Ausschluss der Gewährleistung

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 21. Apr 2004
Ein Bekannter hat sich nebenberuflich selbstständig gemacht. Er verkauft PC und hat sich bei einem Internet-Versandhandel als Händler registrieren lassen. Nun hat man ihm mitgeteilt, dass man die Gewährleistung für die gekauften Produkte ausschließt. Gibt es eine allgemeine Information über die Rechtmäßigkeit solcher Ausschlüsse? Wenn ja wo?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Ausschluss der Gewährleistung
    Unter Geschäftsleuten kann man fast alles vereinbaren,
    also auch den Ausschluß der Gewährleistung.

    Gruss
    Olli [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
  2. Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Ausschluss der Gewährleistung
    Nun hat man ihm mitgeteilt,
    dass man die Gewährleistung für die gekauften Produkte
    ausschließt.
    Hallo,

    wer hat wem was mitgeteilt ?

    Die Frage ist nicht verständlich.

    Grundsätzlich gilt:

    Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher
    Gewährleistung = 2 Jahre, bei Gebrauchtware kann die Gewährleistung vertraglich auf 1 Jahr beschränkt werden

    Vertrag zwischen Unternehmer und Unternehmer
    Gewährleistung = 2 Jahre, kann vertraglich auf 1 Jahr beschränkt werden. Bei Gebrauchtware kann die Gewährleistung weiter beschränkt oder ausgeschlossen werden.

    Gruß

    Matthias
Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!