ange. man kaufe bei ebay

Von: , Frage gestellt am So, 13. Jun 2004

wenn man mal bei ebay etwas kaufe u.die ware ist nicht so wie sie sein sollte
man gibt eine negitive bewertung ab
u. der verkäufer droht einen mit einer klage beim amtsgericht
wegen schadenersatz

würde dieser verk. mustermann recht bekommen?

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: ange. man kaufe bei ebay

    würde dieser verk. mustermann recht bekommen?
    wegen der negativen Bewertung bei Ebay?? Wohl kaum.

    Gruß Ivo

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: ange. man kaufe bei ebay

      würde dieser verk. mustermann recht bekommen?
      wegen der negativen Bewertung bei Ebay?? Wohl kaum.

      Gruß Ivo
      also wegen einer begativen bewertung gibts mit sicherheit keinen schadens ersatz vor gericht. der verkäufer kann ja ausserdem die neg. bwertung entfernen lassen, falls sie nicht gerechtfertigt ist.

      gruss highspeed24

        • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: ange. man kaufe bei ebay

          Hi,
          hört sich für mich nach einem besseren Taschenrechner an. Was willst du für 70,- EUR (UVP neu) erwarten? Und du hast nur 50,- EUR bezahlt, wieso also überteuert?

          Gruß
          Nelly

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            dat is alles nich so einfach bei e-bay........


            Hat Jemand einen Tag Campingplatzaufenthalt ersteigert.
            Fährt nicht hin.
            Reagiert nicht auf mails.
            Hat also Kosten und Arbeit verursacht.

            Nach Wochen bekommt der Käufer ne negative Bewertung.
            "Nicht gekommen, nicht bezahlt".

            Antwort des Käufers :
            "Ware nicht wie angeboten",
            also auch negativ.

            Aufforderung an e-bay : diese Rachebewertung
            zu entfernen. e-bay schreibt : erst ein
            Gerichtsurteil vorlegen, dann wird gelöscht.

            Wenns also so ist,
            dass sich Gerichte mit solchen Sachen (nicht auch noch)
            beschäftigen (wollen / können), dann ist auch das
            Vorgehen von e-bay höchst unseriös.

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re: dat is alles nich so einfach bei e-bay........

              [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: ange. man kaufe bei ebay

    würde dieser verk. mustermann recht bekommen?
    Das käme vor allem auf den Text der Bewertung an. Wenn dort z.B. bleidigende oder ehrverletzende Äußerungen stehen, der Verkäufer diesen Account zudem gewerblich nutzt, dann ist durchaus Schadensersatz drin. Es hat auch schon dementsprechende Urteile gegeben.

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: ange. man kaufe bei ebay

    Hi,

    da gab es in der Vergangenheit einen Fall, indem der Verkäufer per Gericht die Unterlassung, bzw. die Entfernung einer negatven Bewertung veranlassen wollte.
    Leider habe ich den Link nicht auf die Schnelle gefunden.

    Das Ergebnis war, dass die Äußerung des Käufers als Freie Meinungsäußerung gilt und sich der Verkäufer die negativ-Bewertung gefallen lassen muss.

    Wie die Kollegen unten schon beschrieben haben, wäre das etwas anderes, wenn die negativ-Bewertung unwahre, Beleidigende usw. Äußerungen enthielten, also alles, was vor de, Gesetzt nicht rechtens ist.

    Gruß

    Christian [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: ange. man kaufe bei ebay

    Moin,

    hier ein Link:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/46587

    Mir hat ein Verkäufer auch damit gedroht, das sollte man nicht ernst nehmen.
    Vielleicht war's ja derselbe ;-)

    Sonnige Grüsse,
    Gabi [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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