Zollrecht/Medikamente
Von: , Frage gestellt am Sa, 18. Sep 1999
Ich habe ein rezeptpflichtiges Medikament aus dem Ausland bestellt und der Zoll hat es gemerkt. Ich habe dort mit jemanden gesprochen, der meinte ich könnes es mit Rezept abholen.
Bevor ich mir jetzt ein Rezept besorge: Der hat sich geirrt, oder? Ich darf doch - als Nicht-Apotheker - keine (rezeptpflichtigen)Medikamente bestellen, Repezept hin oder her?!
Kennt sich jemand aus? Vielen Dank, Paul
