Zollrecht/Medikamente

Von: , Frage gestellt am Sa, 18. Sep 1999

Ich habe ein rezeptpflichtiges Medikament aus dem Ausland bestellt und der Zoll hat es gemerkt. Ich habe dort mit jemanden gesprochen, der meinte ich könnes es mit Rezept abholen.

Bevor ich mir jetzt ein Rezept besorge: Der hat sich geirrt, oder? Ich darf doch - als Nicht-Apotheker - keine (rezeptpflichtigen)Medikamente bestellen, Repezept hin oder her?!

Kennt sich jemand aus? Vielen Dank, Paul

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Zollrecht/Medikamente

    Zu dem Thema gab es kürzlich einen Artikel in der Men's Health. Da steht auch einiges über Auslandsapotheken und Rezepte

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Zollrecht/Medikamente

      Zu dem Thema gab es kürzlich einen
      Artikel in der Men's Health. Da steht
      auch einiges über Auslandsapotheken und
      Rezepte
      Danke, kenne ich (so bin ich überhaupt auf die Idee gekommen da zu bestellen). Der Artikel ist hier nicht sehr explizit, legt aber nahe, daß ein Rezept allein nicht ausreicht.

      Gruß Paul

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