normativer Konsens - Anfechtung

Von: , Frage gestellt am Do, 29. Apr 2004

Hallo Spezialisten!

Den Ausführungen eines Kommentars zum BGB ist zu § 155 BGB sinngemäß Folgendes zu entnehmen:
Ein versteckter Einigungsmangel liegt nicht vor, wenn zwischen den Parteien zwar kein natürlicher, aber ein normativer Konsens zustande gekommen ist.

Mir leuchtet beim besten Willen nicht ein, weshalb ein "normativer" (Bedeutung?) Konsens bestehen kann, wenn beide Parteien zwar von einem Vertrag ausgehen, aber tatsächlich keine Einigung, also kein natürlicher Konsens gegeben ist.

Beispiel: A sagt X, B versteht Y. - B sagt Ja zu A, wobei der Inhalt seiner Erklärung subjektiv Y, aus Sicht des A objektiv aber X ist.

Das B seine Erklärung nach 119 anfechten könnte, steht außer Frage. Aber das wäre nicht nötig, wenn wegen 155 kein Vertrag zustande käme. Laut Kommentar soll hier aber ein normativer Konsens und damit ein Vertrag zustandegekommen sein.

Dieser Begriff der Einigung leuchtet mir nicht ein. Wenn jemand mit verständlichen Worten die Abgrenzung erläutern könnte, wäre ich sehr erfreut. Danke!

Ciao!
Nemo

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: normativer Konsens - Anfechtung

    Wenn ich mich recht erinnere, liegt dem materiellen Konsens iSd. § 155 BGB folgendes zugrunde:
    A und B meinen jeder etwas anders. Nun ist aber im Hinblick auf den Empfängerhorizont der WE unklar, ob ein Vertrag zustande gekommen ist oder gar keine Einigung besteht. Da der Gesetzgeber primär Vertragsschlüsse fördern will, gibt er hier Spielraum. Das bedeutet: Sind die beiden WEs normativ dahingehend auszulegen, daß sie sich decken, so ist ein Vertrag zustande gekommen (der normative Konsens), der Teil, der etwas anderes meinte, kann aber nach § 119 BGB anfechten.
    Gruß,
    Dea

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