telefonsex sittenwidrig ! ?

Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Sep 1999

hallo
ich habe ein großes problem ich habe mal wieder meine klappe zu weit aufgerissen folgender fall :
ein freund von mir hat vor 5 monaten eine telefonsex nummer angerufen keine 0190 nummer sondern eine köln bei der man live talk hat, das gespräch sollte 60,- dm kosten als er das dann über weisen sollte und ich davon gehört habe hab ich ganz schlau behauptet er müsse das nicht bezahlen weil das sitten widrig ist und ich war der meinung das ich von gerichtsurteilen gelesen hätte von leuten die sich geweigert haben das zu zahlen und dann auch recht bekommen haben ich war also wieder der schlaue gute freund der alles weiß ,bis vor 2 monaten da hat diese agentur sich wieder gemeldet mit einer mahnung ,ich natürlich wieder schlau
" das ist nur bange mache die könne dir gar nichts das ist ein letzter versuch" er hat damls schon gesagt wenn ich damit falsch liege darf ich das ganze bezahlen denn er hat auch zeugen das ich das behauptet habe (leugnen is also nicht ) tja und vorgestern kam jetzt ein schreiben von einer inkassofirma in münchen die jetzt 180 dm haben wollen! ist das die letzte instanz ? darf ich jetzt alles bezahlen weil ich unrecht habe ? ich bín mir ganz sicher von diesen gerichtsurteilen gelesen zu haben
kann mir da jemand weiter helfen ? denn ich glaube immer noch der meinung zu sein das er nicht bezahlen muß Bitte helft mir es geht um meinen ruf als mensch der immer bescheid weiß und mittlerweile auch schon um 180 dm
danke an euch alle

18 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 46 Minuten hilfreich
    Beweis

    Hi !

    Wie beweist dieses Ferkelunternehmen, daß er dort angerufen hatte ?

    Ich denke, daß bei Vorlage eines sochen Beweises die Rechnung auch bezahlt werden muß, da eine Sittenwidrigkeit offensichtlich nicht gegeben ist (man beachte das vielfältige Angebot) und in D Vertragsfreiheit herrscht.

    Sieht wohl nicht gut aus für Deinen Ruf....

    Mathias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
      Re: Beweis

      Es gibt ein Urteil des BGH wonach dies wirklich sittenwidrig ist.

      Stand neulich schon mal die Urteilnummer im Brett.
      Irgendwo sollte die von irgendwem doch gefunden werden.

      Ivo

      • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
        Re^2: Beweis

        Vorsichtig, 0190 Nummernsex wurde für sittenwidrig erklärt, Beim normalen Telefonsex wird ja ein Vertrag abgeschlossen. Vielleicht ist die Regelung dort anders.
        gruß
        roma

        • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
          Re^3: Beweis

          Eigentlich nicht. Die Sittenwidrigkeit ist auch dort gegeben. Aber absolut relevant ist, ob das eine richtige Telefonsex-Nummer war, oder nur so 'ne Kontaktnummer, bei der man nett mit andere Leuten plaudert.

          Ciao
          Kaj [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: telefonsex sittenwidrig ! ?

    Hi!

    Das Rechtgeschäft dürfte tatsächlich sittenwidrig sein; die Analogie zu den 0190-Nummern ist ja offensichtlich.

    Aber dennoch wünsche ich viel Spass mit dem Inkasso-Unternehmen.
    Wenn dann so zwei breitschultrige Herren in schwarzen Anzügen mit bedrohlichem Narbengesicht vor der Haustüre stehen...

    Matthias

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: telefonsex sittenwidrig ! ?

    noch ein paar infos für euch damit ihr mir den hintern retten könnt :

    es war eine normale nummer keine 0190
    mein kumpel hat da angerufen die tusse hat zurück gerufen um zu schauen ob seine angabe stimmen und dann mußte er sich ihre kontoverbindung notieren damit er dann das geld über weisen konnte ( hätte ich bloß meine klappe gehalten )
    wär toll wenn ihr da mit dem urteil herausfinden könntet und noch was: ist das echt so mit den inkasso unternehmen das die exknackis als schläger losschicken wär bestimmt cool mein kumpel is 1,98 und wiegt 108 kg aber letztendlich wäre es ja alles meine schuld hiiiiiieeeeellllfeeeeeeee

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      zumindest 'safe'

      Hallo Matthias,

      Deinen Arsch können wir wohl nicht retten. Aber weil Du so nett bittest, will ich mal erklären, warum. Die w-w-w-Gemeinde möge mir verzeihen, wenn ich mich dabei ab und zu eines "anschaulichen" Stils bediene, aber ich sehe das ganze Geschehen vor meinen Augen und muß ständig kichern.

      Zuerst eine moralische Standpauke:

      Ich finde, Kerle, die zu Prostituierten laufen, sollen ruhig für ihr Vergnügen zahlen. Ich finde es nicht richtig, wenn andere Kerle mit Macht (BGH) ihren Geschlechtsgenossen den Preis erlassen, aus welchen Gründen auch immer. In diesem Gewerbe sind hart arbeitende alleinerziehende Mütter, bei denen die Kindsväter den Unterhalt nicht zahlen, weil sie Frauen anrufen, die hart arbeitende alleinerziehende Mütter sind, bei denen die Kindsväter ... Nur maximal 10-20% des Gewerbes lassen sich in das eigentliche kriminelle Milieu einordnen. Es ist noch weit weniger, wenn man jedes Nacktfoto vom Stern und jeden Mammographie-Bericht des Spiegels (mit obligatorischem Busen) dazuzählt.

      Zwischen Deinem Kumpel und der Talk-Line ist ein sogenannter Dienstvertrag zustandegekommen. Es fragt sich, für welche Dienste. Der BGH und die überwiegende Mehrzahl der Gerichte halten Verträge, bei denen sich eine(r) zu sexuellen Diensten verpflichtet für sittenwidrig und damit nichtig. Nichtige Verträge braucht man nicht zu erfüllen: also weder muß sich die Prostituierte hingeben, noch muß der Freier zahlen. Pech hat, wer schon geleistet hat, weil auch nicht zurückerstattet wird. Der BGH hat auch geurteilt, daß Verträge, die mit der Verpflichtung zu sexuellen Handlungen eng zusammenhängen (in dem besonderen Fall Telefonsexkarten), sittenwidrig sind.

      "Eng" zusammenhängen, nicht "bei Gelegenheit". Jetzt werde ich richtig ordinär: Wenn Dein Kumpel bei einem Versandhändler anruft, eine Bestellung abgibt und sich während des Gesprächs mit der Telefonistin einen runterholt, dann muß er trotzdem seine Bestellung abnehmen und bezahlen. Es kommt also darauf an, zu welchem Zweck der Vertrag geschlossen wurde. Er muß es auch dann, wenn die Telefonistin mitgemacht hat. Übrigens ist ein Kaufvertrag, bei dem Gegenstände zur Verschönerung des Geschlechtsverkehrs verkauft werden, nicht sittenwidrig, weil hier niemand zu einer sexuellen Handlung verpflichtet wird.

      Daß der Anruf bei der Sex-Line (oder was auch immer) zum Zwecke sexueller Handlungen erfolgt ist, muß Dein Kumpel beweisen. Und zwar gegen die Behauptung der Sex-Line-Betreiber, daß es sich lediglich um die Vermittlung von Gesprächen unter Anrufern (wie bei einem Chat) handle. Hat Dein Kumpel das Gespräch mitgeschnitten (was eventuell strafbar sein könnte), dann muß er das Gespräch offenbaren und ich sage Dir: das wird die peinlichste Gerichtsverhandlung seines Lebens. Dann schickt ER Dir die netten Gorillas vorbei.

      Deutsche Inkassobüros arbeiten normalerweise nicht mit "Außendienst". Fliegt so etwas auf, dann verlieren sie ihre Zulassung und das riskieren sie nicht für ein paar Mark. Allerdings verlangen Inkassobüros immer ein paar Mark zuviel an Inkassogebühren. Die Rechtsprechung ist der Meinung, daß Inkassobüros nicht mehr verlangen dürfen als ein Rechtsanwalt. Stell doch mal die genaue Aufschlüsselung der Forderung aus dem letzten (!) Schreiben des Inkassobüros in das Brett. Bitte keine direkten Mails.

      So, und wer sich bis hierher durchgequält hat: ich bin noch derselbe Ralph wie unten, habe nur meinen Provider gewechselt.

      viele grüße
      ralph

      • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
        **kicher** (tut eigentlich nichts zur Sache...)

        **lol**

        Hallo Ralph,

        sorry, das muß ich einfach loswerden. Bei Deinen anschaulichen Ausführungen habe ich mich fast totgelacht! Danke!

        Snoef

  4. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: telefonsex sittenwidrig ! ?

    hallo
    ich habe ein großes problem
    Hallo Matthias,

    ohne Polemik: Du und Dein Freund, ihr tut mir NICHT leid! Dein Freund macht sich ein paar schöne Minuten und lässt sich dabei helfen, wohl wissend, dass der Spass so Geld kostet. Und Du verführst Ihn zur Zechprellerei!!! Egal, ob die Frau als Freiberuflerin arbeitet oder als Angestellte mit Provision: Ihr geht Geld flöten!
    Du wirst doch nicht im Ernst behaupten, dass Du Telefonsex "sittenwidrig" findest. Sonst hättest Du ja auch einen "sittenwidrigen" Freund. Und das gewünschte Urteil soll Deinen Freund ja nur vor dem bezahlen retten und Dir Deinen Ruf. Ich arbeite selbst frei (allerdings in einer anderen Branche) und finde eher Zechprellerei sittenwidrig. Denk mal drüber nach und stell Dir die Frauen und Männer am anderen Ende der Leitung vor. Das sind üblicherweise ganz normale Menschen die einen harten Job haben, um den sie keiner beneiden muß.

    So, das mußte ich mal loswerden. Ich hoffe, Du fühlst Dich nicht auf den Schlips getreten. -)
    Freundliche Grüsse von

    Tobias P. Fritsch



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!