nach dem Fernabsatzgesetz hat man ja 14-tägiges Rückgaberecht auf die meisten Artikel, die man per Internet oder Telefon bestellt. Aber gilt das auch für Käufe im Elektronikladen? Hat man da auch ein 14-tägiges Rückgaberecht oder ist das eher Kulanz, wenn die Läden das annehmen?
Du sprichst vom Fernabsatzgesetzt.
Und wie das Wort schon suggeriert, gilt das nur für
Geschäfte die unter dem Begriff „Fernabsatz“ laufen.
Dazu gehören u.a. Geschäfte über das Internet, das Telefon
und Haustürgeschäfte (also einer klingelt an Deiner Haustüre, nicht D rennst von Haustüre zu Haustüre und … )
vielleicht hilft es, ein wenig über den Sinn des Umtauschrechtes bei Fernabsatzgeschäften nachzudenken:
Du kannst nur einen Katalog oder eine Internet-Seite betrachten, bevor Du bestellst.
Du kannst nichts anprobieren (Kleidung!)
Du kannst das Teil nicht in die Hand nehmen, nicht ggf. dran schnuppern,
Du kannst es auch nicht ausprobieren (z.B. bei Elektronik-Artikeln)
Kurz: Du kannst nicht in Augenschein nehmen, was Du da zu kaufen gedenkst.
Ergo: 14-tägiges Rückgaberecht, da Du das Teil ja erst nach der Bestellung siehst.
gibt es beim Kauf im Laden ein ähnliches Recht?
Im Laden kannst Du Dich beraten lassen (falls die Einkaufsstätte Deiner Wahl eine Beratung vorsieht), kannst wie gesagt das Teil in Augenschein nehmen, also gibt es keinen Grund, es Dir zu ermöglichen, nach dem Kauf zu sagen: „Das habe ich mir aber anders vorgestellt.“
Darum gibt es beim Kauf im Laden kein automatisches Umtauschrecht.
Hallo.
Genau so siehts aus.
Deshalb ist für mich ein wichtige Kaufkriterium dieses Rückgaberecht.
Kaufhäuser bieten dies fast alle an. (Media markt, marktkauf, Saturn usw.)
Ich habe mein letzten Notebook z.B. bei EP im Internet bestellt und nicht im Laden gekauft.
Gut so.
Denn nach 1 Woche gab es zum gleichen Preis ein wesentlich besseres bei Saturn.
Beim Ladenkauf hätte ich kein Change gehabt. So aber konnte ich mein Rückgaberecht wahrnehmen.