muss ich eine Domain wirklich hergeben?

Von: , Frage gestellt am Do, 25. Mai 2000

Hallo zusammen,

ich bzw. die kleine Firma in der ich bin hat folgendes Problem:
Wir haben vor einiger Zeit eine schöne dreibuchstaben Domain erstanden. Der Vorbesitzer hatte Sie sich "nur mal so" reserviert und wir bekammen Sie für ein paar hundert Mark. Soweit sogut. Nun hatten wir vor darauf einen Informationsdienst einzurichten über Schulungen, Zertifizierungen, etc. im IT-Bereich. Wir selbst sind ein Schulungszentrum.
Nun ist der Name der Domain auch zufällig das Namenskürzel einer englischen Firma. Wir bieten Zertifizierungen bzw. das ablegen von Prüfungen in deren Namen an (sind also xxx-Prüfungszentrum). Auch die Inhalte, die auf dieser Site stehen entsprechen den Inhalten der engl. Site.
Natürlich haben wir denen Bescheid gesagt, das wir eine deutsche Site rausbringen.
Die "Muttergesellschafft" sagt jetzt aber, das Sie dies nicht wünscht. Wir haben darauf im ersten Schritt geantwortet, das wir doch einen deutschen Ableger der engl. Site machen wollen und das das doch denen eigentl. nur zu gute kommt (kostet die ja nix, wollen die aber nicht!).
Die wollen die Domain haben und bieten uns aber einen sehr geringen Preis dafür.

Meine Frage ist nun wie da die Rechtslage aussieht, was man da tun kann um die Domain zu behalten (dreibuschstaben Domais sind nun mal schwer zu bekomen!), wer hat ähnliche Erfahrungen machen müssen.


Gruß
h.heigl

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: muss ich eine Domain wirklich hergeben?

    Hiho

    vielleicht hilft dir mein Posting vom 23.05.00 ( Link zum Onlinerecht weiter unten in dieser Rubrik ) weiter ???
    MfG [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: muss ich eine Domain wirklich hergeben?

    Hallo,

    Ja ich habe auch so ein ähnliches Problem. Hab mir eine .de Domain registrieren lassen und meine Firma danach benannt. Leider gab es diese Domain schon als .com Domain. Da diese Firma in Amerika tätig ist, muss ich diese Domain nicht hergeben. Auch wenn sie in Deutschland vertreten sein möchten. Da ich in Deutschland wohne, habe ich die höhere Priorität. Kennzeichnungsrechte gelten jedoch nur national, d.h. ich habe die höhere Priorität. (bekam ich von einem Anwalt gepostet)

    Ansonsten noch Viel Glück
    Stefan Lechner

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