Ebaykauf - betrugsfall

Hallo zusammen,

mal folgender fiktiver Fall:

Angenommen man kauft bei Ebay einen Artikel, zahlt das Geld, aber der Artikel wird nicht geliefert. Nach mehreren Telefonaten und Aufforderungen (durch den Käufer an den Verkäufer) entweder das Geld zurückzuüberweisen oder den Artikel zu liefern, erstattet der Käufer Anzeige. In der Zischenzeit hat der Verkäufer und der Geldempfänger (nicht die gleiche Person) dem Käufer den Geldeingang bestätigt und auch zugegeben dass der Artikel nicht geliefert wurde.

Nehmen wir an, die Polizei hat in der Ziwschenzeit herausgefunden, dass der Verkäufer auf diese Art und Weise rund 2.500,- EUR „erbeutet“ hat und der Käufer somit nicht die einzige Person ist, die Forderungen an den Verkäufer stellt. Ebenso teilt die Polzei mit, dass man das Geld „wohl als verloren“ betrachten kann, da bei dem Käufer nix mehr zu holen ist!

Was kann der Käufer in diesem Fall machen?? Einen Anwalt einschalten? Es kann doch nicht sein, dass der Käufer einfach so davon kommt! Oder etwa doch??

Danke für jegliche Hilfe!!

gruß
jesch

verloren" betrachten kann, da bei dem Käufer nix mehr zu holen
ist!

Was kann der Käufer in diesem Fall machen?? Einen Anwalt
einschalten? Es kann doch nicht sein, dass der Käufer einfach
so davon kommt! Oder etwa doch??

Natürlich kann der Käufer einen Titel gegen den Betrüger erwirken. Aber wenn bei diesem wirklich nichts zu holen ist („Finger gehoben“), wo soll das Geld herkommen? - Dann sieht es wirklich schlecht aus.

Viele Grüße
Markus

Hallo,

Ebay hat doch extra dafür eine Versicherung
ich selber habe die schon 3 mal in Anspruch genommen
klar der eigenanteil von 25 Euro, oder mehr je größer die Summe ist,
musst du selber tragen.
Das meiste bekommst du aber so zurück.
Es sind auch nicht so viele schwarze Schafe bei Ebay
das die Versicherung dann Pleite geht :smile:

Gruß
Frank

Hallo

ein Titel gilt allerdings 30 Jahre lang und dass jemand 30 Jahre zu überhaupt keinem Geld kommt ist eher fraglich. Mit dem Titel kann man dann „immer wieder mal“ überprüfen lassen (mit Gerichtsvollzieher, EV etc.) ob wirklich nichts zu holen ist.

Dass jetzt nichts zu holen ist bedeutet nicht, dass dieser Mensch nie wieder zu Geld kommt. Sehr viele Leute haben schon Geldprobleme gehabt und haben sich später davon wieder erholt. Mit dem Titel kann man den Gegner eventuell auch zu einer Ratenzahlung bewegen (und seien es nur 20 € monatlich), die er ohne Titel vielleicht nicht würde leisten wollen, da der Anspruch ja schnell verjährt ist.

Geht es um einen Betrag jenseits von 100 € würde ich auf jeden Fall einen Titel erwirken. Danach ein Pfändungsversuch und wenn wirklich nichts bei rauskommt einfach ein paar Jahre warten. So habe ich schon einiges an Geld zurückbekommen, das ich sonst hätte abschreiben können.

Liebe Grüße
Timid

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nochmal nachgefragt!

Geht es um einen Betrag jenseits von 100 € würde ich auf jeden
Fall einen Titel erwirken. Danach ein Pfändungsversuch und
wenn wirklich nichts bei rauskommt einfach ein paar Jahre
warten. So habe ich schon einiges an Geld zurückbekommen, das
ich sonst hätte abschreiben können.

Ich hab in solchen Sachen echt keinen Plan. Was ist denn EV??
Für das was du oben geschrieben hast, braucht man dafür einen Anwalt bzw. kostet das extra was?

Danke für Antwort!!!

Die Versicherung hat auch schon ihren Teil überwiesen - sprich das wurde schon gemacht! Das war auch echt in Ordnung! Aber leider ist es halt nur ein Teil gewesen! Nicht alles… :frowning:

gruß

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http://www.snakecirty.de

Hallo Jesch,

Eine EV ist eine Eidesstattliche Versicherung. Damit versichert der Schuldner schriftlich (bei einem Gerichtsvollzieher), dass er mittellos ist, also weder Geld noch sonstigen Besitz wie wertvolle Tiere, Schmuck etc. hat. Die EV ist eben die Darlegung der Vermögensverhältnisse.

Würde der Schuldner dort angeben, dass er nichts hat und dann mit seinem BMW in sein Haus mit seinen Zuchthunden zurückfahren um sich seinen teuren Schmuck anzusehen wäre dies strafbar.

Zu einer EV kannst du einen Schuldner nur mit einem gültigen Titel „zwingen“, da ja sonst jeder kommen könnte und von jedem eine EV verlangen könnte, nur mal so aus Interesse, was der andere denn so hat :smile:

Zur Erwirkung eines Titel brauchst du normalerweise nicht zwingend einen Anwalt. Du kaufst dir einen Vordruck für einen Mahnbescheid (im Schreibwarenhandel, kostet in der Regel nicht mehr als 1,50€). Ausfüllhinweise gibt es auf dem Vordruck, im Internet oder du fragst einfach nochmal hier. Das schickst du dann ans zuständige Gericht und die erlassen einen Mahnbescheid. Das kostet je nach Höhe der Forderung einige bis viele Euros (bis zu einem Betrag von 350 € m. W. 12,50€, also erschwinglich). Das Geld musst du vorstrecken, es wird jedoch dem Schuldner im Mahnbescheid mit angerechnet.

Sollte der Schuldner binnen 2 Wochen keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen kannst du den Vollstreckungsbescheid ans Gericht schicken, was diesen wiederum dem Schulder zustellt. Sollte auch dann kein Einspruch vom Schuldner kommen hast du nach 2 Wochen einen Titel gegen den Schuldner.

Damit kannst du einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Der klingelt nett beim Schuldner und kommt bis zu 3 Mal (angemeldet wieder), wenn der Schuldner „nicht da“ ist. Dann kannst du durch den Gerichtsvollzieher auch die Wohnung des Schuldners öffnen lassen, dann wird in Abwesenheit des S. nach Verwertbarem gesucht. Ist das auch fruchtlos kannst du per Gerichtsvollzieher den S. zur Abgabe einer EV zwingen. Sollte sich dabei rausstellen, dass „es was zu holen gibt“ kannst du das in die Wege leiten.

Da bei einer EV auch Arbeitsstelle etc. angegeben wird kannst du eine Lohnpfändung versuchen. Sowohl der Einsatz des GV als auch die EV verursachen natürlich (vergleichweise geringe) Kosten, die du wieder vorstrecken musst und die dem Schuldner angelastet werden.

Sollte der S. bei Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid Widerstand leisten kommt es zu einem streitigen Verfahren vor Gericht. Sollte deine Forderung mehr als 5000 € betragen brauchst du dann einen Anwalt.

Erwartest du Widerstand vom Schuldner würde ich dir gleich zu einer Klage raten (das ist quasi gleich die Verhandlung des streitigen Verfahrens).

Du musst allerdings bedenken, dass in jedem Fall einiges an Gebühren auf dich zukommen kann.

Im günstigsten Fall ist es mit der Gebühr für den Mahnbescheid erledigt, außer du willst sofort pfänden, das kostet auch noch einmal. Im schlimmsten Fall verschleuderst du hunderte Euros ohne was holen zu können. Das heißt aber immernoch nicht, dass du auf den Kosten sitzen bleibst, weil die alle zu Lasten des Schuldners gehen. Das heißt: Wenn du mal irgendwann (schlechtester Fall erst in 29 Jahren…) etwas zum Pfänden findest bekommst du auch deine ganzen Kosten zurück.

M. E. hast du 2 Möglichkeiten:

  1. auf dein Geld schei*** und es einfach abschreiben.
  2. um dein Geld kämpfen und eben damit rechnen, dass du es erst in einigen Jahren wiedersiehst.

Aber mal ganz im Ernst: Wenn dein Schuldner jetzt 20 ist kannst du pfänden bis er 50 ist und es kann mir niemand weiß machen, dass jemand sein ganzes Leben lang lieber vom Existenzminimum lebt als eine vergleichsweise geringe Schuld zu bezahlen. Also ganz objektiv gesehen würde ich persönlich den 2. Weg nehmen.

Liebe Grüße
Timid

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