Schadensminderungspflicht?
Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Okt 2004
Hallo,
nehmen wir mal an, jemand bekommt eine Rechnung und hält einen Teil davon für nicht gerechtfertigt. Der unbestrittene Teil der Rechnung wird bezahlt und dem Gläubiger wird mitgeteilt, dass der Rest nicht bezahlt wird und auch aus welchem Grund.
Nun könnte der Gläubiger natürlich einen Mahnbescheid bewirken, dem der Schuldner dann widersprechen könnte. Oder der Gläubiger könnte gleich Klage einreichen, da er ja weiß, dass der Schuldner nicht zahlen wird.
Wie sieht es jedoch aus, wenn der Gläubiger ein Inkassounternehmen einschaltet? Müsste der Schuldner die Kosten dafür tragen [sofern es später zu einem Mahnbescheid kommt, ein streitiges Verfahren stattfindet und der Gläubiger dann Recht bekommt]? Schließlich hat der Schuldner dem Gläubiger wiederholt mitgeteilt, dass er nicht bereit ist, den ausstehenden Betrag zu bezahlen, da er ihn für ungerechtfertigt hält. Und dann noch ein Inkassounternehmen zu beauftragen verursacht doch nur unnötige Kosten.
Als ich mal in der Gläubigersituation war hatte ich auch überlegt, ein Inkassounternehmen zu beauftragen, bin aber irgendwie über die „Schadensminderungspflicht“ gestolpert. Ich habe damals schon nicht verstanden, ob ich dann auf den Kosten fürs Inkassobüro sitzen geblieben wäre und hab deswegen direkt den Mahnbescheid beantragt.
Soweit ich weiß wäre nun das weitere Procedere, dass – sofern der Schuldner nun nicht zahlt und das wird er eben nicht – letztlich doch einfach ein Mahnbescheid beantragt wird. Sollte in diesem Fall der Schuldner einen Widerspruch gegen die gesamte Summe (also Forderung incl. Inkassokosten) einlegen oder zwei Teilwidersprüche – einen gegen die Forderung und einen gegen die Inkassokosten?
Und eben die Hauptfrage: Gesetz dem Fall es kommt zu einem streitigen Verfahren und der Schuldner muss dann doch bezahlen: Sind dann auch die Inkassobüro – Kosten zu tragen oder nicht?
Danke für eure Antworten.
Liebe Grüße
Timi
