Hol- oder Bringschuld?

Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Sep 1999

Wie verhält sich die Sachlage, wenn einem die Bank einen Geldbetrag auf ein Konto überweist, der einen nicht betrifft. Muss man das der Bank selbst anmelden oder kann man warten bis die Bank von selbst drauf kommt. Oder andere Frage: macht man sich schuldig, wenn man das der Bank nicht anmeldet (entweder aus Vorsatz oder aus Unwissen)?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Hol- oder Bringschuld?

    Nach dem allg. Gesetzen der Buchführung verschwindet Geld, was woanders wieder auftaucht.
    mit anderen Worten, glaub nicht das Du das Geld behalten kannst. Nichts desto trotz wäre es mir eine ausgesprochene Freude, wenn ich mich irrte.

    Andreas [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Ungerechtfertigte Bereicherung

      Hi !! Wie verhält sich die Sachlage, wenn einem
      die Bank einen Geldbetrag auf ein Konto
      überweist, der einen nicht betrifft. Muss
      man das der Bank selbst anmelden oder
      kann man warten bis die Bank von selbst
      drauf kommt. Oder andere Frage: macht man
      sich schuldig, wenn man das der Bank
      nicht anmeldet (entweder aus Vorsatz oder
      aus Unwissen)?
      Nicht mehr zurückzahlen mußt Du, wenn Du nicht mehr bereichert bist, d.h. die Kohle versoffen hast. Da Geld nicht singulierbar ist, muß alles Geld von Deinem Konto verschwunden sein. Hierfür eignet sich auch eine Urlaubsreise, da auch sie nur einen momentanen Wert darstellt.

      Hast Du allerdings ein Auto gekauft, z.B.:

      Falsche Überweisung: 20.000 DM
      Kontostand vorher: 200 DM
      Preis des Autos: 20.000 DM

      wirst Du das Auto wohl abgeben müssen.

      Das beste ist: handelt es sich um eine Summe unter DM 500.000: gib das Geld zurück.
      Ist es mehr: hau ab nach Venzuela und habe Spaß den Rest Deines Lebens !

      Gruß,

      Mathias

      P.S.: sieh mal im BGB nach unter ungerechtfertigter Bereicherung.
      Nach dem allg. Gesetzen der Buchführung
      verschwindet Geld, was woanders wieder
      auftaucht.
      mit anderen Worten, glaub nicht das Du
      das Geld behalten kannst. Nichts desto
      trotz wäre es mir eine ausgesprochene
      Freude, wenn ich mich irrte.

      Andreas

  2. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Hol- oder Bringschuld?

    Nimm es wie eine nicht bestellte, aber gelieferte, Wahre.Die mußt Du auch erst bei aufforderung zurüggeben,wobei Du nicht verpflichtet bist diese aufzubewaren.

    Ps. warte ab ob die Bank sich mal meldet,
    wenn nicht Viel spaß beim Verjubeln.

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