Hi,
angenommen…
jemand hat seine erste Ausbildung abgeschlossen und schließt nun noch ein Studium an. Die Person ist unter 27 und die Eltern verdienen genug Geld, um die Person zu finanzieren. Jetzt möchte diese Person aber keine Unterstützung mehr von den Eltern haben. Sind die Eltern verpflichtet, auch bei der 2. Ausbildung Unterhalt zu zahlen? Sind sie überhaupt zu irgendwas in der Art verpflichtet? Wann hat man Anspruch auf Sozialhilfe oder BaFög?
Danke im Vorraus,
L.
Hi!
Wenn das Studium im Zusammenhang mit der Ausbildung steht (also z. B. „technischer Zeichner“ studiert dann „Architekt“ oder „Erzieherin“ schließt ein Pädagogikstudium an usw…), dann sind die Eltern weiterhin zu Unterhalt verpflichtet. Ob Bafög gewährt wird hängt vom Einkommen der Eltern ab.
Sozialhilfe ist ausgeschlossen (§ 26 BSHG).
By Turtle
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