Hi
nehmen wir an, jemand kauf ein elektronisches Gerät.
Dieses hat einen Mängel 1 Woche nach dem Kauf.
Der Händler behebt den Fehler.
4 Monate später tretetn wieder Fehler derselben Art auf.
Eine Reparatur behebt den Fehler nicht.
Der Händler ist gewillt, dem Problem weiter nach zu gehen.
Aber das Gerät ist nicht einsatzfähig.
Ab wieviel Fehlern derselben Art kann der Kunde
ein neues Gerät erhalten oder das Geld zurückfordern?
Oder geht das gar nicht?
Geht das nur innerhalb der ersten 6 Monate?
Danke
Kay
Also:
Innerhalb der ersten 6 Monate hat man die Garantie,
während diesem Zeitraum kann der Kunde bei einem Defekt folgende
Rechte geltend machen:
Wandlung _ Ware zurück gegen Geld
Ersatz_ Kunde erhält Neugerät
weitere Möglichkeiten in Absprache mit dem Verkäufer:
Minderung_ Kunde kann einen Preisabschlag fordern
Schadenersatz_ Bei nachweislichen Schaden der dadurch entstanden ist.
Neu ist, das man dank der EU, eine 2-jährige Gewährleistungspflicht hat,
das heißt 6 Monate Garantie (Ausnahme im Vertrag ist eine längere Zeit angegeben, eine Verkürzung ist gesetzlich nicht zulässig)
Gewährleistung: Hier muß der Käufer den Nachweis bringen, das das Gerät einen Defekt hat, der nicht grob fahrlässig vom Kunden selber verursacht wurde.
Wichtig ist also was im Vertrag steht…
(Verkäufer kann sich dort das Recht der Nachbesserung absichern lassen)
Und wenn man mal in einem Kaufhaus etwas kauft und nur einen Kassenbon hat… Tja dann wären die AGB´s interessant.
Hallo Christian,
Wichtig ist also was im Vertrag steht…
(Verkäufer kann sich dort das Recht der Nachbesserung
absichern lassen)
Und wenn man mal in einem Kaufhaus etwas kauft und nur einen
Kassenbon hat… Tja dann wären die AGB´s interessant.
in den AGB’s kann sich der Verkäufer zwar das Recht der Nachbesserung absichern, dies hat aber keine Bedeutung für den Privat -Endverbraucher. Denn dann greift das BGB. Schließlich dürfen dem Privatverbraucher durch die AGB’s keine Nachteile in der Rechtsprechung entstehen.
Gruß,
SylviaM
Nein, das ist wirklich nicht hilfreich
Hallo,
also mal ganz ehrlich: Bevor du die Begriffe und Sachverhalte Garantie und Gewährleistung hier fleißig vermischt und dann gefährliche Halbwahrheiten verbreitest, solltest Du dich mal erkundigen, was hier wirklich Sache ist (z.B. in den FAQ von „allgemeine Rechtsfragen“).
Gruß
Matthias
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Hallo!
Also so einen Unsinn habe ich selten gelesen - verzeih mir bitte meine harte Ausdrucksweise, aber wenn sich jemand danach richtet, kann dies sehr gefährlich sein.
Gruß
Tom
Hi
und was wäre eine „richtige“ Antwort für mich?
Kay
Hallo,
also mal ganz ehrlich: Bevor du die Begriffe und Sachverhalte
Garantie und Gewährleistung hier fleißig vermischt und dann
gefährliche Halbwahrheiten verbreitest, solltest Du dich mal
erkundigen, was hier wirklich Sache ist (z.B. in den FAQ von
„allgemeine Rechtsfragen“).Gruß
Matthias
Hi
und was wäre die richtige Antwort auf die oben tehoretisch besprochenen Probleme?
Kay
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