Tipps bei Kündigung

Guten Abend,

wär kennt gute Links wo es um das Thema Kündigung, Arbeitnehmer kündigt Arbeitgeber geht?
Kurzer Sachverhalt der Arbeitsplatz von Herrn X wurde aus wirtschaftlichen Gründen an einem anderen Standort verlegt.
Herr X hat kein Interesse es ist Ihm zu viel Arbeit.
Herr X muss gekündigt werden und die Stelle logischerweise weiter besetzt werden.
Herr X will auf Abfindung klagen obwohl er die Arbeit abgelehnt hat und drei weitere Arbeitsplätze die das Unternehmen besorgt hatte als unzureichend deklarierte.
Die Arbeitsplätze sind von der Arbeitsweise und Gehaltszahlung 100%ig übereinstimmend wie der alte Arbeitsplatz.
Gibt es Möglichkeiten diesem zu entgehen?
Soll das Unternehmen die Kündigung zurücknehmen und auf eine andere Chanche der Kündigungsmöglichkeit warten?
Es ist schade das Unternehmen manchmal keine Wahl haben.
Danke für Tipps und Anregungen.

MFG

Team: Name entfernt

Guten Abend,

wär kennt gute Links wo es um das Thema Kündigung,
Arbeitnehmer kündigt Arbeitgeber geht?
Kurzer Sachverhalt der Arbeitsplatz von Herrn X wurde aus
wirtschaftlichen Gründen an einem anderen Standort verlegt.
Herr X hat kein Interesse es ist Ihm zu viel Arbeit.
Herr X muss gekündigt werden und die Stelle logischerweise
weiter besetzt werden.
Herr X will auf Abfindung klagen obwohl er die Arbeit
abgelehnt hat und drei weitere Arbeitsplätze die das
Unternehmen besorgt hatte als unzureichend deklarierte.
Die Arbeitsplätze sind von der Arbeitsweise und Gehaltszahlung
100%ig übereinstimmend wie der alte Arbeitsplatz.
Gibt es Möglichkeiten diesem zu entgehen?
Soll das Unternehmen die Kündigung zurücknehmen und auf eine
andere Chanche der Kündigungsmöglichkeit warten?
Es ist schade das Unternehmen manchmal keine Wahl haben.
Danke für Tipps und Anregungen.

MFG

Das klingt ganz nach einer Änderungskündigung. Dem AN wird eine andere Stelle angeboten und wenn er diese nicht will kann er gerne gehen. Wo liegt das Problem.
Aber ganz bestimmt nicht nach Abfindung

Gruß

Peter

Fragen Fragen Fragen
Hi Jana!

wär kennt gute Links wo es um das Thema Kündigung,
Arbeitnehmer kündigt Arbeitgeber geht?

Erkläre mich für blöde (ich habe gestern auch etwas viel getrunken), aber diesen Satz verstehe ich irgendwie nicht…

Kurzer Sachverhalt der Arbeitsplatz von Herrn X wurde aus
wirtschaftlichen Gründen an einem anderen Standort verlegt.
Herr X hat kein Interesse es ist Ihm zu viel Arbeit.

Woran hat er keine Interesse?

Herr X muss gekündigt werden und die Stelle logischerweise
weiter besetzt werden.
Herr X will auf Abfindung klagen

Wohl eher auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde…

obwohl er die Arbeit
abgelehnt hat und drei weitere Arbeitsplätze die das
Unternehmen besorgt hatte als unzureichend deklarierte.
Die Arbeitsplätze sind von der Arbeitsweise und Gehaltszahlung
100%ig übereinstimmend wie der alte Arbeitsplatz.

Was heißt 100%ig übereinstimmend? Wäre das so, dann könnte er doch seinen alten Arbeitsplatz behalten!

Was ist im vertrag zum Thema Versetzung geregelt?

Was steht dort zum Thema „andere Einsatzmöglichkeit“?

Wie groß wäre der Entfernungsunterschied zum ursprünglichen Arbeitsplatz?

Wie groß ist das Unternehmen?

Gilt ein Tarif?

Existiert ein Betriebsrat?

Gibt es Möglichkeiten diesem zu entgehen?

Ganz klar: JAIN!

Soll das Unternehmen die Kündigung zurücknehmen und auf eine
andere Chanche der Kündigungsmöglichkeit warten?

Keine Ahnung! Dafür sind die Informationen zu mau!

Es ist schade das Unternehmen manchmal keine Wahl haben.

OK, aber ich finde es noch viel schader *g*, dass nicht wenige Unternehmen, die Personal beschäftigen, sich nicht die Mühe machen, sich mal etwas intensiver mit den Spielregeln auseinanderzusetzen!
Aber das ist off topic, und ich will ja versuchen, bei der Lösung Deines Problems zu helfen…

Liebe Grüße
Guido

Kurze Frage - kurze Antwort :wink:
Huhu!

Das klingt ganz nach einer Änderungskündigung. Dem AN wird
eine andere Stelle angeboten und wenn er diese nicht will kann
er gerne gehen. Wo liegt das Problem.

Im deutschen Arbeitsrecht? scnr

Aber ganz bestimmt nicht nach Abfindung

Und wieso nicht? Ausschließen würde ich diese Möglichkeit pauschal ganz sicher nicht!

Liebe Grüße
Guido

Guten Abend,

Hallo,

wär kennt gute Links wo es um das Thema Kündigung,
Arbeitnehmer kündigt Arbeitgeber geht?
Kurzer Sachverhalt der Arbeitsplatz von Herrn X wurde aus
wirtschaftlichen Gründen an einem anderen Standort verlegt.
Herr X hat kein Interesse es ist Ihm zu viel Arbeit.
Herr X muss gekündigt werden und die Stelle logischerweise
weiter besetzt werden.

Vorrausgesetzt Euer Unternehmen hat eine gewisse Größe würde Herr X wohl betriebsbedingt gekündigt werden, da die Stelle im alten Standort nicht mehr vorhanden ist.
Ist es ein Kleinbetrieb braucht es nicht einmal eine Begründung.

Herr X will auf Abfindung klagen obwohl er die Arbeit
abgelehnt hat und drei weitere Arbeitsplätze die das
Unternehmen besorgt hatte als unzureichend deklarierte.

Auf Abfindung kann er nicht klagen, nur auf Wiedereinstellung nach Kündigung. In dieser Verhandlung kann es dann auf eine Abfindung hinauslaufen, muss aber nicht.

Die Arbeitsplätze sind von der Arbeitsweise und Gehaltszahlung
100%ig übereinstimmend wie der alte Arbeitsplatz.
Gibt es Möglichkeiten diesem zu entgehen?

Die Möglichkeiten einen Job abzulehnen sind Heutzutage sehr eingeschränkt. Ich glaube Herr X spielt mit seiner Existenz.

Soll das Unternehmen die Kündigung zurücknehmen und auf eine
andere Chanche der Kündigungsmöglichkeit warten?

Warum?

Es ist schade das Unternehmen manchmal keine Wahl haben.

Eine Wahl hat man immer.

Danke für Tipps und Anregungen.

MFG

Grüße Michael

Hallo

Kurzer Sachverhalt der Arbeitsplatz von Herrn X wurde aus
wirtschaftlichen Gründen an einem anderen Standort verlegt.
Herr X hat kein Interesse es ist Ihm zu viel Arbeit.
Herr X muss gekündigt werden und die Stelle logischerweise
weiter besetzt werden.
Herr X will auf Abfindung klagen obwohl er die Arbeit
abgelehnt hat und drei weitere Arbeitsplätze die das
Unternehmen besorgt hatte als unzureichend deklarierte.

Vermutungsmodus an

Also ich vermute jetzt mal, daß Du AG bist. Natürlich wäre es nicht uninteressant zu wissen, was im AV zum Thema Arbeitsort vereinbart ist. Aber, egal, was dort steht, als AG würde ich hier jegliche Forderung des AN zurückweisen und einen Prozess auf mich zukommen lassen. Da man in erster Instanz auch mal gerne als AG verliert wenn man im Recht ist, RA hinzuziehen und auch das LAG nicht scheuen. Kündigung auf keinen Fall zurücknehmen. Der einzige Fehler, den Ihr eventuell gemacht haben könntet, wäre, überhaupt eine Kü als AG auszusprechen. Kommt aber drauf an, warum Ihr gekündigt habt. Eine betriebsbedingte Kü wäre m.E. unsinnig und ich hoffe, Ihr könnt beweisen, daß der AN die Weiterbeschäftigung am neuen Standort abgelehnt hat. Sinniger wäre es je nach vertraglicher Grundlage eventuell gewesen, als AG erst mal gar nichts zu machen, den AN zur Arbeitsaufnahme am neuen Betriebsort aufzufordern und bei Nichtfolgeleisten ihn „fristlos, hilfsweise ordentlich“ wegen Arbeitsverweigerung zu entlassen.

Vermutungsmodus aus

Gruß,
LeoLo

Hallo Peter,

der Arbeitsplatz wir an einen anderen standort verlegt, logisch das der Platz am neuen Standort besetz werden muss.
Der AN hat kein Bock mit zu gehen.
Er ist der Meinung er kan abzocken und ich find dies nicht fähr.
Die Arbeitsplätze die die Firma besorgt hat sind mit Arbeitszeit, Arbeitsbereich und Gehalt übereinstimmend.
Unterschied die vorgeschlagenen Arbeitsplätze bei anderen Firmen sind vor Ort und der bisherige wird verlegt.
Danke trotzdem für deine Antwort.

Hallo,

es ist eine Kleinunternehmen.
Der AG müsste gar nicht gekündigt werden wenn er mit dem Arbeitsplatz umziehen würde pauschla ausgedrückt.
Er will nicht.
Die anderen Angebote will er auch nicht.
Ich fins blöd der Meinung zu sein noch Abfindung zu erzwingen.
Der Ag hat ja keine andere Wahl wenn er nicht will muss er ihn kündigen.
Im Arbeitsvertrag steht leider nichts von dieser Wechslung da es damals noch nicht wirtschaftlich so absehbar war.
Danke für deinen Kommentar.

Hallo

Kurzer Sachverhalt der Arbeitsplatz von Herrn X wurde aus
wirtschaftlichen Gründen an einem anderen Standort verlegt.
Herr X hat kein Interesse es ist Ihm zu viel Arbeit.
Herr X muss gekündigt werden und die Stelle logischerweise
weiter besetzt werden.
Herr X will auf Abfindung klagen obwohl er die Arbeit
abgelehnt hat und drei weitere Arbeitsplätze die das
Unternehmen besorgt hatte als unzureichend deklarierte.

Vermutungsmodus an

Also ich vermute jetzt mal, daß Du AG bist. Natürlich wäre es
nicht uninteressant zu wissen, was im AV zum Thema Arbeitsort
vereinbart ist.

Nein ich bin nicht der AG.
Nein im AV steht nichts von der Standortveränderung da es damals noch nicht absehbar war.

Aber, egal, was dort steht, als AG würde ich

hier jegliche Forderung des AN zurückweisen und einen Prozess
auf mich zukommen lassen. Da man in erster Instanz auch mal
gerne als AG verliert wenn man im Recht ist, RA hinzuziehen
und auch das LAG nicht scheuen. Kündigung auf keinen Fall
zurücknehmen. Der einzige Fehler, den Ihr eventuell gemacht
haben könntet, wäre, überhaupt eine Kü als AG auszusprechen.
Kommt aber drauf an, warum Ihr gekündigt habt.

Da der AN nicht mit der Stelle mitgehen möchte, zwingen kann man ihn nicht.

Eine

betriebsbedingte Kü wäre m.E. unsinnig und ich hoffe, Ihr
könnt beweisen, daß der AN die Weiterbeschäftigung am neuen
Standort abgelehnt hat. Sinniger wäre es je nach vertraglicher
Grundlage eventuell gewesen, als AG erst mal gar nichts zu
machen, den AN zur Arbeitsaufnahme am neuen Betriebsort
aufzufordern und bei Nichtfolgeleisten ihn „fristlos,
hilfsweise ordentlich“ wegen Arbeitsverweigerung zu entlassen.

Vermutungsmodus aus

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für deine Info wurde weitergegeben.

hallo

Vermutungsmodus an
(…)

Nein im AV steht nichts von der Standortveränderung da es
damals noch nicht absehbar war.

(…)

Da der AN nicht mit der Stelle mitgehen möchte, zwingen kann
man ihn nicht.

Nö, aber man muß ihn auch nicht kündigen. Wenn der Arbeitsort nicht genau fixiert ist, dann offeriert man als AG dem AN eben, daß der Arbeitsort nach XY verlegt wird und man sein pünktliches Erscheinen ab dem xx.xx.xxxx dort erwartet. Dann kann der AN ja entscheiden, ob er kommen will oder nicht.

Gruß,
LeoLo