14-tägiges Rückgaberecht

Hallo,

nach dem Fernabsatzgesetz hat man ja 14-tägiges Rückgaberecht auf die meisten Artikel, die man per Internet oder Telefon bestellt. Aber gilt das auch für Käufe im Elektronikladen? Hat man da auch ein 14-tägiges Rückgaberecht oder ist das eher Kulanz, wenn die Läden das annehmen?

Danke

Ajo

Hallo,

Aber gilt das auch für Käufe im Elektronikladen?

Du schriebst doch selbst: Internet, Telephon usw. Konsequenterweise lautet die Antwort nein.

Hat
man da auch ein 14-tägiges Rückgaberecht oder ist das eher
Kulanz, wenn die Läden das annehmen?

Letzteres

Gruß,
Christian

worauf ich hinaus wollte:
gibt es beim Kauf im Laden ein ähnliches Recht?
Anscheinend nicht…

Ajo

Hallo!

worauf ich hinaus wollte:
gibt es beim Kauf im Laden ein ähnliches Recht?
Anscheinend nicht…

…genau

Gruß
Tom

JEIN
Moien!

Es gibt ja Geschäfte die von sich aus dieses Rückgaberecht anbieten - dann gilt es natürlich - sonst wie gesagt nicht.

Bernd

Hi,

Du sprichst vom Fernabsatzgesetzt.
Und wie das Wort schon suggeriert, gilt das nur für
Geschäfte die unter dem Begriff „Fernabsatz“ laufen.
Dazu gehören u.a. Geschäfte über das Internet, das Telefon
und Haustürgeschäfte (also einer klingelt an Deiner Haustüre, nicht D rennst von Haustüre zu Haustüre und … )

Guckst Du hier : http://www.fernabsatzgesetz.de/

Gruß

Christian

Hallo Ajo,

vielleicht hilft es, ein wenig über den Sinn des Umtauschrechtes bei Fernabsatzgeschäften nachzudenken:

  • Du kannst nur einen Katalog oder eine Internet-Seite betrachten, bevor Du bestellst.

  • Du kannst nichts anprobieren (Kleidung!)

  • Du kannst das Teil nicht in die Hand nehmen, nicht ggf. dran schnuppern,

  • Du kannst es auch nicht ausprobieren (z.B. bei Elektronik-Artikeln)

  • Kurz: Du kannst nicht in Augenschein nehmen, was Du da zu kaufen gedenkst.

Ergo: 14-tägiges Rückgaberecht, da Du das Teil ja erst nach der Bestellung siehst.

gibt es beim Kauf im Laden ein ähnliches Recht?

Im Laden kannst Du Dich beraten lassen (falls die Einkaufsstätte Deiner Wahl eine Beratung vorsieht), kannst wie gesagt das Teil in Augenschein nehmen, also gibt es keinen Grund, es Dir zu ermöglichen, nach dem Kauf zu sagen: „Das habe ich mir aber anders vorgestellt.“

Darum gibt es beim Kauf im Laden kein automatisches Umtauschrecht.

Gruß, Karin

Hallo,

dieses generelle Rückgaberecht gibt es nur bei Fernabsatz - weil:

Im Laden kannst Du die Ware angucken, anfassen, die Farbe prüfen, die Größe prüfen, das Material befühlen.

Von einem Bild geht das nicht - drum hast Du hier die Möglich, bei Nichtgefallen die Ware zurückzugeben.

Im Laden kann ja von Nichtgefallen nicht die Rede sein - Du hast alle Möglichkeiten, zu prüfen, ob die Ware gefällt oder nicht.

Somit hast Du im Laden ein gesetzlich verbrieftes Recht nur bei Mängeln! (entspr. Garantie und Gewährleistung)

Ist doch ganz einsichtig und logisch - oder? Alles was darüber hinaus geht ist dann Kulanz.

Grüße

Wendy

Hallo.
Genau so siehts aus.
Deshalb ist für mich ein wichtige Kaufkriterium dieses Rückgaberecht.
Kaufhäuser bieten dies fast alle an. (Media markt, marktkauf, Saturn usw.)

Ich habe mein letzten Notebook z.B. bei EP im Internet bestellt und nicht im Laden gekauft.
Gut so.
Denn nach 1 Woche gab es zum gleichen Preis ein wesentlich besseres bei Saturn.

Beim Ladenkauf hätte ich kein Change gehabt. So aber konnte ich mein Rückgaberecht wahrnehmen.

Also unbedingt vorher schlau machen.

MfG

Jürgen

Danke an alle
Hallo – ich danke euch allen.
Nun ist mir alles klar :smile:

Ajo