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nach einem Tag
hilfreich
zumindest 'safe'
Hallo Matthias,
Deinen Arsch können wir wohl nicht retten. Aber weil Du so nett bittest, will ich mal erklären, warum. Die w-w-w-Gemeinde möge mir verzeihen, wenn ich mich dabei ab und zu eines "anschaulichen" Stils bediene, aber ich sehe das ganze Geschehen vor meinen Augen und muß ständig kichern.
Zuerst eine moralische Standpauke:
Ich finde, Kerle, die zu Prostituierten laufen, sollen ruhig für ihr Vergnügen zahlen. Ich finde es nicht richtig, wenn andere Kerle mit Macht (BGH) ihren Geschlechtsgenossen den Preis erlassen, aus welchen Gründen auch immer. In diesem Gewerbe sind hart arbeitende alleinerziehende Mütter, bei denen die Kindsväter den Unterhalt nicht zahlen, weil sie Frauen anrufen, die hart arbeitende alleinerziehende Mütter sind, bei denen die Kindsväter ... Nur maximal 10-20% des Gewerbes lassen sich in das eigentliche kriminelle Milieu einordnen. Es ist noch weit weniger, wenn man jedes Nacktfoto vom Stern und jeden Mammographie-Bericht des Spiegels (mit obligatorischem Busen) dazuzählt.
Zwischen Deinem Kumpel und der Talk-Line ist ein sogenannter Dienstvertrag zustandegekommen. Es fragt sich, für welche Dienste. Der BGH und die überwiegende Mehrzahl der Gerichte halten Verträge, bei denen sich eine(r) zu sexuellen Diensten verpflichtet für sittenwidrig und damit nichtig. Nichtige Verträge braucht man nicht zu erfüllen: also weder muß sich die Prostituierte hingeben, noch muß der Freier zahlen. Pech hat, wer schon geleistet hat, weil auch nicht zurückerstattet wird. Der BGH hat auch geurteilt, daß Verträge, die mit der Verpflichtung zu sexuellen Handlungen eng zusammenhängen (in dem besonderen Fall Telefonsexkarten), sittenwidrig sind.
"Eng" zusammenhängen, nicht "bei Gelegenheit". Jetzt werde ich richtig ordinär: Wenn Dein Kumpel bei einem Versandhändler anruft, eine Bestellung abgibt und sich während des Gesprächs mit der Telefonistin einen runterholt, dann muß er trotzdem seine Bestellung abnehmen und bezahlen. Es kommt also darauf an, zu welchem Zweck der Vertrag geschlossen wurde. Er muß es auch dann, wenn die Telefonistin mitgemacht hat. Übrigens ist ein Kaufvertrag, bei dem Gegenstände zur Verschönerung des Geschlechtsverkehrs verkauft werden, nicht sittenwidrig, weil hier niemand zu einer sexuellen Handlung verpflichtet wird.
Daß der Anruf bei der Sex-Line (oder was auch immer) zum Zwecke sexueller Handlungen erfolgt ist, muß Dein Kumpel beweisen. Und zwar gegen die Behauptung der Sex-Line-Betreiber, daß es sich lediglich um die Vermittlung von Gesprächen unter Anrufern (wie bei einem Chat) handle. Hat Dein Kumpel das Gespräch mitgeschnitten (was eventuell strafbar sein könnte), dann muß er das Gespräch offenbaren und ich sage Dir: das wird die peinlichste Gerichtsverhandlung seines Lebens. Dann schickt ER Dir die netten Gorillas vorbei.
Deutsche Inkassobüros arbeiten normalerweise nicht mit "Außendienst". Fliegt so etwas auf, dann verlieren sie ihre Zulassung und das riskieren sie nicht für ein paar Mark. Allerdings verlangen Inkassobüros immer ein paar Mark zuviel an Inkassogebühren. Die Rechtsprechung ist der Meinung, daß Inkassobüros nicht mehr verlangen dürfen als ein Rechtsanwalt. Stell doch mal die genaue Aufschlüsselung der Forderung aus dem letzten (!) Schreiben des Inkassobüros in das Brett. Bitte keine direkten Mails.
So, und wer sich bis hierher durchgequält hat: ich bin noch derselbe Ralph wie unten, habe nur meinen Provider gewechselt.
viele grüße
ralph