Erbberechtigung für uneheliches Kind

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Hallo Loki,

zu 1.
Alle Kinder des Erzeugers sind gleich erbberechtigt
Es spielt keine Rolle, wer zuerst geboren ist. Bei 2 Halbbrüdern also 3 Kinder mit gleichen Erbanteilen/ansprüchen.
zu 2.
Sofern die Vaterschaft offiziell beurkundet wurde, wird automatisch benachrichtigt.

Gruß
Michael

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1:
Welche Erbansprüche hat das uneheliche Kind dem Erzeuger gegenüber?
(Im Falle es sei das Erstgeborene Kind, oder eben nicht, da die
Existenz von 2 Halbbrüder bekannt ist.)

Jeder der Kinder (ob nun ehelich oder eben unehelich anerkannt) hat die gleichen Erbansprüche.

2:
Wird im Falle des Ablebens des Erzeugers das erbberechtigte Kind von Behörden (welche?)automatisch benachrichtigt???
(Es bestand ja keinerlei Kontakt)

Leider wird das Kind nicht immer benachrichtig.

Absolute Vorsicht ist geboten, wenn gar kein Kontakt vorhanden war. Man kennt ja die Verhältnisse nicht und sollte sie deshalb vorab genau prüfen lassen. Schliesslich möchte man ja keine Schulden erben.