, also sei ein Mann! :wink:

Gruß, Peter