Flug verpasst

Von: , Frage gestellt am Do, 19. Aug 2004
Hallöchen,
gesetzt den Fall, der Flug geht um 11:45 ab Hannover, die Wegzeit dorthin beträgt eineinhalb Stunden, Abfahrt von zuhause halb acht......Stau auf der A2 wegen LKW-Unfall (ca.10 Kilometer), Flug deswegen versäumt, nächster Flug erst drei Tage später, relativ hoher finanzieller Schaden der Reisenden.
Ginge solch ein Fall wirklich nur zu Lasten der Reisenden? Könnte z.B. auch die Versicherung des Unfallverursachers für einen Ausgleich herangezogen werden oder gäbe es andere Ausgleichsmöglichkeiten?
Gruß
Andreas

4 Antworten zu dieser Frage

  1. (abgemeldet) nach 50 Minuten 0 hilfreich
    Re: Flug verpasst
    Hallo,

    ich denke, dies ist unter "allgemeine Risiken des Lebens" zu verbuchen.
    Zum Glück ! Denn sonst würde künftig jeder von jedem wegen allem verklagt werden.

    Mit sowas muss man einfach rechnen !

    Gruß

    Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • (abgemeldet) nach 13 Stunden 0 hilfreich
      ........da denk ich drüber nach........
      Nun stell ich mir, der Unfallverursacher hat dieses in
      einer solch fahrlässigen Weise verursacht, dass Jeder
      über sein Verhalten nur noch den Kopf schütteln kann.


      Aus welchem Grunde also stehe auch ich Stunden um Stunden
      auf der Autobahn sinnlos herum. Das letzte Mal waren es
      etwa 4. Stunden auf dem Abzweiger von Hamburg in Richtung
      Bremen zur A1. Gerade um die Kurve und es stand alles....


      Volkswirtschaflich gesehen wird hier eine Menge zeit und
      eine Menge Geld vernichtet......... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
  2. nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Flug verpasst
    Hallo Andreas, gesetzt den Fall, der Flug geht um 11:45 ab Hannover, die
    Wegzeit dorthin beträgt eineinhalb Stunden, Abfahrt von
    zuhause halb acht......Stau auf der A2 wegen LKW-Unfall (ca.10
    Kilometer), Flug deswegen versäumt, nächster Flug erst drei
    Tage später, relativ hoher finanzieller Schaden der Reisenden.
    Ginge solch ein Fall wirklich nur zu Lasten der Reisenden?
    Könnte z.B. auch die Versicherung des Unfallverursachers für
    einen Ausgleich herangezogen werden oder gäbe es andere
    Ausgleichsmöglichkeiten?
    könntest Du nich mal mit der Airline kontakten und fragen, wie Handhabe? Im Falle - falls?
    Greetz
    Tara
  3. nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Flug verpasst
    Hallo! Ginge solch ein Fall wirklich nur zu Lasten der Reisenden?
    Ja, es sei denn, du wärst selbst der Unfallgegner. Könnte z.B. auch die Versicherung des Unfallverursachers für
    einen Ausgleich herangezogen werden oder gäbe es andere
    Ausgleichsmöglichkeiten?
    Nein, es sei denn, du hättest gegen so etwas selbst irgendeine Versicherung (keine Ahnung ob so etwas angeboten wird).

    Gruß
    Tom
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