Gesetzlichen Kündigungsfristen die zweite

hi leute kann mir jemand helfen, in meinem Arbeitsvertrag steht unter

Kündigung:
Der Anstellungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Das Recht zur Künkigung aus wichtigem Grund (fristlose Kündigung)bleibt für beide Seiten unberührt.
Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, von der Firma im Falle einer Kündigung (auch Eigenkündigung) von der Arbeitsleistung unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche freigestellt zu werden.

Frage:

  1. ich arbeite seit über 2 Jahre in dem Betrieb wie lange ist die kündigungsfrist?

  2. was hat das mit dem „Urlaubsansprüche freigestellt“ aufsich?

  3. mus ich einen grund angeben wenn ich kündigen mag?

Danke im voraus

cu da Michi
Wie lange ist die kündigungszeit

  1. ich arbeite seit über 2 Jahre in dem
    Betrieb wie lange ist die
    kündigungsfrist?

Vier Wochen zum Monatsende

  1. was hat das mit dem „Urlaubsansprüche
    freigestellt“ aufsich?

Während der Kündigungsfrist nimmst Du Deinen Urlaub und bist somit von der Arbeitsverpflichtung aus Deinem Arbeitsvertrag entbunden.

  1. mus ich einen grund angeben wenn ich
    kündigen mag?

Nein!

Frage:

  1. ich arbeite seit über 2 Jahre in dem
    Betrieb wie lange ist die
    kündigungsfrist?

im Regelfall drei Monate, aber da bin ich mir net sicher…

  1. was hat das mit dem „Urlaubsansprüche
    freigestellt“ aufsich?

Der Arbeitgeber kann dich vom Dienst „suspendieren“. Wenn er dies tut wird dies mit dem Resturlaub verrechnet, d. h. im Normalfall kannst du dir den Urlaub ausbezahlen lassen, in diesem Falle nicht…

  1. mus ich einen grund angeben wenn ich
    kündigen mag?

Nööö… nur bei fristloser Kündigung

Bernd

Wünsche Guten Tag.

  1. Wenn Du kündigst, ist die Frist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats, § 622 Abs. 1 BGB.
    Kündigt Dein Arbeitgeber, beträgt die Frist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
    Aber aufpassen: Zeiten, die „vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen“, werden bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer nicht mitgerechnet, § 622 Abs. 2 S. 2 BGB. Du müßtest mindestens 27 Jahre alt sein, um in den Genuß der (arbeitgeberseitigen) Kü.frist von usw. zu kommen.
    Außerdem können auch in einem Tarifvertrag kürzere Fristen vereinbart sein, § 622 Abs. 4 S. 1 BGB.

  2. Ich verstehe diese Klausel so: Kündigst Du oder wirst Du gekündigt, so brauchst Du ab Erhalt der Kündigung nicht mehr zu arbeiten. Damit ist aber auch Dein Urlaubsanspruch verbraucht.

  3. Nein. Aber Du mußt aufpassen: Seit 1.5.2000 gilt ein neuer § 623 BGB, der besagt, daß die Kündigung schriftlich erfolgen muß.