Gesetzliche kündigungsfrist

Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Mai 2000

Hi Leute, weiss jemand wie die Gesetzlichen Kündigungsfristen sind wenn man 2 jahre in einem Betrieb arbeitet.

danke

cu da michi

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 53 Minuten hilfreich
    Re: Gesetzliche kündigungsfrist

    4 Wochen

    • Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
      Re^2: Gesetzliche kündigungsfrist

      Danke

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      4 Wochen zum Quartalsende?

      4 Wochen
      ??? 4 Wochen zum Quartalsende!
      Ayla, die selbst nur zum Quartalsende kündigen kann.

      • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
        Re: 4 Wochen zum Quartalsende?

        4 Wochen
        ??? 4 Wochen zum Quartalsende!
        Ayla, die selbst nur zum Quartalsende
        kündigen kann.
        Dann bist Du wahrscheinlich Angestellte.
        Bei gewerblichen Arbeitnehmern gibt es meines Wissens kein Quartal.
        Roland

      • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
        Re: 4 Wochen zum Quartalsende?

        4 Wochen
        ??? 4 Wochen zum Quartalsende!
        Ayla, die selbst nur zum Quartalsende
        kündigen kann.
        Eine Kündigung zum Quartalsende kennt das BGB nicht. Allerdings kann durch Tarif- oder Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart sein.

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: Gesetzliche kündigungsfrist

      4 Wochen
      Nein, das stimmt so nicht.

      Die Länge der gesetzlichen Kündigungsfrist hängt zunächst davon ab, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht.

      Spricht der Arbeitnehmer die Kündigung aus, so beträgt die Kündigungsfrist in der Tat vier Wochen, und zwar zum 15. oder zum Ende eines Monats.

      Kündigt der Arbeitgeber, so ist die Kündigungsfrist umso länger, je länger der Arbeitnehmer dem Betrieb angehört hat. Hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwei Jahre, aber weniger als fünf Jahre gedauert, so beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Kalendermonats (und nicht des Quartals). Es versteht sich von selbst, daß ein Monat (30 bzw. 31 Tage) und vier Wochen (28 Tage) in der Regel (mit Ausnahme des Feb.) nicht dasselbe sind. Nachzulesen sind die gesetzlichen Kündigungsfristen in §622 BGB. Ergänzend sei auf die Vorschriften zur Fristberechnung, §§187 ff BGB, hingewiesen.

      Rein vorsorglich weise ich darauf hin, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag im Einzelfall andere - längere, aber auch kürzere - Kündigungsfristen vereinbart sein können. Darüber hinaus ist die Kündigung durch den Arbeitgeber an weitere, einschränkende Voraussetzungen gebunden.

      Mit freundlichen Grüßen.

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