Hallo.
Neulich ist jemanden etwas Eigenartiges passiert.
Dieser jemand hatte einen Fleurop-Gutschein, der vor 14 Monaten in einer Stadt A ausgestellt wurde (ohne Verfallsdatum). Als er ihn in der Stadt B in einem Blumenladen mit Fleurop-Service einlösen wollte, zögerte die Blumenladenbesitzerin. Sie murmelte was von ‚Mal sehen ob es die [ausstellende] Filiale überhaupt noch gibt‘ und rief bei der Fleurop-Zentrale deswegen an.
Nun die Frage:
Darf sie überhaupt die Gutscheinannahme verweigern, wenn es die austellende Filiale inzwischen nicht mehr gibt?
Markuss
Hallo,
Darf sie überhaupt die Gutscheinannahme verweigern, wenn es
die austellende Filiale inzwischen nicht mehr gibt?
da es sich bei den Blumenläden um selbstständig sind und die m.W. nur eine Art Mitgliedschaft bei Fleurop eingehen, sehe ich das schon so. Was kann Blumen Müller dafür, wenn Blumen Meyer einen Gutschein ausstellt und ein paar Monate später pleite ist? Irgendwo wollen die Müllers ja auch das Geld für den Christrosenbraten zu Weihnachten her haben und das Geld gibts halt nur bei den Meyers.
Allerdings müßte man für eine sichere Beurteilung mal den genauen Gutscheintext haben und sich vor allem Gedanken darüber machen, ob Fleurop vom unbeteiligten Dritten als ein Unternehmen oder als Verband selbständiger Blumenhändler gesehen wird. Aber das führt an dieser Stelle zu weit.
Gruß,
Christian
da es sich bei den Blumenläden um selbstständig sind und die
m.W. nur eine Art Mitgliedschaft bei Fleurop eingehen, sehe
ich das schon so. Was kann Blumen Müller dafür, wenn Blumen
Meyer einen Gutschein ausstellt und ein paar Monate später
pleite ist? Irgendwo wollen die Müllers ja auch das Geld her haben
Aber werden die Gutscheine nicht über die Fleuropzentrale miteinander verrechnet? Der annehmende Florist hat doch nur den Papiergutschein. Den reicht er bei seiner Zentrale ein, und bekommt dafür Geld zugeschrieben. Da ist doch für den Floristen völlig egal, ob der ausstellende Florist noch existiert oder nicht, denn Fleurop hat das Geld (beim Gutscheinkauf) eingenommen, (zwischendurch kann der ausstellende Betrieb schließen), und gibt es an den einlösenden Floristen (beim Abrechnen) weiter. Oder?
Markuss
Antwort von Fleurop / Gültigkeit von Gutscheinen
Meine Nachfrage bei Fleurop ergab nun folgende Aussage:
Die Annahme oder Einlösung von ‚Flora-Cheques‘ dürfen Fleurop-Partner nicht verweigern, da sie durch die mit Fleurop bestehende Partnerschaft auch an die Einlösung dieser ‚Cheques‘ gebunden sind.
Dachte ich mir doch!
Übrigens seit 2002 gilt für nichtbefristete Gutscheine:
3-jährige Verjährungsfrist, die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Beispiel:
Ausstelldatum 05.05.2002 ►Gültigkeit bis 31.12.2005
Markuss