Hallo Jesch,
Eine EV ist eine Eidesstattliche Versicherung. Damit versichert der Schuldner schriftlich (bei einem Gerichtsvollzieher), dass er mittellos ist, also weder Geld noch sonstigen Besitz wie wertvolle Tiere, Schmuck etc. hat. Die EV ist eben die Darlegung der Vermögensverhältnisse.
Würde der Schuldner dort angeben, dass er nichts hat und dann mit seinem BMW in sein Haus mit seinen Zuchthunden zurückfahren um sich seinen teuren Schmuck anzusehen wäre dies strafbar.
Zu einer EV kannst du einen Schuldner nur mit einem gültigen Titel „zwingen“, da ja sonst jeder kommen könnte und von jedem eine EV verlangen könnte, nur mal so aus Interesse, was der andere denn so hat 
Zur Erwirkung eines Titel brauchst du normalerweise nicht zwingend einen Anwalt. Du kaufst dir einen Vordruck für einen Mahnbescheid (im Schreibwarenhandel, kostet in der Regel nicht mehr als 1,50€). Ausfüllhinweise gibt es auf dem Vordruck, im Internet oder du fragst einfach nochmal hier. Das schickst du dann ans zuständige Gericht und die erlassen einen Mahnbescheid. Das kostet je nach Höhe der Forderung einige bis viele Euros (bis zu einem Betrag von 350 € m. W. 12,50€, also erschwinglich). Das Geld musst du vorstrecken, es wird jedoch dem Schuldner im Mahnbescheid mit angerechnet.
Sollte der Schuldner binnen 2 Wochen keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen kannst du den Vollstreckungsbescheid ans Gericht schicken, was diesen wiederum dem Schulder zustellt. Sollte auch dann kein Einspruch vom Schuldner kommen hast du nach 2 Wochen einen Titel gegen den Schuldner.
Damit kannst du einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Der klingelt nett beim Schuldner und kommt bis zu 3 Mal (angemeldet wieder), wenn der Schuldner „nicht da“ ist. Dann kannst du durch den Gerichtsvollzieher auch die Wohnung des Schuldners öffnen lassen, dann wird in Abwesenheit des S. nach Verwertbarem gesucht. Ist das auch fruchtlos kannst du per Gerichtsvollzieher den S. zur Abgabe einer EV zwingen. Sollte sich dabei rausstellen, dass „es was zu holen gibt“ kannst du das in die Wege leiten.
Da bei einer EV auch Arbeitsstelle etc. angegeben wird kannst du eine Lohnpfändung versuchen. Sowohl der Einsatz des GV als auch die EV verursachen natürlich (vergleichweise geringe) Kosten, die du wieder vorstrecken musst und die dem Schuldner angelastet werden.
Sollte der S. bei Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid Widerstand leisten kommt es zu einem streitigen Verfahren vor Gericht. Sollte deine Forderung mehr als 5000 € betragen brauchst du dann einen Anwalt.
Erwartest du Widerstand vom Schuldner würde ich dir gleich zu einer Klage raten (das ist quasi gleich die Verhandlung des streitigen Verfahrens).
Du musst allerdings bedenken, dass in jedem Fall einiges an Gebühren auf dich zukommen kann.
Im günstigsten Fall ist es mit der Gebühr für den Mahnbescheid erledigt, außer du willst sofort pfänden, das kostet auch noch einmal. Im schlimmsten Fall verschleuderst du hunderte Euros ohne was holen zu können. Das heißt aber immernoch nicht, dass du auf den Kosten sitzen bleibst, weil die alle zu Lasten des Schuldners gehen. Das heißt: Wenn du mal irgendwann (schlechtester Fall erst in 29 Jahren…) etwas zum Pfänden findest bekommst du auch deine ganzen Kosten zurück.
M. E. hast du 2 Möglichkeiten:
- auf dein Geld schei*** und es einfach abschreiben.
- um dein Geld kämpfen und eben damit rechnen, dass du es erst in einigen Jahren wiedersiehst.
Aber mal ganz im Ernst: Wenn dein Schuldner jetzt 20 ist kannst du pfänden bis er 50 ist und es kann mir niemand weiß machen, dass jemand sein ganzes Leben lang lieber vom Existenzminimum lebt als eine vergleichsweise geringe Schuld zu bezahlen. Also ganz objektiv gesehen würde ich persönlich den 2. Weg nehmen.
Liebe Grüße
Timid
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