Beim Auspacken kaputt gemacht :(

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Sep 2004

Hallo Forum,

nehmen wir mal an, dass beim Auspacken eines großen Pakets das darin befindliche Teil, z. B. ein All-in-One-Drucker, aus dem Styropor rutscht, auf den Boden fällt und kaputt ist. Klar ganz schön dusselig, aber so ein Ding ist ja auch ganz schön schwer und unhandlich, vermute ich ;)

Die Nachfrage beim Hersteller ergibt, dass es so was wie "DOA" (Defective on Arrival) gibt und innerhalb eines Monats nach Kauf der Austausch über den Händler abzuwickeln ist. Was aber, wenn der Kauf über das Internet abgewickelt wurde und der Händler auf entsprechende Emails nicht reagiert?

Weiß jemand ob dieses "DOA" Kulanz ist oder könnte der Kunde doch rechtliche Ansprüche auf Ersatz stellen?

Gruß Reni

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Minuten 0 hilfreich
    Re: Beim Auspacken kaputt gemacht :(

    Hallo!

    Also soferne die Verpackung an sich nicht mangelhaft war, ist es einmal grundsäztlich das eigene Pech, wenn einem die Sache hinunterfällt.

    Man kann also entweder nur auf Kulanz hoffen oder es gibt irgendwo eine andere vertragliche Vereinbarung.

    Gruß
    Tom

  2. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Beim Auspacken kaputt gemacht :(

    Hallo, Die Nachfrage beim Hersteller ergibt, dass es so was wie "DOA"
    (Defective on Arrival) gibt und innerhalb eines Monats nach
    Kauf der Austausch über den Händler abzuwickeln ist. Was aber,
    wenn der Kauf über das Internet abgewickelt wurde und der
    Händler auf entsprechende Emails nicht reagiert?
    Wenn ein Internet-Versand nicht auf eMails reagiert, was liegt dann näher, als dort mal anzurufen? Durch die Impressumspflicht wird eine Rufnummer ja verfügbar sein, auch das Telefonbuch.de kann vielleicht helfen. Weiß jemand ob dieses "DOA" Kulanz ist oder könnte der Kunde
    doch rechtliche Ansprüche auf Ersatz stellen?
    DOA ist nicht Kulanz, aber was dort passiert ist, ist kein DOA, das ist eigenes Ungeschick und damit PP = Persönliches Pech. Das als DOA zu verkaufen wäre also Betrug, nehme ich an. Außerdem gilt DOA i.d.R. nur für Schäden, die auch sonst unter die Herstellergarantie fallen würden.

    Bei offensichtlichen Transportschäden greift DOA normalerweise nicht, da wäre dann die Transportversicherung gefragt, allerdings kann diese vermutlich eine ordnungsgemäße Verpackung nachweisen, außerdem wurde ja auch nicht beim Lieferanten ein Transportschaden angezeigt.

    DOA zieht also nicht, Transportschaden auch nicht. Man könnte es also wirklich nur auf der Kulanzschiene versuchen, vielleicht ist der Händler fähig und willens, das irgendwie hinzudrehen.

    Gruß,

    Malte, kein Anwalt, aber manchmal Händler :-)

  3. Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
    ... günstig an Bastler abzugeben

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    • Antwort von nach einer Stunde 4 hilfreich
      (oT) Tipp von einem altgedienten Druckerauspacker

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      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re: (oT) Tipp von einem altgedienten Druckerauspac

        [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re: (oT) Tipp von einem altgedienten Druckerauspac

        [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re: (oT) Tipp von einem altgedienten Druckerauspac

        Moien!

        Naja, man fragt sich nur warum bei solchen Artikeln jeder Rücksicht auf die Verpackung nimmt?? Einfach Karton zerreissen und gut is....

        Bernd

        • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: (oT) Tipp von einem altgedienten Druckerausp

          Naja, man fragt sich nur warum bei solchen Artikeln jeder
          Rücksicht auf die Verpackung nimmt
          Vmtl. wegen der häufig gebrauchten Klausel:
          "Umtausch nur in der Originalverpackung möglich." ... oder so ähnlich

          Gruß
          R.

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^3: (oT) Tipp von einem altgedienten Druckerausp

            Naja, man fragt sich nur warum bei solchen Artikeln jeder
            Rücksicht auf die Verpackung nimmt
            Vmtl. wegen der häufig gebrauchten Klausel:
            "Umtausch nur in der Originalverpackung möglich." ... oder so
            ähnlich
            Wobei dies nur den Umtausch auf Kulanz betrifft. Ansprüche wegen Sachmängel verliert man dadurch nicht!

            Gruß Stefan

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