Re: ange. man kaufe bei ebay
Hi,
da gab es in der Vergangenheit einen Fall, indem der Verkäufer per Gericht die Unterlassung, bzw. die Entfernung einer negatven Bewertung veranlassen wollte.
Leider habe ich den Link nicht auf die Schnelle gefunden.
Das Ergebnis war, dass die Äußerung des Käufers als Freie Meinungsäußerung gilt und sich der Verkäufer die negativ-Bewertung gefallen lassen muss.
Wie die Kollegen unten schon beschrieben haben, wäre das etwas anderes, wenn die negativ-Bewertung unwahre, Beleidigende usw. Äußerungen enthielten, also alles, was vor de, Gesetzt nicht rechtens ist.
Gruß
Christian
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