parken mit werbezweck
Von: , Frage gestellt am Sa, 18. Sep 1999
ich besitze einen kleinen smart, welcher ringsherum mit werbung bepflastert ist.
diesen kleinen wagen parke ich beim täglichen einkaufen auf dem parkplatz eines einkaufszentrums in der nähe der eingangspforten.
der parkplatz wird auch noch vom ortsansässigen straßenverkehrsamt, einem schilderhersteller und einer sozialbetreuungsstelle für familien genutzt, gehört aber dem einkaufszentrum.
nach dem einkaufen lasse ich das fahrzeug dort stehen und hole es erst am späten abend von dort wieder ab.
der geschäftsführer des einkaufszentums hat mich nun aufgefordert, dass fahrzeug zu entfernen, da ich es in seinen augen nur zu werbezwecken dort geparkt habe.
ich nehme noch nicht einmal einen parkplatz weg, da ich direkt auf der werbefläche eines grillwagens für hähnchen parke und dieser mit dem smart keine probleme hat.
ist es rechtens, dass der geschäftsführer des einkaufszentrums das entfernen des fahrzeuges verlangen kann und muß ich dieser aufforderung folgen?
Danke schon mal für die Antworten.
Lutz
