Rettungsweste Pflicht oder nicht?

Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Okt 2004

Hallo,

sind jetzt diese, wie heißen sie noch gleich, "Rettungswesten" im Auto in Deutschland nun Pflicht oder nicht?

Danke.Chris

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rettungsweste Pflicht oder nicht?

    Hallo Chris,

    in gewerblich genutzen Fahrzeugen sind sie aufgrund der UVV (BG-V) der
    Berufs-Genossenschaften Pflicht,in privat genutzten Fahrzeugen noch nicht...
    Trotzdem würde ich an deiner Stelle so eine "Weste" mitführen....
    es sind nämlich deine "Knochen" die du riskierst......
    Ich habe sowohl in meinem Dienst-Pkw als auch in meinem privatem Pkw eine "Warnweste" aus dem einfachen Grund,das du damit schon auf weite
    Entfernung auch bei Dunkelheit zu erkennen bist....


    mfg

    Frank

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Rettungsweste Pflicht oder nicht?

      Hi, ich hab letztens bei einem Sanilehrgang gehört, dass eine entsprechende Änderung der Vorschriften in Deutschland geplant sein soll und wohl ziemlich sicher kommt,aber derzeit noch nicht in Kraft ist.

      A.

  2. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rettungsweste Pflicht oder nicht?

    Kam GRAD vor ner Stunde im WDR unter der Rubrik "Rettungswestenbetrügereien"... Da hab ich gelernt:

    - In Spanien und Italien ists Pflicht nur für den Fahrer nur am Unfallort sone Weste anzuhaben; Mitführungspflicht im Auto gibts nicht.

    - In Deutschland gibts überhaupt keine Westenpflicht, weder privat noch gewerblich.

    - Auf jeden Fall braucht man das Zeug nicht für 14€ im Internet kaufen, sondern z.B. beim ADAC für 6,nochwas. )

    • Antwort von nach 36 Minuten 2 hilfreich
      Berufsgenossenschaftliche Pflicht.......

      Hallo Phillip,

      die einschlägigen Vorschriften der BG èn sehen eine Pflicht zum Führen und Tragen von "Warnwesten" bei der Benutzung von dienstlich (Gewerblich) genutzen Fahrzeugen vor....
      Trägst du keine "Warnweste" und du wirst im Zusammenhang mit der Benutzung eines dienstlichen Kfz.verletzt,wird die BG diesen nicht als
      "Arbeitsunfall" anerkennen....d.h. du sitzt als Privatperson auf allen Kosten fest...


      mfg

      Frank

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        teilsweise richtig

        Hi,
        selbstverständlich gilt auch hier nur eine Pflicht zum Mitführen der Weste auf dem Fahrzeug und zum Tragen der Weste bei einer besonderen Unfallgefahr (Unfallhilfe, Pannenbehebung, und ggf. Be- und Entladen im fließenden Verkehr)

        Von ständigem Tragen der Weste steht in der BGV nichts....

        A.

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re: Berufsgenossenschaftliche Pflicht.......

        Hallo Phillip,

        Mein Name ist Philipp.

        Da ich keine grundsätzliche Ahnung von Firmenwagen, Berufsgenossenschaften und Warnwesten habe, sondern eine zufällige WDR Sendung intus, kann ich nur diesen Artikel
        http://www.wdr.de/tv/markt/20041004/b_3.phtml
        mit insbesondere folgendem Absatz

        "Der Versuch mancher Onlinehändler, Warnwesten mit falschen Argumenten zu verkaufen, treibt bisweilen seltsame Blüten. Auf der Homepage eines Anbieters findet sich die folgende Behauptung: „Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist das Mitführen einer Sicherheitsweste auch in Deutschland Pflicht und soll auch bald bei Privatleuten Pflicht werden.“ „Das ist falsch! Das Mitführen und Tragen von Warnwesten gilt in Deutschland lediglich für klassische Firmen und für Firmenfahrzeuge. Der klassische selbständige Einzelunternehmer, wie ein Rechtsanwalt oder ein Arzt, ist davon nicht betroffen. Und darüber hinaus gibt es keinerlei Bemühungen der Bundesregierung oder der EU, eine Warnwestenpflicht für Privatleute einzuführen“, stellt Petra Gorisch klar."

        nochmal hier reinkopieren. Aber bestimmt hast Du recht.
        Schöne Grüße.

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Kaninchen und andere Sonderausstattungen

      Hi, - In Spanien und Italien ists Pflicht nur für den Fahrer nur
      am Unfallort sone Weste anzuhaben; Mitführungspflicht im Auto
      gibts nicht.
      mit anderen Worten: Man zaubert sich eine Warnweste herbei, wenn man dann eine Panne hat.

      Im übrigen gilt die Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verläßt, also nicht nur für den Fahrer.

      Gruß,
      Christian

      • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
        Re: Kaninchen und andere Sonderausstattungen

        Tach mit anderen Worten: Man zaubert sich eine Warnweste herbei,
        wenn man dann eine Panne hat.

        Im übrigen gilt die Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug
        verläßt, also nicht nur für den Fahrer.
        Hier wurde, soweit ich verstanden habe, nach der gesetzlichen Lage, nicht der praktischen Anwendung gefragt. Zitat aus dem WDR Artikel zur Sendung:

        „Alles falsch!“, sagt Petra Gorisch vom ADAC und erklärt: „In Italien und Spanien muss man keine Warnweste immer im Auto dabei haben. Man muss sie aber bei einem Unfall- oder Pannenereignis tragen. Es gibt also keine Mitführpflicht, sondern lediglich eine Tragepflicht. Und nur der Fahrer braucht eine Weste. Denn die anderen Mitreisenden haben im Pannen- oder Unfallereignis nichts am Auto zu suchen und müssen deswegen so eine Warnweste auch nicht tragen.“

        Link zum ganzen Artikel:
        http://www.wdr.de/tv/markt/20041004/b_3.phtml

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Was ist mit Mietwagen?

        - In Spanien und Italien ists Pflicht nur für den Fahrer nur
        am Unfallort sone Weste anzuhaben; Mitführungspflicht im Auto
        gibts nicht.
        Hallo,
        wie ist das eigentlich mit Mietwagen? Wir fliegen demnächst nach Mallorca und haben dort einen Mietwagen. Man konnte uns aber im Reisebüro bisher nicht sagen, ob in dem Mietwagen eine Weste drin ist.

        Gruß
        Nelly



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!