Scheidung?! Bigamie?

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004

Hatten am WE eine Diskussion über das Thema. Leider kenne ich mich da nicht so gut aus, deshalb frage ich mal die Experten:

Angenommen, jemand hat sich offiziell verlobt, aber der Partner hat berechtigten Zweifel, dass der andere gar nicht geschieden ist.

1. Gibt es die Möglichkeit, nachzuprüfen, ob der Partner noch verheiratet ist? (wo wird die Scheidung eigentlich eingereicht bzw. gesprochen? Beim derzeitigen Wohnort? Beim Landgericht des Wohnbezirks? egal in welcher Stadt?)

2. Kann man "Schadenersatz" für die evtl. Absage der geplanten Hochzeit usw. verlangen?

Hoffe, jemand kann dazu was sagen.

Gruss aus Lebkuchencity
Stern von Rio

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 0 hilfreich
    Re: Scheidung?! Bigamie?

    Hi,
    den Personenstand kannst Du beim Einwohnermeldeamt erfahren. In diesem Fall kannst der betreffende ja ein berechtigtes Interesse an der Information geltend machen. Oder aus der Steuerkarte des Betroffenen.Ausserdem dürfte das Standesamt dies bei einer Heirat in Deutschland ebenfalls prüfen und die Hochzeit nicht zulassen.

    Schwierig wird es bei Ausländern oder Deutschen, die im Ausland geheiratet haben, dies hier aber nicht gemeldet/anerkennen lassen haben. Oder wenn die Zweithochzeit im Ausland stattfindet.

    A.

    • Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Scheidung?! Bigamie?

      Wow, bist du schnell! Hi,
      den Personenstand kannst Du beim Einwohnermeldeamt erfahren.
      In diesem Fall kannst der betreffende ja ein berechtigtes
      Interesse an der Information geltend machen.
      Wird gleich heute mal versucht. Oder aus der Steuerkarte des Betroffenen.
      Die kann aber im Jahr der Ehescheidung noch die gleiche Steuerklasse haben wg. gemeinsamer Steuerabrechnung Ausserdem dürfte das Standesamt
      dies bei einer Heirat in Deutschland ebenfalls prüfen und die
      Hochzeit nicht zulassen.
      Klar, die brauchen ja einen Auszug aus dem Familienbuch. Allerdings wäre es etwas spät. In der Diskussion ging es darum, möglichst VOR der Kathastrophe Informationen zu kriegen.
      Schwierig wird es bei Ausländern oder Deutschen, die im
      Ausland geheiratet haben, dies hier aber nicht
      gemeldet/anerkennen lassen haben. Oder wenn die Zweithochzeit
      im Ausland stattfindet.
      Liegt in diesem Fall zum Glück nicht vor.
      A.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      keine Auskunft

      am Einwohnermeldeamt bekommt man keinerlei Informationen; auch bei berechtigtem Interesse

      Es wird darauf verwiesen, dass bei Einreichung der Unterlagen für die Hochzeit anhand des Auszuges aus dem Familienbuch geprüft wird, ob jemand verheiratet oder geschieden ist.

      Stern von Rio

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re: keine Auskunft

        Hallo,
        wie wärs mit Einreichen der Unterlagen, und wenn verheiratet, bekommt man schneller bescheid als man denkt. Das wird nicht am geplanten Hochzeitstermin mitgeteilt. Dann steht man auch nicht mit den vorbereitungen blöd da.
        Gruß
        Barbara [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^2: keine Auskunft

          Danke für die Info. Hat sich mittlerweile erledigt. Der Typ ist tatsächlich noch verheiratet und hat 1. Frau als auch neue Verlobte belogen...

          Ende der Beziehung!

          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Re^3: keine Auskunft

            Danke für die Info. Hat sich mittlerweile erledigt. Der Typ
            ist tatsächlich noch verheiratet und hat 1. Frau als auch neue
            Verlobte belogen...

            Ende der Beziehung!
            das kommt in den besten Familien vor.
            Gruß
            Barbara

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Scheidung?! Bigamie?

      Hallo, Oder aus der Steuerkarte des Betroffenen.
      Wieso das?

      In der Steuerkarte ist nicht vermerkt, ob jemand ledig, verheiratet, getrennt lebend oder geschieden ist!

      So kann ein Verheirateter ebenso die Steuerklasse eins haben (wenn er von der Frau getrennt lebt, aber nicht geschieden ist), wie ein Verwitweter die Steuerklasse drei haben kann (im Witwensplitting im Jahr nach dem Tod des Ehegatten)

      Also die Steuerkarte ist hierfür überhaupt kein Indiz!

      Schönen Gruß,
      Robert

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