nochmal zur SCHUFA

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 23. Mai 2000
Wie bekommt man einen Schufa Eintrag weg, wenn man das Geld bezahlt hat?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: nochmal zur SCHUFA
    Gar nicht, der verfällt nach zwei Jahren automatisch
    • Antwort von (abgemeldet) nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: nochmal zur SCHUFA
      Gar nicht, der verfällt nach zwei Jahren
      automatisch
      Ist es nicht so, daß man einen Antrag beim Amtsgericht stellen kann, daß dieser gelöscht wird ?¿?
      • Antwort von (abgemeldet) nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: nochmal zur SCHUFA
        Die SCHUFA ist eine privatrechtliche Organisation, was soll ein Antrag bei Gericht da bewirken ? Sie könnten höchstens klagen. Das dürfte allerdings keinen Zweck haben. Wenn ein Eintrag durch Zahlung erledigt wurde, wird dies in der Auskunft entsprechend vermerkt. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
        • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: nochmal zur SCHUFA
          Wenn ein Eintrag
          durch Zahlung erledigt wurde, wird dies
          in der Auskunft entsprechend vermerkt.
          Das ist leider graue Theorie. Meistens gibt es keinen Erledigungsvermerk. Man (die Bank) kann aber anhand des Eintragsdatums und der Ratenzahl leicht ausrechnen, ob ein Kredit noch läuft. Wenn ein Kredit allerdings vorzeitig abgelöst wird, sieht man das dann nicht, in diesem Fall würde ich die Bank, bei der dieser Kredit gelaufen ist, bitten, eine Erledigungsmeldung an die SCHUFA zu senden.

          Inhaltlich falschen Einträgen kann man bei der SCHUFA widersprechen, sie müssen dann bis zur Klärung der Richtigkeit oder Unrichtigkeit gesperrt werden, d.h. dürfen bei Auskünften nicht mit übertragen werden.

          Grüße
          Sebastian
      • Antwort von (abgemeldet) nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: nochmal zur SCHUFA
        Hi, Ist es nicht so, daß man einen Antrag
        beim Amtsgericht stellen kann, daß dieser
        gelöscht wird ?¿?
        Bei normalen Kreditrückzahlungen kann der Krediteintrag auf Antrag bei der Schufa selbst vor Fristablauf gelöscht werden (ist aber Blödsinn, weil ordenliche Kreditrückzahlung ja ein Pluspunkt ist), wenn die Rechtmäßigkeit des "schlechten" Eintrages bestritten wird, kann man einen Antrag stellen auf Löschung.
        Ein "schlechter", aber sachlich richtiger Eintrag wird, wenn bezahlt, nach Ablauf verschiedener Fristen (ja nach Art des Eintrags) gelöscht.

        Micha

        P.S. Du findest sicher auch etwas unter http://www.schufa.de
      • Antwort von (abgemeldet) nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: nochmal zur SCHUFA - Zusatz
        Meiner Erfahrung nach sind Wirtschaftsauskunfteien schlimmer als SCHUFA. Ich selbst habe einmal eine Bitte um Selbstauskunft einer großen Auskunftei mit meinen gespeicherten Daten erhalten, in der aber auch überhaupt nichts stimmte.

        MfG
        Dietmar
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