Beim Auspacken kaputt gemacht :(
Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Sep 2004
Hallo Forum,
nehmen wir mal an, dass beim Auspacken eines großen Pakets das darin befindliche Teil, z. B. ein All-in-One-Drucker, aus dem Styropor rutscht, auf den Boden fällt und kaputt ist. Klar ganz schön dusselig, aber so ein Ding ist ja auch ganz schön schwer und unhandlich, vermute ich ;)
Die Nachfrage beim Hersteller ergibt, dass es so was wie "DOA" (Defective on Arrival) gibt und innerhalb eines Monats nach Kauf der Austausch über den Händler abzuwickeln ist. Was aber, wenn der Kauf über das Internet abgewickelt wurde und der Händler auf entsprechende Emails nicht reagiert?
Weiß jemand ob dieses "DOA" Kulanz ist oder könnte der Kunde doch rechtliche Ansprüche auf Ersatz stellen?
Gruß Reni
