Hatten am WE eine Diskussion über das Thema. Leider kenne ich mich da nicht so gut aus, deshalb frage ich mal die Experten:
Angenommen, jemand hat sich offiziell verlobt, aber der Partner hat berechtigten Zweifel, dass der andere gar nicht geschieden ist.
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Gibt es die Möglichkeit, nachzuprüfen, ob der Partner noch verheiratet ist? (wo wird die Scheidung eigentlich eingereicht bzw. gesprochen? Beim derzeitigen Wohnort? Beim Landgericht des Wohnbezirks? egal in welcher Stadt?)
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Kann man „Schadenersatz“ für die evtl. Absage der geplanten Hochzeit usw. verlangen?
Hoffe, jemand kann dazu was sagen.
Gruss aus Lebkuchencity
Stern von Rio
Hi,
den Personenstand kannst Du beim Einwohnermeldeamt erfahren. In diesem Fall kannst der betreffende ja ein berechtigtes Interesse an der Information geltend machen. Oder aus der Steuerkarte des Betroffenen.Ausserdem dürfte das Standesamt dies bei einer Heirat in Deutschland ebenfalls prüfen und die Hochzeit nicht zulassen.
Schwierig wird es bei Ausländern oder Deutschen, die im Ausland geheiratet haben, dies hier aber nicht gemeldet/anerkennen lassen haben. Oder wenn die Zweithochzeit im Ausland stattfindet.
A.
Wow, bist du schnell!
Hi,
den Personenstand kannst Du beim Einwohnermeldeamt erfahren.
In diesem Fall kannst der betreffende ja ein berechtigtes
Interesse an der Information geltend machen.
Wird gleich heute mal versucht.
Oder aus der Steuerkarte des Betroffenen.
Die kann aber im Jahr der Ehescheidung noch die gleiche Steuerklasse haben wg. gemeinsamer Steuerabrechnung
Ausserdem dürfte das Standesamt
dies bei einer Heirat in Deutschland ebenfalls prüfen und die
Hochzeit nicht zulassen.
Klar, die brauchen ja einen Auszug aus dem Familienbuch. Allerdings wäre es etwas spät. In der Diskussion ging es darum, möglichst VOR der Kathastrophe Informationen zu kriegen.
Schwierig wird es bei Ausländern oder Deutschen, die im
Ausland geheiratet haben, dies hier aber nicht
gemeldet/anerkennen lassen haben. Oder wenn die Zweithochzeit
im Ausland stattfindet.
Liegt in diesem Fall zum Glück nicht vor.
A.
keine Auskunft
am Einwohnermeldeamt bekommt man keinerlei Informationen; auch bei berechtigtem Interesse
Es wird darauf verwiesen, dass bei Einreichung der Unterlagen für die Hochzeit anhand des Auszuges aus dem Familienbuch geprüft wird, ob jemand verheiratet oder geschieden ist.
Stern von Rio
Hallo,
Oder aus der Steuerkarte des Betroffenen.
Wieso das?
In der Steuerkarte ist nicht vermerkt, ob jemand ledig, verheiratet, getrennt lebend oder geschieden ist!
So kann ein Verheirateter ebenso die Steuerklasse eins haben (wenn er von der Frau getrennt lebt, aber nicht geschieden ist), wie ein Verwitweter die Steuerklasse drei haben kann (im Witwensplitting im Jahr nach dem Tod des Ehegatten)
Also die Steuerkarte ist hierfür überhaupt kein Indiz!
Schönen Gruß,
Robert
Hallo,
wie wärs mit Einreichen der Unterlagen, und wenn verheiratet, bekommt man schneller bescheid als man denkt. Das wird nicht am geplanten Hochzeitstermin mitgeteilt. Dann steht man auch nicht mit den vorbereitungen blöd da.
Gruß
Barbara
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Danke für die Info. Hat sich mittlerweile erledigt. Der Typ ist tatsächlich noch verheiratet und hat 1. Frau als auch neue Verlobte belogen…
Ende der Beziehung!
Danke für die Info. Hat sich mittlerweile erledigt. Der Typ
ist tatsächlich noch verheiratet und hat 1. Frau als auch neue
Verlobte belogen…
Ende der Beziehung!
das kommt in den besten Familien vor.
Gruß
Barbara