Flug verpasst

Hallöchen,
gesetzt den Fall, der Flug geht um 11:45 ab Hannover, die Wegzeit dorthin beträgt eineinhalb Stunden, Abfahrt von zuhause halb acht…Stau auf der A2 wegen LKW-Unfall (ca.10 Kilometer), Flug deswegen versäumt, nächster Flug erst drei Tage später, relativ hoher finanzieller Schaden der Reisenden.
Ginge solch ein Fall wirklich nur zu Lasten der Reisenden? Könnte z.B. auch die Versicherung des Unfallverursachers für einen Ausgleich herangezogen werden oder gäbe es andere Ausgleichsmöglichkeiten?
Gruß
Andreas

Hallo,

ich denke, dies ist unter „allgemeine Risiken des Lebens“ zu verbuchen.
Zum Glück ! Denn sonst würde künftig jeder von jedem wegen allem verklagt werden.

Mit sowas muss man einfach rechnen !

Gruß

Matthias

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Hallo Andreas,

gesetzt den Fall, der Flug geht um 11:45 ab Hannover, die
Wegzeit dorthin beträgt eineinhalb Stunden, Abfahrt von
zuhause halb acht…Stau auf der A2 wegen LKW-Unfall (ca.10
Kilometer), Flug deswegen versäumt, nächster Flug erst drei
Tage später, relativ hoher finanzieller Schaden der Reisenden.
Ginge solch ein Fall wirklich nur zu Lasten der Reisenden?
Könnte z.B. auch die Versicherung des Unfallverursachers für
einen Ausgleich herangezogen werden oder gäbe es andere
Ausgleichsmöglichkeiten?

könntest Du nich mal mit der Airline kontakten und fragen, wie Handhabe? Im Falle - falls?
Greetz
Tara

…da denk ich drüber nach…
Nun stell ich mir, der Unfallverursacher hat dieses in
einer solch fahrlässigen Weise verursacht, dass Jeder
über sein Verhalten nur noch den Kopf schütteln kann.

Aus welchem Grunde also stehe auch ich Stunden um Stunden
auf der Autobahn sinnlos herum. Das letzte Mal waren es
etwa 4. Stunden auf dem Abzweiger von Hamburg in Richtung
Bremen zur A1. Gerade um die Kurve und es stand alles…

Volkswirtschaflich gesehen wird hier eine Menge zeit und
eine Menge Geld vernichtet…

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Hallo!

Ginge solch ein Fall wirklich nur zu Lasten der Reisenden?

Ja, es sei denn, du wärst selbst der Unfallgegner.

Könnte z.B. auch die Versicherung des Unfallverursachers für
einen Ausgleich herangezogen werden oder gäbe es andere
Ausgleichsmöglichkeiten?

Nein, es sei denn, du hättest gegen so etwas selbst irgendeine Versicherung (keine Ahnung ob so etwas angeboten wird).

Gruß
Tom