Parken mit werbezweck

ich besitze einen kleinen smart, welcher ringsherum mit werbung bepflastert ist.
diesen kleinen wagen parke ich beim täglichen einkaufen auf dem parkplatz eines einkaufszentrums in der nähe der eingangspforten.

der parkplatz wird auch noch vom ortsansässigen straßenverkehrsamt, einem schilderhersteller und einer sozialbetreuungsstelle für familien genutzt, gehört aber dem einkaufszentrum.

nach dem einkaufen lasse ich das fahrzeug dort stehen und hole es erst am späten abend von dort wieder ab.

der geschäftsführer des einkaufszentums hat mich nun aufgefordert, dass fahrzeug zu entfernen, da ich es in seinen augen nur zu werbezwecken dort geparkt habe.

ich nehme noch nicht einmal einen parkplatz weg, da ich direkt auf der werbefläche eines grillwagens für hähnchen parke und dieser mit dem smart keine probleme hat.

ist es rechtens, dass der geschäftsführer des einkaufszentrums das entfernen des fahrzeuges verlangen kann und muß ich dieser aufforderung folgen?

Danke schon mal für die Antworten.

Lutz

wenn der parkplatz dem einkaufszentrum gehört, kann der besitzer oder dessen vertreter bestimmen, wer da parkt und wer nicht. da wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als das auto woanders abzustellen!

Hallo Lutz,

es ist meines Erachtens nach nicht entscheidend, ob Du

  • jemandem einen Parkplatz wegnimmst oder nicht
    und/oder
  • der gutmütige ‚Hähnchenverkäufer‘ das problemlos tolleriert,

sondern es kommt vielmehr auf die Tatsache an, dass Du Deinen PKW auf einem fremden Grundstück ohne Genehmigung des Besitzers - länger als für einen üblichen Einkauf nötig - parkst.

Insofern bin ich der Meinung, dass Dich der Geschäftsführer des Einkaufszentrums zu Recht auffordert, das Fahrzeug zu entfernen. Ich würde das an dessen Stelle auch tun (Du wahrscheinlich auch!?).

Die Gründe, warum Du Dein Fahrzeug dort so lange abstellst, hast Du nicht genannt. Gibt es tatsächlich echte Gründe, ausser Werbezwecken?

Das ortsansässige Straßenverkehrsamt, der Schilderhersteller und die Sozialbetreuungsstelle für Familien, die den Parkplatz ebenfalls nutzen, haben mit Sicherheit vorher eine Genehmigung des Besitzers eingeholt. Ggf. zahlen Sie sogar Miete für die Parkplätze.

Ich kann mir vorstellen, dass Du dort weiterhin seelenruhig parken (egal ob mit oder ohne täglichen Einkauf) darfst, wenn Du mit dem Geschäftsführer sprichst und ihr euch über eine ‚Nutzungsgebühr‘ einigt.

Gruss und schönes Wochenende
WALTER HUETTENHAIN

Insofern bin ich der Meinung, dass Dich
der Geschäftsführer des Einkaufszentrums
zu Recht auffordert, das Fahrzeug zu
entfernen. Ich würde das an dessen Stelle
auch tun (Du wahrscheinlich auch!?).

Ich nicht, doch ich kann ihn verstehen. Der ist ja noch so klein.

Die Gründe, warum Du Dein Fahrzeug dort
so lange abstellst, hast Du nicht
genannt. Gibt es tatsächlich echte
Gründe, ausser Werbezwecken?

Straßenverkehrsamt zum An- und Ummelden von Kundenfahrzeugen, Einkaufen, Das Restaurant im Warenhaus besuchen u.s.w.

Ich kann mir vorstellen, dass Du dort
weiterhin seelenruhig parken (egal ob mit
oder ohne täglichen Einkauf) darfst, wenn
Du mit dem Geschäftsführer sprichst und
ihr euch über eine ‚Nutzungsgebühr‘
einigt.

Nee, das will der einfach nicht. Habe jetzt mal an die Muttergesellschaft des Warenhauses geschrieben und um „Parkgenehmigung“ gebeten.

Lutz

Dann werden meine Leute im Büro ihre 24.000 DM jährlichen Umsatz fürs Warenhaus halt zum Mitbewerber bringen müssen.

Schade fürs Warenhaus und nicht sehr clever.

Lutz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Grundsätzlich kann auch mit einem „Werbeauto“ im öffentlichen Straßenverkehr geparkt werden. Der Haken: Hier ist Privateigentum betroffen, natürlich kann der Inhaber auch bestimmte Parker ausschließen, z.B. solche, die keine Kunden sind. Er kann dann auch abschleppen lassen, da eine Besitzstörung vorliegt.