Kosten für HV-Eintrittskarten

Meine Bank hat mir die Tagesordnung für die Hauptversammlung einer Unternehmung von der ich Aktien im Depot habe zugeschickt. Für den Fall, dass ich Eintrittskarten haben möchte, würden sie mich pro Karte mit DM 20,00 belasten.
Ich weiß, das die Unternehmen laut Aktiengesetz verpflichtet sind den Geldinstituten die Kosten für die Versendung von Mitteilungen an die Aktionäre zu erstatten, aber zählt das auch für die Eintrittskarten?

Darf die Bank von mir überhaupt Geld für die Eintrittskarten verlangen?
Kassiert sie vielleicht sogar doppelt ab (vom Kunden u. von der AG)?

Danke

Ingo

Hallo,
ist mir wieder eine Bestätigung, dass einige Banken immer noch der Ansicht sind, die Lizenz für Straßenräuberei zu haben.

Die AG ist verpflichtet, Sie an der HV teilnehmen zu lassen; die Kosten der HV, nicht der Anreise und/oder Übernachtung, trägt die AG.
Die Bank betreibt hier Gebührenschinderei.
Schreiben Sie an den Ombudsmann der Bank, der wird das sofort abstellen.
Peter

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Was ist ein Ombudsmann
Hallo Peter!

Was ist ein Ombudsmann?

Gruss

Olaf

ja genau, edelmann:
das möchte ich auch wissen, was ist ein ombudsmann? finde ich einen solchen in jeder bank? was ist, wenn die keinen haben?