Fingerabdrücke
Von: , Frage gestellt am Di, 20. Apr 2004
Hallo zusammen,
grundsätzlich lautet meine Frage: Wann dürfen einer Person Fingerabdrücke abgenommen werden?
Hallo zusammen,
grundsätzlich lautet meine Frage: Wann dürfen einer Person Fingerabdrücke abgenommen werden?
Hi,
grundsätzlich lautet meine Frage: Wann dürfen einer Person
Fingerabdrücke abgenommen werden?
grundsätzliche Antwort:
http://dejure.org/gesetze/StPO/81b.html
Gruß,
Christian
Hallo zusammen,
...grundsätzlich immer bei Erstellung des DNI (Documento Nacional de Identidad - Personalausweis).
Wollte nur gesagt haben...
Gruß Helena
Hallo zusammen,
...grundsätzlich immer bei Erstellung des DNI (Documento
Nacional de Identidad - Personalausweis).
Hallo Helena und andere,
bein uns (F), gibt es keinen Personalausweis ohne Fingerabdruck.
In x-Meldebescheinigungen von 1950-51 im Bezirk Berlin-Buckow, ist mein Fingerabdruck drauf. (War damals 5)!
Selbst auf den Meldebescheinigungen meiner Mutter (Geboren in Berlin-Buckow) , zu der Zeit aber in der Schweiz lebend, ist ein Fingerabdruck drauf.
Was gibt es da für Einwände? Ich meine das Straftaten schneller geöst werden könnten. DNA ist bei Verbrechern geplant, DNA kommt aber bestimmt für alle. Wer Angst davor hat, hat was auf dem Kerbholz oder gedenkt..................
*drucksundweck*
Claude
Hi Claude!
...grundsätzlich immer bei Erstellung des DNI (Documento
Nacional de Identidad - Personalausweis).
Hallo Helena und andere,
bein uns (F), gibt es keinen Personalausweis ohne
Fingerabdruck.
Also mittlerweile erscheint im eigentlichen DNI keinen Fingerabdruck mehr. Damals war es aber auf den Ausweis selber zu sehen, klar und deutlich. Jetzt behalten sie das woanders (in einer akte oder so). Jedenfalls die Polizei hat in Spanien der Fingerabdruck von uns alle.
In x-Meldebescheinigungen von 1950-51 im Bezirk Berlin-Buckow,
ist mein Fingerabdruck drauf. (War damals 5)!
Keine Ahnung wie oft mein Fingerabdruck irgendwo bei der Polizei ist. Unzählige male...
Selbst auf den Meldebescheinigungen meiner Mutter (Geboren
in Berlin-Buckow) , zu der Zeit aber in der Schweiz
lebend, ist ein Fingerabdruck drauf.
Das ist aber logisch, finde ich! Denn ob man in der Schweiz, in Deutschland in Japan oder sonstwo auf die welt, das dokument ist Eigentum des Staates und wenn Du eins braucht wird überall dasselbe verlangt.
Was gibt es da für Einwände? Ich meine das Straftaten
schneller geöst werden könnten. DNA ist bei Verbrechern
geplant, DNA kommt aber bestimmt für alle. Wer Angst davor
hat, hat was auf dem Kerbholz oder gedenkt..................
Da stimme ich Dir zu. Wer nichts zu fürchten hat, der gibt ohne Einwände sein Fingerabdruck AN DER POLIZEI weiter.
Eigentlich verstehe ich das problem nicht...
Schöne Grüße
Helena