normativer Konsens - Anfechtung
Von: , Frage gestellt am Do, 29. Apr 2004
Hallo Spezialisten!
Den Ausführungen eines Kommentars zum BGB ist zu § 155 BGB sinngemäß Folgendes zu entnehmen:
Ein versteckter Einigungsmangel liegt nicht vor, wenn zwischen den Parteien zwar kein natürlicher, aber ein normativer Konsens zustande gekommen ist.
Mir leuchtet beim besten Willen nicht ein, weshalb ein "normativer" (Bedeutung?) Konsens bestehen kann, wenn beide Parteien zwar von einem Vertrag ausgehen, aber tatsächlich keine Einigung, also kein natürlicher Konsens gegeben ist.
Beispiel: A sagt X, B versteht Y. - B sagt Ja zu A, wobei der Inhalt seiner Erklärung subjektiv Y, aus Sicht des A objektiv aber X ist.
Das B seine Erklärung nach 119 anfechten könnte, steht außer Frage. Aber das wäre nicht nötig, wenn wegen 155 kein Vertrag zustande käme. Laut Kommentar soll hier aber ein normativer Konsens und damit ein Vertrag zustandegekommen sein.
Dieser Begriff der Einigung leuchtet mir nicht ein. Wenn jemand mit verständlichen Worten die Abgrenzung erläutern könnte, wäre ich sehr erfreut. Danke!
Ciao!
Nemo
