Mal angenommen, es ist ein Parkunfall passiert und der „Täter“ ist abgehauen. Einen Tag später wir der aufgrund der Schäden an seinem Fahrzeug doch vom Geschädigten gefunden und gibt alles zu. Der Geschädigte zeigt ihn jedoch nicht an, weil die Sache ja anscheinend klar ist.
Als es nach ein paar Tagen nun doch Streitigkeiten gibt und der Schaden nach Schätzung einer Werkstatt annähernd 2500€ beträgt, möchte der Geschädigte doch Anzeige wegen Unfallflucht machen. Dies ist jedoch nun nicht mehr möglich laut Polizei.
Wie kann das sein? Es ändert sich ja nichts an der Tatsache, dass Unfallflucht begangen wurde. Gibt es bestimmte Fristen?
Die Anzeige „muß“ von der Polizei aufgenommen werden.
Staatsanwälte „und deren Hilfsbeamte“ (sprich die
Polizei) „haben“ Straftaten zu verfolgen. Siehe StPO.
Da steht eben nicht „dürfen, können“ oder so, da steht
ganz klar, „haben“…zu verfolgen.
Hier scheint der Streit aber auch nur um die Schadenshöhe
zu gehen. Täter steht fest. Zu zahlen hat eh die gegnerische
Versicherung. Die schicken i. d. Regel den Gutachter.
Das „Strafbegehren“ liest sich in etwa so zwischen den
Zeilen : Wenn Du jetzt nicht den Preis meiner Werkstatt
akzeptierst, zeig ich Dich an.
Das Verfahren würde bei diesen „Tönen“ wohl auch eingestellt.
Ich schlage vor :
gegnerische Versicherung einschalten, ab zum Anwalt. Den
erst mal gleich fragen wann und wer seine Kosten nimmt.
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Danke für die rasche Antwort. Es geht eigentlich nicht darum zu drohen, sondern nur darum, dass der Unfallgegner nur durch Zufall gefunden wurde. Ansonsten wäre er wohl fein raus gewesen, hätte sich nicht selbst gestellt und der Geschädigte würde auf dem Schaden sitzenbleiben. Die Polizei war zwar da, hat jedoch nichts aufgenommen, weil sie davon ausgegangen ist, dass die Sache klar war. Kann ich allerdings auch nicht verstehen…
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„zahl oder ich zeig dich an“ ist doch ganz klar eine
nötigung…
das sehe ich nicht so. Insbesonder wenn man es umformuliert: „Wenn wir uns nicht gütlich einigen können, muss ich Anzeige erstatten“. Es handelt sich also um ein Angebot zur gütlichen Einigung. Eine Erpressung wird daraus, wenn ich Geld von jemandem will obwohl ich keinen Schaden habe und mit der Anzeige einer seiner Verfehlungen (Seitensprung, Diebstahl etc) drohe.
Das ist schlichtweg Blödsinn, dennnes ist hier völlig wurscht ob das Druckmittel an sich legitim ist! In der vorgebrahcten Art und Weise bleibt es Erpressung!
Bernd
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Das ist schlichtweg Blödsinn, dennnes ist hier völlig wurscht
ob das Druckmittel an sich legitim ist! In der vorgebrahcten
Art und Weise bleibt es Erpressung!
So? Lies die entsprechenden Paragraphen. http://dejure.org/gesetze/StGB/253.html
Die Anzeige eines Vergehens oder einer Straftat ist wohl kaum als „verwerflich“ anzusehen, wenn diese in direktem Zusammenhang mit dem Problem steht. Etwas anderes wäre es unter Umständen, wenn dieser Zusammenhang nicht gegeben ist: „Zahl, oder ich melde, daß Du Dein Gartenhaus ohne Genehmigung gebaut hast.“
würdest du vielleicht erstmal selbst lesen, was du hierhin
stellst??
dann könntest du dir falsche Postings sparen
Das habe ich getan - worauf beziehst Du Dich?
Tatsache ist, daß die Drohung mit einer Anzeige im Zusammenhang mit einer Forderung ganz sicher weder Erpressung, noch Nötigung oder sonstwas darstellt.
Du solltest nicht mit einer derartigen Selbstsicherheit Blödsinn posten.
NOCHMAL
würdest du vielleicht erstmal selbst lesen, was du hierhin stellst??
dann könntest du dir falsche Postings sparen!!!
und mein TON war völlig OK, obwohl du hier Mumpitz postest und nichtmal akzeptierst was Nötigung/Erpressung ist! Unterlass bitte in Zukunft solch völlig unsinnige Postings!
würdest du vielleicht erstmal selbst lesen, was du hierhin
stellst??
dann könntest du dir falsche Postings sparen!!!
Hast Du dafür auch irgendein Argument?
Meine Links hast Du offensichtlich nicht gelesen - wenn Du mir nicht glaubst, frag einen Anwalt Deiner Wahl.
So viel zum Thema falsche Postings.