Ein Bekannter hat sich nebenberuflich selbstständig gemacht. Er verkauft PC und hat sich bei einem Internet-Versandhandel als Händler registrieren lassen. Nun hat man ihm mitgeteilt, dass man die Gewährleistung für die gekauften Produkte ausschließt. Gibt es eine allgemeine Information über die Rechtmäßigkeit solcher Ausschlüsse? Wenn ja wo?
Unter Geschäftsleuten kann man fast alles vereinbaren,
also auch den Ausschluß der Gewährleistung.
Gruss
Olli
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Nun hat man ihm mitgeteilt,
dass man die Gewährleistung für die gekauften Produkte
ausschließt.
Hallo,
wer hat wem was mitgeteilt ?
Die Frage ist nicht verständlich.
Grundsätzlich gilt:
Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher
Gewährleistung = 2 Jahre, bei Gebrauchtware kann die Gewährleistung vertraglich auf 1 Jahr beschränkt werden
Vertrag zwischen Unternehmer und Unternehmer
Gewährleistung = 2 Jahre, kann vertraglich auf 1 Jahr beschränkt werden. Bei Gebrauchtware kann die Gewährleistung weiter beschränkt oder ausgeschlossen werden.
Gruß
Matthias